mini|Ehemaliges Landhaus Pählchen, Görresstraße 21 (2025) Das Ensemble Görresstraße 21 und 23 (Bezeichnung laut Denkmalliste Anwesen Pählchen), ist eine denkmalgeschützte Gebäudegruppe in Berlin-Friedenau.
Die Erstbebauung des Grundstücks geht auf den Bauunternehmer Hermann Pählchen zurück, der hier seinen Firmensitz einrichtete und von 1892 bis 1893 einen Fuhrhof sowie ein Landhaus errichtete. Im Jahr 1900 erwarb der Bildhauer Otto Wesche das Landhaus mit einem Teil des Geländes und ließ an der nordöstlichen Grundstücksgrenze ein Ateliergebäude nach Plänen des Architekten Otto Rehnig sowie einen kleinen Atelierschuppen errichten. Hier wirkten über Jahrzehnte hinweg zahlreiche bekannte Bildhauer.
Im Jahr 2019 erlangte das Ensemble Medienpräsenz, als ein Investor die Gebäude erwarb und Pläne bekannt wurden, dass dieser auf dem Grundstück den Bau von 40 bis 50 Eigentumswohnungen durch Lückenschluss der Blockrandbebauung plante, wofür die bestehenden Gebäude hätten weichen müssen. Auf Initiative engagierter Anwohner und des Bezirks wurden die Gebäude im Mai 2019 unter Denkmalschutz gestellt, womit die Pläne zunächst besiegelt schienen.Gudrun Mallwitz, Sabine Flatau: Häuserkampf von Friedenau ist entschieden In: morgenpost.de, 13. Juni 2019, abgerufen am 26. Juli 2025. Im Juli 2025 wurde jedoch bekannt, dass die Denkmalbehörde dem Abriss entgegen der vorherigen Einschätzung grundsätzlich zustimmt.Teresa Roelcke: Denkmalgeschütztes Ensemble in Friedenau: Abriss auf Geheiß des Senats? In: tagesspiegel.de, 22. Juli 2025, abgerufen am 26. Juli 2025.
Geschichte mini|Der Fuhrhof Pählchen (1912) Die Görresstraße liegt im Nordwesten des Ortsteils Friedenau, der ab den 1870er-Jahren planmäßig parzelliert und bebaut wurde. Das Grundstück, auf dem die Gebäude Görresstraße 21 und 23 stehen, wurde von dem Bauunternehmer Hermann Pählchen erworben. Dieser verlegte hierhin seinen Firmensitz und errichtete an der damals noch Wilhelmstraße genannten Straße die ersten Gebäude. An der nordwestlichen und nordöstlichen Grundstücksgrenze errichtete er ab 1892 einen Fuhrhof bestehend unter anderem aus Pferdeställen, Futterboden, Wagenremise und Geschirrkammer und zwei Kutscherwohnungen im Obergeschoss. Entwurf und statische Berechnungen dafür legte der Architekt James Ruhemann vor; die Baugenehmigung wurde am 30. Dezember 1892 erteilt. Kaum mehr als drei Monate später, am 10. März 1893, standen die Gebäude wohl schon in Nutzung. Der Fuhrbetrieb war für die Müllabfuhr in Friedenau zuständig. Direkt angrenzend an den Fuhrhof errichtete Hermann Pählchen ein Landhaus, das der Familie Pählchen als Wohnhaus diente; die Genehmigung für dieses Vorhaben wurde am 18. Mai 1893 erteilt.Landesdenkmalamt Berlin: Information zur Fortschreibung der Denkmalliste Berlin, 13. Mai 2019.
Nach Hermann Pählchens Tod verkaufte dessen Witwe um 1895 das Landhaus und betrieb die Müllabfuhr auf dem benachbarten Grundstück weiter. Käufer war der Bildhauer Otto Wesche, der im Jahr 1900 einen sechs Meter breiten Streifen Land hinzukaufte, um eine Zufahrtsmöglichkeit für das Atelierhaus zu schaffen, das er nach Plänen des Architekten Otto Rehnig errichten ließ. Ein Jahr zuvor hatte bereits der Bildhauer Valentino Casal einen Bauantrag für ein Ateliergebäude auf dem schräg gegenüberliegenden Grundstück Wilhelmstraße 7 (heute Görresstraße 16) eingereicht. Weitere Bildhauerateliers wurden in der Folgezeit in der Wilhelmstraße 5/6 (heute Görresstraße 14) und Wilhelmstraße 9 (heute Görresstraße 20) eingerichtet. Möglicherweise war die räumliche Nähe zum am nördlichen Ende der Görresstraße gelegenen Friedhof Schöneberg III und einer damit verbundenen gesicherten Auftragslage (Schaffung von Grabsteinen und -denkmälern) für die Ansiedlung der Bildhauer mitursächlich. 1900 ließ Otto Wesche zudem einen Schuppen zur Lagerung von Arbeitsmaterialien für die Bildhauerei errichten; dieser diente laut Bauantrag der Lagerung von Eisengerüsten, Modellierton und Abgüssen.
1910 meldete Max Pählchen nachträglich bauliche Änderungen am Fuhrhof an, darunter die Verlängerung des Quergebäudes und die Umnutzung von Nebenräumen zu Wohn- und Stallflächen. Die Verdichtungen spiegelten den gestiegenen Platzbedarf infolge des Einzugs von Frau Pählchen, die nach dem Verkauf des Landhauses zunächst in der Rheinstraße wohnte, und wachsender Anforderungen des Fuhrbetriebs wider. Mit der umliegenden Verdichtung durch Mietshausbebauung ab etwa 1904 kam es zu zahlreichen Beschwerden gegen den Betrieb der Müllabfuhr auf dem Grundstück. Ab 1910 verpachtete die Eigentümerin, Frau Pählchen, den Fuhrhof an den Kohlenhändler Friesecke. Sie blieb bis 1922 Eigentümerin, bauliche Veränderungen fanden in dieser Zeit wohl nicht mehr statt.
Unter dem neuen Eigentümer, dem Lebensmittelkaufmann Gottlieb Herrmann, wurde das Gelände ab den 1920er-Jahren gewerblich umgenutzt und zu einer Wäscherei mit Plätterei umgebaut. Die baulichen Anpassungen orientierten sich am Bestand: Der Pferdestall erhielt einen Lagerkeller, das Quergebäude wurde zu großzügigen Wohnungen umgebaut, und im Seitenflügel entstanden Lagerräume, Garagen sowie ein straßenseitiger Laden mit Schaufenster. Teile des ehemaligen Stalls dienten fortan als Betriebsräume der Wäscherei. Zudem wurden die Außenanlagen erneuert.
1939 errichtete Gottlieb Herrmann am hinteren linken Grundstücksrand eine Garage für drei Fahrzeuge. Die nach Plänen des Architekten August Simon errichtete Garage steht heute unter Denkmalschutz. Kriegsschäden machten nach 1945 Instandsetzungen notwendig: Die Dachwohnungen wurden 1948 wiederhergestellt, das beschädigte Quergebäude 1949 in reduzierter Form saniert.
In jüngerer Zeit folgten weitere bauliche Anpassungen und veränderte Nutzungen. Dennoch blieben die historische Bausubstanz sowie die offene Hof- und Gartenstruktur weitgehend erhalten.
Abrisspläne mini|Ehemaliger Fuhrhof (Juli 2025), nach Übernahme durch die Bauwert AG leerstehend und verwahrlost Im Jahr 2019 plante die Bauwert AG, ein Berliner Bauprojektentwickler, den Abriss der Gebäude, um an ihrer Stelle durchgehende Blockrandbebauung mit 40 bis 50 Eigentumswohnungen zu errichten. Erhalten bleiben sollte lediglich das Ateliergebäude im Hof der Nr. 21. Die Neubaupläne stießen auf breiten Widerstand in der Nachbarschaft: Eine von Anwohnern initiierte Online-Petition zum Erhalt des Ensembles erhielt über 1200 Unterschriften. Kritisiert wurde der drohende Verlust des Ensembles mit seiner Mischung aus Künstlerateliers, Gewerbe und Wohnnutzung.
Auf Initiative des Bezirksamts Tempelhof-Schöneberg leitete Baustadtrat Jörn Oltmann eine denkmalrechtliche Prüfung ein. Im Juni 2019 wurden schließlich das Landhaus, das Ateliergebäude mit Schuppen, der Fuhrhof mit Garage sowie die Gärten in die Berliner Denkmalliste aufgenommen. Oltmann betonte, dass mit dem Ensemble ein „unverwechselbares Stück der Geschichte von Friedenau“ erhalten werde. Der zuständige Landeskonservator schloss in seiner Stellungnahme einen Lückenschluss durch Neubauten ausdrücklich aus. Die Denkmalentscheidung erfolgte trotz eines zuvor erteilten, positiven Bauvorbescheids, der planungsrechtlich grundsätzlich eine Lückenschließung erlaubte.
Die Eigentümerin, Bauwert AG, äußerte sich überrascht über die nachträgliche Unterschutzstellung. Der Vorstand der Bauwert AG, Jürgen Leibfried, sprach von einer Aufwertung des Quartiers durch hochwertige Neubebauung. Er verwies zudem darauf, dass sich die Denkmalbehörden zuvor mehrfach gegen eine Erfassung als Denkmal ausgesprochen hätten. Kritik kam auch aus der Politik: Der SPD-Bezirksverordnete Christoph Götz-Geene bezeichnete die Maßnahme als schädlich für das Investitionsklima und verwies auf den entgangenen Bau dringend benötigter Wohnungen.
Im Jahr 2024 beantragte die Bauwert AG erneut einen Bauvorbescheid zur Nachverdichtung des Grundstücks an der Görresstraße 21/23, in dem der teilweise Abriss der denkmalgeschützten Gebäude vorgesehen war. Während die bezirkliche Denkmalschutzbehörde das Vorhaben zunächst als nicht genehmigungsfähig einstufte, versagte das übergeordnete Landesdenkmalamt auf Weisung der Senatsbaudirektorin das Einvernehmen für den vollständigen Erhalt der denkmalgeschützten Gebäude. In der Folge stimmte auch die bezirkliche Denkmalschutzbehörde im November 2024 dem Abriss zu.
Parallel lehnte das Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg die Pläne der Bauwert AG in einem Bauvorbescheid überwiegend ab, da die vorgesehene Bebauungsdichte mit über 3600 Quadratmetern Wohnfläche deutlich über den vorgesehenen 1500 Quadratmetern lag. Gegen den ablehnenden Bescheid legte die Bauwert AG Widerspruch ein; die Entscheidung liegt nun bei der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung.
Der Vorgang löste erneut Proteste aus. Kritisiert wurde insbesondere das politische Vorgehen, mit dem übergeordnete Stellen Denkmalschutzvorgaben aufweichten.
Denkmalstatus mini|hochkant=1.4|Lageplan des Ensembles1 = Landhaus (1893) 2 = Ateliergebäude (1900) 3 = Atelierschuppen (1900/01) 4 = Ehem. Fuhrhof (1893/94) 5 = Garage (1939) Das Ensemble wurde im Mai 2019 in die Denkmalliste des Landes Berlin eingetragen. Es umfasst das 1893 errichtete Landhaus (im Lageplan mit 1 bezeichnet), das im Jahr 1900 errichtete Ateliergebäude (2) mit Atelierschuppen (3), den ehemaligen, 1893/94 errichteten Fuhrhof mit Quergebäude, Seitenflügel und Stallgebäude (4) sowie die dreiständige Garage von 1939 (5). Ebenfalls Teil des geschützten Denkmalbereichs sind die zugehörigen Vorgärten, Gartenflächen und der freie Hofraum.
In seiner Begründung betonte das Landesdenkmalamt die geschichtliche, wissenschaftliche und städtebauliche Bedeutung des Ensembles. Es handelt sich um das letzte erhaltene Beispiel einer landhausmäßigen Bebauung gemäß der Bauordnung von 1892 im damals noch eigenständigen Friedenau. Das Landhaus und das Ateliergebäude verdeutlichen den Versuch, durch offene Bebauung und Nebenanlagen den Charakter einer Landhauskolonie zu bewahren, bevor sich die geschlossene Mietshausbebauung durchsetzte. Der Fuhrhof dokumentiert als bislang einzig erhaltenes bauliches Zeugnis der privaten Müllabfuhr im Berlin des 19. Jahrhunderts ein vernachlässigtes Kapitel der Stadtgeschichte. Das Ateliergebäude wiederum ist das letzte erhaltene Zeugnis der historischen Friedenauer Bildhauerkolonie mit nachgewiesener künstlerischer Nutzungskontinuität bis in die Gegenwart.
Persönlichkeiten Die nachstehende Liste gibt eine Auswahl der Nutzer des Ateliergebäudes in der Görresstraße 21. Edmund Gomansky (1854–1930), Bildhauer und Medailleur Waldemar Grzimek (1918–1984), Bildhauer, Keramiker, Lithograph, Holzschneider, Zeichner und Medailleur Johannes Hoffart (1851–1921), Bildhauer Franz Metzner (1870–1919), österreichischer Steinmetz und Bildhauer Leonhard Sandrock (1867–1945), Maler und Radierer Richard Scheibe (1879–1964), Bildhauer und Medailleur Otto Wesche (1840–1936), Bildhauer Ludwig Gabriel Schrieber (1907–1975), Bildhauer, Maler und Zeichner Michael Schoenholtz (1937–2019), Bildhauer
Weblinks
in der Denkmaldatenbank des Landesdenkmalamts Berlin in der Denkmaldatenbank des Landesdenkmalamts Berlin in der Denkmaldatenbank des Landesdenkmalamts Berlin
Einzelnachweise
Kategorie:Baudenkmal in Berlin Kategorie:Bauensemble in Berlin Kategorie:Wohngebäude in Berlin Kategorie:Berlin-Friedenau Kategorie:Erbaut in den 1890er Jahren Kategorie:Erbaut in den 1900er Jahren Kategorie:Erbaut in den 1930er Jahren