mini|Wappen derer von Wenter mini|Kupferstich des am häufigsten geführten Wappens der Wenter gemäß ihres Wappenbriefs mit Lehenartikel im Tir. Wp. B. Bd. XIV. Dipl. 16 G. 1626
Wenter (bzw. Herren von Went oder de Wente) ist der Name mehrerer alter Tiroler Familien, welche besonders am Ritten und in anderen Gebieten der Gefürsteten Grafschaft Tirol (heutiges Südtirol) weit verzweigt und einflussreich waren. Auch heute noch finden sich in diesem Gebiet Familien mit dem Namen Wenter, deren Ursprünge sich teils seit dem Hochmittelalter des 13. Jahrhunderts urkundlich nachweisen lassen. Eine gemeinsame Stammesverwandtschaft aller Familien und Träger des Namens liegt zwar nahe, ist jedoch bislang nicht durch genealogische Dokumente gesichert.
Varianten Wennter Wentter Wendter von Wendt von Went zu Wennt de Wente de Went Wenter von Berger Wenter zu Went Wenter zu Waldgries Wenter zu Waldgries und Grünewald von Wenter zu Rosenstein
Ursprung und Überlieferungen Über den Ursprung des Familiennamens Wenter recherchierte bereits der Südtiroler Heimathistoriker und Professor für Geschichte und Germanistik Johann Adolf Heyl, welcher in seinem im Jahr 1897 erschienenen Buch „Volkssagen, Bräuche und Meinungen aus Tirol“ einen Eintrag zum Ursprung der Geschlechter der Seebacher und Wenter veröffentlichte:
„Die Seebacher kamen über den Brenner herein und siedelten sich in Wangen an, und jezt sind fast alles Seebacher in Wangen: sie stammen, wie man sagt, von der Pemmerer Hexe ab; sie selber hingegen halten sich für adelig.
Bei der Pestilenzzeit starb in Ritten herum alles aus; bloß zwei Brüder blieben übrig auf dem Hof Meir im Loch, sie nannten sich Wenter, und von da aus gieng der Wenterstamm; er ist jezt groß und mächtig auf dem Ritten, allenthalben findet man dort Wenter.“
– Johann Adolf Heyl
Geschichte und Namensentstehung mini|Teil der Ruine des 4 stöckigen Palas der Burg Stein am Ritten (gelegen in Siffian), welche den Gerichtssitz der Herrschaft Ritten beherbergte Der früheste urkundlich belegte Namens- und Wappenträger ist der Landadelige Kunzius von Went (Cuncius de Wente), Herr zum Stein am Ritten, der im Jahr 1242 erwähnt wird, als dieser von Albert III. von Tirol, dem letzten Grafen von Tirol aus dem Geschlecht der Albertiner und Vogt der Fürstbistümer von Trient und von Brixen, in das Amt des Richters auf der Burg Stein am Ritten am gleichnamigen Gerichtshof eingesetzt wurde (Cuncius de Wente iudex domini Comitis Alberti in monte Ritano). Da dieses Amt als Teil des landesfürstlichen Lehens zum Stein am Ritten verliehen wurde, amtierte Kunzius von Went folglich auch als Pfleger der dazugehörigen Burg (phleger auf dem Stain) und erfüllte in seinem Amt sowohl die Aufgaben des höchsten Richters der gesamten Gerichtsbarkeit Ritten, als auch die Aufgaben eines Burggrafen bzw. Landvogtes. Zusammen mit der Würde der landesfürstlichen Ämter wurde jedem der Richter und Herren zum Stein, zur Ausübung seiner Tätigkeit, auch ein persönliches Wappen verliehen.Hannes Obermair: Die Bozner Archive des Mittelalters bis zum Jahr 1500. Regesten der Urkunden Teil 1. Dissertation, Innsbruck 1986.
Zu dieser Zeit wurde das Amt des Richters und Burggrafen zum Stein am Ritten noch ausschließlich an den untitulierten niederen Landadel oder an Ritter vergeben (beispw. an den Bozner Adligen Ingenuin von Weineck, Ritter Christian von Auer oder Ritter Albero von Obertor). Auch die Herren von Went zählten damals noch zu den „minder mächtigen Adelsfamilien“, gehörten damit jedoch zum alten Tiroler Adel und qualifizierten sich daher, zur Annahme eines ritterlichen Burglehens.Zingerle (1888), S. 210. Nachdem die Grafen von Eppan die Grafschaftsrechte des Bezirkes Ritten Anfang des 13. Jahrhunderts an das Bistum Trient verloren hatten, wurden diese an verschiedene kleinere Adelsfamilien vergeben. Die Grafschaft Tirol und die Bistümer Trient und Brixen unterstanden als Teil des Heiligen Römischen Reiches zwar dem römisch-deutschen Kaiser Friedrich II., welcher formell eigentlich auch oberster Lehensherr war, doch faktisch entschieden die Grafen von Tirol eigenständig über die Vergabe der landesfürstlichen Lehen und Ämter und ließen sich lokal durch von ihnen ausgewählte Amtsträger (wie die Herren von Went) vertreten. Diese Sonderstellung als faktisch unabhängige Reichsfürsten stärkte die Machtstellung der Grafen von Tirol gegenüber dem Kaiser.
Der erste Burggraf und Richter zum Stein am Ritten war der Adlige Ulrich von Haselberg ab dem Jahr 1238. Bereits 4 Jahre später ging die gräfliche Gewalt dann auf die neuen Burggrafen, die Herren von Went über. Besonders hervorgehoben wurde ihre Machtstellung folglich dadurch, dass die Gerichtsbarkeit und der Verwaltungsbezirk Ritten seit dem 13. Jahrhundert völlig unabhängig von der Grafschaft Bozen beherrscht wurden. Während die Herrschaftsgebiete und Landgerichte anderer, lokal bedeutender Adelsgeschlechter, wie jene der Edeln von Wanga oder der Trienter Ministerialen von Firmian noch der Bozner Grafschaft und den Bozner Gerichtsherren unterworfen waren, hatten sich die Herrschaften Neuhaus und Ritten bereits zu autonomen Gebieten mit eigenständigen „Hochgerichten“ (der Name bezieht sich auf die Ermächtigung zur souveränen Ausübung der sogenannten hohen Gerichtsbarkeit) entwickelt und waren dadurch ausschließlich dem Landgrafen Albert III. unterstellt. mini|349x349px|Lage und Ausdehnung der Gemeinde Ritten auf dem Rittner Berg, welcher zeitweise von den Herren von Went beherrscht wurde Somit kontrollierten die Herren von Went, durch die Belehnung mit den Grafschaftsrechten der Herrschaft Ritten, alle nachfolgenden Fraktionen und Ortschaften des Rittner Berges: Gißmann, Oberbozen, Signat, Unterplatten, Wolfsgruben, Gasters, Eschenbach, Siffian, Leitach, Unterinn, Antlas, Rothwand, Lengstein und Lengmoos, Mittelberg, Geprad, sowie Ober- und Unterstrass. Genannte Fraktionen wurden in der heutigen Gemeinde Ritten vereinigt, welche eine Ausdehnung von 111 Quadratkilometern besitzt.
Auch außerhalb seines eigenen Gerichts- und Herrschaftsbezirkes erscheint Kunzius von Went bereits 1242 als Amtsträger in zahlreichen Urkunden und Schriftstücken. So auch in einem Rechtsakt aus dem Gericht Unterinn, datiert auf den 4. Februar 1242. Als Stellvertreter des Grafen von Tirol genehmigte Kunzius von Went, im Zuge dessen, zusammen mit dem Probst des Trienter Bischofs Konrad von Greifenstein und dem kaiserlichen Podestà Sodeguerius von Trient, die Verleihung eines Lehnsgutes zu Platte an Lanz von Platte und seine Nachkommen.
Ebenfalls wurden aus den Imbreviaturen des Juristen Jakob Haas, königlicher Notar Heinrichs VII., die Carte Cuncii de Wente (Codex-C und -D) überliefert. Dabei handelt es sich um beglaubigte Urkunden und Verträge zur Regelung und Abwicklung von Pfand- und Kreditgeschäften des Kunzius von Went, welche im Heilig-Geist-Spital in Bozen (domus hospitalensium in Bozano) geschlossen wurden und in dessen Urbar verwahrt blieben. Zwar ist die Existenz der I Carta de Wente durch Inhaltsverzeichnisse der Urkunden aus dem 13. Jahrhundert gesichert, doch ihr Original ist nicht mehr in den Imbreviaturen enthalten. In der vollständig erhaltenen und überlieferten II Carta de Wente, welche am 7. September 1242 verfasst wurde, tritt Kunzius von Went als Kreditgeber für die Herren von Firmian auf, denen er hohe Kreditsummen von insgesamt 14.400 Veroneser Denaren (entsprach zu dieser Zeit dem ungefähren Wert einer kleineren Burg oder mehrerer Dörfer bzw. Höfe) gewährte und dafür sowohl Zinsen (4.800 Veroneser Denaren als Jahreszins), als auch Höfe und Grundbesitz der Herren von Firmian verpfändet bekam. Dadurch gelangte er und seine Nachkommen unter anderem in den Besitz eines Hofes zu Ritten und eines Hofes zu Went (auch Wente). Zu jener Zeit war Went noch eine eigenständige Ortschaft am Rittner Berg, von welcher sich das Prädikat (de Wente oder von Went) der Herren von Went ableitete und welche später in die Gemeinde Unterinn eingegliedert wurde. Besagte Höfe, samt zugehörigem Grund, wurden von Kunzius von Went folglich als Lehen vergeben und er ließ sie so von Dritten bewirtschaften.mini|Originalblatt aus den Bozner Imbreviaturen des königlichen Notars Jakob Haas aus der ersten Hälfte des 13. Jahrhunderts, welche auch die Carte Cuncii de Wente enthalten Nachdem die Herren von Went, die Herrschaft Ritten nach dem Tod Albert III. im Jahr 1253 für weitere 5 Jahre unter Graf Meinhard III. von Görz (Meinhard I. von Tirol) bis ins Jahr 1258 innehatten, wurde diese an Bertold von Weidach weitergegeben. Der Nachfolger von Kunzius, Bertold von Went (Perchtoldus de Wente), wird in einer Übereignungsurkunde vom 8. Juli 1298 als Grundbesitzer im Rittner Ortsteil Unterinn genannt.Zingerle (1890), S. 222. Im Jahr 1320 wird Bernhard von Went (auch Pernhard de Went) als Herr der Gerichtsbarkeit in Went (Curia in Went) genannt. Der Hof zu Went (hoff ze Wende) des Franz zu Went (Franz ze Wennt) wird im Jahr 1406 erwähnt. Peter von Went scheint am 1. August des Jahres 1437 in einer Urkunde auf, in welcher die Steuerabgaben neuer Fahrwege geregelt wird, welche er rund um seine Güter in Unterinn anlegen ließ. Erst im Jahr 1778 wurde das Wenter-Gut (Wenterguet) der Rittner Familie Wenter wieder umfangreicher beschrieben. Zu dieser Zeit gehörten Bewaldungen zu Parzan, Wäldereien in Orthl, mehrere Behausungen sowie vermutlich das Locherer-Gut (Locherergüetl) zum Gut Wenter. Ob das Locherer-Gut mit dem Hof Meir im Loch, von dem die Wenter laut Sage angeblich stammen sollen, in Verbindung steht, ist nicht bekannt und heute wahrscheinlich nicht mehr nachvollziehbar. Auch im 18. Jahrhundert übten Personen mit dem Namen Wenter das Amt des Richters zum Stein am Ritten aus: Johann Wenter (1700), Christian Wenter (1744), Johann Wenter (1766), Veit Wenter (1782) und Johann Wenter (1778).
Durch die allmähliche Auflösung des Klosters der Clarissinen zu St. Sebastian in Hall, welche sich bis in das Jahr 1789 vollzog, erwarb Anton Joseph Wenter, den sich zuvor im Besitze des Klosters befindlichen, adeligen Ansitz Waldgries für einen Kaufpreis von 10.750 Gulden. Im Jahr 1777 vereinten die Wenter, welche zu dieser Zeit bereits das Prädikat „zu Waldgrieß“ führten, vermutlich durch Heirat des Anton Joseph Wenter zu Waldgries mit der Erbtochter der Familie der Freiherren von Elsasser zu Grünewald und Wunderegg, ebenfalls den benachbarten Adelsitz Grünewald in Rentsch bei Bozen in ihrem Besitz. Ebenfalls erwarben sie das nahegelegene Erlachergut (auch Nussenhäusl). Beide Anwesen wurden über 150 Jahre von der Familie bewohnt, ausgebaut und als Weingut bewirtschaftet. Auch gegenwärtige Namensträger am Ritten sind heute noch in der Landwirtschaft und vor allem im Weingeschäft tätig.
Bozen Auch in Bozen ließen sich Träger des Namens Wenter nieder und traten dort als Gastwirte und Gutsbesitzer auf. Im Jahr 1872 erbaute die Bozner Familie Wenter durch den damaligen Gemeindevorsteher von Zwölfmalgrein, Sebastian Wenter, die Villa Wenter (später: Villa Führer), welche sich direkt gegenüber des alten Bozner Kurhauses befand (Stadtteil Gries, gelegen im Viertel Zollstangen). Bis in das Jahr 1886 war das Anwesen Teil des Besitzes der Meraner Familie von Konrad Wenter. Diese veranlasste im Jahr 1892 die Errichtung eines Anbaus mit eigener Dependance. Ab dem Jahr 1897 gehörte die Villa der verwitweten Privatière Katharina Wenter. Heute befindet sich die Villa in der nach der Familie benannten Wentergasse. mini|420x420px|Lage der Villa Wenter (gekennzeichnet in rot) und der Wentergasse auf dem Stadtplan von Gries-Quirein (Bozen) im Pharus-Plan, ca. 1910
Meran