Die Verordnung (EU) 2024/900 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. März 2024 über die Transparenz und das Targeting politischer Werbung (TTPA-Verordnung, TTPA-VO oder TTPA) ist eine Verordnung der Europäischen Union, mit der politische Werbung innerhalb der Europäischen Union umfassenden Transparenzpflichten unterworfen wird. Dadurch soll in erster Linie die Integrität politischer Prozesse innerhalb der Europäischen Union gewährleistet werden.

Unter Verweis auf die zusätzlichen bürokratischen Hürden durch die TTPA-Verordnung kündigten Google und Meta bereits vor Geltungsbeginn an, auf ihren Plattformen ab Oktober 2025 keine politische Werbung mehr zuzulassen.

Hintergrund und Entstehung Die TTPA-Verordnung entstand auf Grund der zunehmenden Befürchtung, politische Entscheidungsprozesse in der Europäischen Union könnten durch gezielte Desinformation bzw. Informationsmanipulation beeinflusst werden. Insbesondere Desinformation durch Akteure außerhalb der Europäischen Union und Targetingverfahren, mit denen gezielt unterschiedliche politische Botschaften an ausgewählte Zielgruppen ausgespielt werden, sind in den Erwägungsgründen der Verordnung explizit als Probleme benannt.

Transparenzpflichten Zentraler Bestandteil der Verordnung ist die Pflicht zur Kennzeichnung bezahlter politischer Botschaften als „politische Werbung“. Diese Pflicht trifft den „Herausgeber politischer Werbung“; das ist jener Dienstleister, der politische Werbung veröffentlicht, zustellt oder verbreitet. Im Falle eines Zeitungsinserats wäre dies der Medieninhaber, im Falle der Verbreitung einer bezahlten politischen Botschaft durch einen Influencer wäre das ebendieser Influencer.

Zusätzlich zur Kennzeichnung als politische Werbung muss gemäß Artikel 11 und 12 der Verordnung eine Reihe von Informationen angegeben werden, etwa die Identität des Auftraggebers („Sponsor“), der Gesamtwert der Beträge, die für die politische Werbung ausgegeben wurde oder Informationen darüber, ob die politische Werbung mit Mitteln finanziert wurde, die ihren Ursprung innerhalb oder außerhalb der Europäischen Union haben.

Gemäß Artikel 13 der Verordnung wird ein Europäisches Archiv für politische Online-Anzeigen eingerichtet, das sämtliche in der Union veröffentlichten oder an Personen in der Union gerichtete politische Online-Anzeigen enthält.

Targeting- und Anzeigenschaltungsverfahren In Kapitel III widmet sich die Verordnung so genannten Targeting- und Anzeigenschaltungsverfahren im Internet. Dabei handelt es sich um Verfahren zur zielgerichteten Adressierung von Zielgruppen auf Grund personenbezogener Daten, weshalb dieses Kapitel einen engen Zusammenhang zur europäischen Datenschutzgesetzgebung aufweist und für dessen Vollzug die nationalen Datenschutzbehörden zuständig sind.

Laut Artikel 18 sind Targeting- und Anzeigenschaltungsverfahren nur zulässig, wenn der Verantwortliche im Sinne der DSGVO die personenbezogenen Daten selbst bei der betroffenen Person erhoben hat und eine datenschutzrechtliche Einwilligung für Zwecke der politischen Werbung erteilt wurde. Profiling unter Verwendung sensibler personenbezogener Daten (z. B. Gesundheitsdaten) ist jedenfalls unzulässig.

Artikel 19 enthält weitere spezifische Anforderungen und Transparenzpflichten beim Einsatz von Targeting- und Anzeigenschaltungsverfahren im Internet. So muss etwa darüber informiert werden, welche Zielgruppen durch die Werbung angesprochen werden und auf welcher Grundlage diese Zielgruppen ausgewählt werden.

Sanktionen Bei Verstößen gegen die TTPA-Verordnung können durch die zuständigen Behörden empfindliche Geldstrafen in der Höhe von bis zu 6 Prozent der jährlichen Einnahmen, Jahresbudgets oder des weltweiten Jahresumsatzes des verantwortlichen Unternehmens verhängt werden. (Artikel 25 Abs. 2)

Weblinks Leitlinien der EU-Kommission zur Unterstützung der Durchführung der Verordnung (EU) 2024/900 über die Transparenz und das Targeting politischer Werbung

Einzelnachweise

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