Die UN-Konvention über die Künstliche Intelligenz, Daten und Menschenrechte ist eine vorgeschlagene Konvention, die das Ziel hat den Einsatz von künstlicher Intelligenz und die Verwendung von Daten international zu regulieren. Im Zuge der weltweiten Debatte um die Ethik der künstlichen Intelligenz gab es in den letzten Jahren vermehrt Stimmen, die ein international bindendes Rahmenwerk zu KI und Daten forderten.
Hintergrund Durch den wachsenden gesellschaftlichen, wirtschaftlichen und politischen Einfluss von Systemen der künstlichen Intelligenz ist eine ethische und rechtliche Debatte zur Regulierung der künstlichen Intelligenz auf verschiedenen Ebenen entstanden.
In der Wissenschaft wurde hier zunehmend die menschenrechtliche Dimension des Einsatzes von KI gesehen, insbesondere im Hinblick auf Diskriminierungsrisiken, datenschutzrechtliche Fragestellungen sowie dem gezielten Einsatz von KI zur Verletzung von Menschenrechten. Eine besondere menschenrechtliche Verantwortung wird hier insbesondere Unternehmen zu geschrieben.
Insbesondere die Europäische Union hat mit dem EU AI Act eine bindende Regulierung der künstlichen Intelligenz vorangetrieben. Gleichzeitig haben die Konflikte unter anderem der Krieg in Gaza, sowie der Krieg in der Ukraine, das zerstörerische Ausmaß des Einsatzes von KI im Militärbereich aufgezeigt.
Konkrete Ansätze Ein konkreter Ansatz einer UN-Konvention über die Künstliche Intelligenz, Daten und Menschenrechte ist die Munich Convention on AI, Data and Human Rights. Ziel dieser Konvention ist die Regulierung von KI und Daten auf Basis der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte sowie der Charta der Vereinten Nationen. Der erste Entwurf der Munich Convention on AI, Data and Human Rights wurde im Juli 2024 in München auf dem International Summit on AI and Human Rights präsentiert. Die finale Version der Munich Convention wurde von mehr als 50 internationalen Wissenschaftlern und Experten ausgearbeitet. Ein wichtiger Unterstützer, der in den Entwurf involviert war, ist der UN Botschafter Gambias Muhammadou Kah.
Die Munich Convention wurde im März 2025 dem UN-Menschenrechtsrat in Genf vorgestellt und war auch Teil von internationalen Dialogveranstaltungen unter anderem in der Schweiz und Südafrika.
Neben der Munich Convention gilt auch das Rahmenübereinkommen über künstliche Intelligenz des Europarats als weiteres Rahmenwerk, dass eine Regulierung der künstlichen Intelligenz auf internationaler Ebene anstrebt. Die Konvention des Europarats ist allerdings keine UN-Konvention und basiert auf der europäischen Menschenrechtstradition.
Neben der Konvention des Europarats gibt es auch auf Ebene der Afrikanischen Union verstärkt Bemühungen eine regionale Konvention ins Leben zu rufen. Die Afrikanische Kommission für die Rechte der Menschen und Völker hat sich für ein afrikanisches Rahmenübereinkommen ausgesprochen, dass auch explizit auf die Afrikanische Charta der Menschenrechte und Rechte der Völker basiert und die regionalen Anliegen Afrikas, insbesondere das Recht auf Entwicklung, explizit berücksichtigt.
Wichtige Themenschwerpunkte Themenschwerpunkte einer möglichen UN-Konvention über KI, Daten und Menschenrechte sind insbesondere die Kontextualisierung und Interpretation von existierenden Menschenrechten im Hinblick auf KI, die Definierung von staatlichen Maßnahmen zum Beispiel Gesetzgebung zur Verhinderungen von nachteiligen Auswirkungen des Einsatzes oder der Entwicklung von KI, sowie die Definierung von verbotenen KI-Anwendungen.
Ein wichtiger Aspekt einer internationalen Regulierung ist insbesondere die Diskussion um menschenrechtliche Sorgfaltspflichten für Unternehmen. Die besondere Bedeutung von Unternehmen ergibt sich aus der wichtigen Rolle des privaten Sektors bei der Entwicklung und dem Einsatz von KI-Modellen. Ein konkretes Beispiel dafür sind Unternehmen wie OpenAI, DeepSeek, Meta oder Google, die einen maßgeblichen Einfluss auf die globale Entwicklung von KI haben.
Einzelnachweise
Kunstliche Intelligenz Daten und Menschenrechte Kategorie:Künstliche Intelligenz Kategorie:Menschenrechte Kategorie:Geplanter völkerrechtlicher Vertrag