mini|Vereinbarung zwischen der Weltgesundheitsorganisation und der Internationalen Atomenergiebehörde, 1959, Seite 1 Die Vereinbarung zwischen der WHO und der IAEA aus dem Jahr 1959 ist eine 1959 getroffene Zusammenararbeitsvereinbarung zwischen der Internationalen Atomenergie-Organisation (IAEO) und der Weltgesundheitsorganisation (WHO). Sie wird seit Jahrzehnten von kernenergie-kritischen NGOs bekämpft, weil sie eine unabhängige Einschätzung nuklearer Risiken durch die Weltgesundheitsorganisation unterbinde.
Inhalt Das Abkommen zwischen den beiden Organisationen regelt die Zusammenarbeit in Bereichen, bei denen sich die Zuständigkeiten der beiden Organisationen überschneiden. Sie erklären, eng zusammenarbeiten zu wollen und sich in Bereichen, die für beide Organisationen von Interesse sind, abzustimmen (Artikel I). Weiter wird festgelegt, welche Organisation in welchen Bereichen primär verantwortlich ist (Artikel I §2). Es soll vermieden werden, dass in den beiden Organisationen Abteilungen aufgebaut werden, die miteinander konkurrieren oder sich überlappen (Artikel VI §1). Insbesondere bei der Erhebung statistischer Daten sollen – gemäß den Grundsätzen der UNO – Doppelspurigkeiten vermieden werden (Artikel VII). Für die Zusammenarbeit können gemeinsame Komitees gebildet werden (Artikel V). Weiter enthält das Abkommen eine Vertraulichkeitsklausel für die ausgetauschten Informationen und Dokumente (Artikel III).
Im Abkommen ist festgehalten, dass Vertreter beider Organisationen zu bestimmten Versammlungen der anderen Organisation eingeladen werden (Artikel II) und Agenda-Punkte vorschlagen dürfen (Artikel IV).
Das Abkommen sieht vor, Wettbewerb beim Anstellen von Personal zu vermeiden und die befristete Ausleihe oder Wechsel von Personal zwischen den beiden Organisationen zu vereinfachen (Artikel VI §2). Beim Betrieb von regionalen Büros sollen wenn möglich Kosten durch Synergien und Zusammenarbeit gespart werden (Artikel IX). Um Mehrkosten durch die Bestimmungen des Abkommens zu vermeiden, sollen in Absprache passende Lösungen gefunden werden (Artikel VIII). Die Leitungsorgane der beiden Organisationen können zusätzliche Ausführungs- oder Durchführungsregelungen treffen (Artikel X).
Zuletzt finden sich Bestimmungen über das Inkrafttreten (Artikel XIII), die Information der UNO über das Abkommen (Artikel XI) sowie zu Anpassung und Beendigung der Vereinbarung (Artikel XII).
Umsetzung Durch die Zustimmung der zwölften WHA-Konferenz am 28. Mai 1959 in Genf (Resolution WHA12.40) war seitens WHO der Exekutivrat bevollmächtigt, das Abkommen zu unterzeichnen. Seitens IAEO hatte die zweite Generalkonferenz vom 24. September 1958 in Wien dem Abkommen zugestimmt (GC(02)/48). Damit waren die Generaldirektoren der Organisation bemächtigt, den Vertrag zu unterzeichnen. Das Abkommen wurde von den beiden Organisationen bis in die 1990er Jahre geheim gehalten.
Die beiden Organisationen haben in der Folge tatsächlich regelmäßig zusammengearbeitet.Rentetzi (2022). Nachgewiesen sind zum Beispiel ein einwöchiges Seminar zur radioaktiven Verseuchung der Umwelt 1969 in Wien, eine gemeinsame eintägige Tagung 1986 in Wien, eine Publikation zu Beginn der 1980er Jahre, von den beiden Organisationen gemeinsam veröffentlicht, in der die Gefahr der friedlich genutzten Kernenergie für Umwelt und Menschen als beschrieben wird, oder eine gemeinsame Studie zu den Folgen von Tschernobyl aus dem Jahr 1996. Letztere führte zu Protesten von Umweltschutzorganisationen wie Greenpeace, die der IAEO Verharmlosung vorwarf und sie als bezeichnete. Beide Organisationen befürworteten auch die Lebensmittelbestrahlung.
Kritik Der zivilen Kernenergie-Nutzung kritisch gegenüberstehende Kreise bezeichnen diese Vereinbarung gelegentlich auch als „Knebelvertrag“, mit dem die IAEO die WHO dazu bringe, die Opferzahlen vorab der Nuklearkatastrophe von Tschernobyl und der Nuklearkatastrophe von Fukushima als zu gering darzustellen. Es wird durch die Kritiker zum Teil argumentiert, der vormalige WHO-Direktor Nakajima habe zugegeben, dass die IAEO 1995 die Veröffentlichung der Ergebnisse einer WHO-Konferenz zu den Gesundheitsfolgen der Tschernobyl-Katastrophe verhindert habe. Auch die Medien griffen das Thema teilweise auf, etwa die Deutsche Welle von 24. März 2011. Umweltorganisationen wie IPPNW, die 1985 den Friedensnobelpreis erhalten hat, fordern deshalb wiederholt die Auflösung der Vereinbarung. In den 2000er Jahren entstand ferner eine Initiative „For an Independent WHO“.
Die WHO stellte sich im Jahr 2001 auf ihrer damaligen Website dieser Kritik: Erwähnung in einem Kommentar dazu von „For an Independent WHO“ Richard Horton, Chefredakteur der Medizin-Fachzeitschrift The Lancet, kommentierte zum Streitpunkt am 21. Juni 2014: ebendortRegistrierpflichtiger Originalartikel in „The Lancet“
Die Umweltwissenschaftlerin Cindy Folkers sieht einen Widerspruch zwischen den Zielen der IAEO und der Umsetzung des Abkommens. Weder das Abkommen noch die IAEO-Statuten sprächen der UNO-Organisation Kompetenzen oder Mandate für Gesundheitsstudien zu. Trotzdem sei sie stark in solche involviert, was zu einem Interessenskonflikt führe.
Quellen
Original-Text der Vereinbarung auf der WHO-Website
Einzelnachweise
Kategorie:Weltgesundheitsorganisation Kategorie:Internationale Atomenergie-Organisation Kategorie:1959 Kategorie:Geschichte (Genf) Kategorie:Strahlenschutz Kategorie:Kernenergie Kategorie:Vertrag (20. Jahrhundert)