mini|Bosnisch-herzegowinischer biometrischer Reisepass mini|Bosnisch-herzegowinischer Personalausweis mini|Bosnischer Personalausweis Rückseite Ein bosnisch-herzegowinischer Staatsbürger (bosnisch / kroatisch / serbisch: državljanin Bosne i Hercegovine / državljanin Bosne i Hercegovine / држављанин Босне и Херцеговине) ist eine Person, die nach dem Zakon o državljanstvu Bosne i Hercegovine (Gesetz über die Staatsangehörigkeit Bosnien und Herzegowinas) die Staatsangehörigkeit von Bosnien und Herzegowina besitzt.

Die Generalversammlung der Vereinten Nationen nahm Bosnien und Herzegowina am 22. Mai 1992 durch Resolution A/RES/46/237 in die UNO auf. Damit ist die Staatsangehörigkeit völkerrechtlich eindeutig dem souveränen Staat Bosnien und Herzegowina zugeordnet.

Rechtliche Grundlage Verfassung von Bosnien und Herzegowina (Annex 4 des Dayton-Abkommens, 1995).https://www.ohr.int/dayton-peace-agreement/annex-4/ englischsprachige Fassung Zakon o državljanstvu Bosne i Hercegovine (Закон о држављанству Босне и Херцеговине), 1999 verabschiedet und mehrfach novelliert. Struktur: Jeder Staatsbürger hat zunächst die Staatsangehörigkeit einer Entität (Föderation BiH, Republika Srpska) oder des Distrikts Brčko. Diese ist automatisch mit der gemeinsamen Staatsbürgerschaft Bosnien und Herzegowinas verknüpft. Juristisch gültig ist ausschließlich der Gesamtstatus državljanin Bosne i Hercegovine.

Abgrenzung Bosnier (Bosanac / Босанац) – geografische Bezeichnung für Personen aus der Region Bosnien, unabhängig von Ethnie, Staatsbürgerschaft, Geschlecht oder Religion; nicht identisch mit Bewohnern der Herzegowina oder mit Staatsbürgern von Bosnien-Herzegowina (BiH).

Bosniake (Bošnjak / Бошњак) – ethnische Bezeichnung für die slawisch-muslimische Volksgruppe mit Hauptsiedlungsgebiet in Bosnien.

Bosnisch-herzegowinischer Staatsbürger (državljanin BiH / / држављанин БиХ) – juristischer Terminus für Personen mit Staatsangehörigkeit von Bosnien-Herzegowina (BiH), unabhängig von Ethnie, Religion oder regionaler Herkunft.

Sprachgebrauch vs. Rechtswirklichkeit In Publikationen wird häufig – juristisch falsch – „Bosnier“ als Kurzform für die Staatsangehörigkeit verwendet.Z. B. verwenden Bashkim Iseni, Didier Ruedin, Dina Bader, Denise Efionayi-Mäder (Hrsg.: Bundesamt für Migration (BFM), Direktion für Entwicklung und Zusammenarbeit (DEZA)): Die Bevölkerung von Bosnien und Herzegowina in der Schweiz „Bosnier/-in“ verkürzt für Zugewanderte und deren Nachkommen aus BiH.

Juristisch jedoch gilt:

Die offizielle Bezeichnung ist državljanin Bosne i Hercegovine. „Bosnier“ ist eine gesellschaftliche und journalistische Kurzform, die keine Rechtswirkung entfaltet.

Internationaler Kontext Mit der UNO-Aufnahme 1992 wurde Bosnien und Herzegowina als eigenständiges Völkerrechtssubjekt anerkannt. Die Staatsangehörigkeit ist seitdem untrennbar mit diesem Staat verbunden.

Im Gegensatz zu umgangssprachlichen Verwendungen („Bosnier“) oder ethnischen Begriffen („Bosniake“, „Kroate“, „Serbe“) operiert die internationale Diplomatie ausschließlich mit dem Terminus Bosnisch-herzegowinischer Staatsbürger.

Quellen Generalversammlung der Vereinten Nationen: Resolution A/RES/46/237 vom 22. Mai 1992, Online Zakon o državljanstvu Bosne i Hercegovine (Gesetz über die Staatsangehörigkeit BiH), Amtsblatt BiH, 1999, mit Novellen, in Englisch: Online

Einzelnachweise

Kategorie:Staatsbürgerschaft Kategorie:Recht (Bosnien und Herzegowina)