Das Amtsgericht Bunzlau war ein preußisches Amtsgericht mit Sitz in Bunzlau in der Provinz Schlesien.

Geschichte In Bunzlau bestand von 1849 bis 1879 das Kreisgericht Bunzlau. Das königlich preußische Amtsgericht Bunzlau wurde mit Wirkung zum 1. Oktober 1879 als eines von acht Amtsgerichten im Bezirk des Landgerichtes Liegnitz im Bezirk des Oberlandesgerichtes Breslau gebildet. Der Sitz des Gerichtes war Hirschberg im Riesengebirge. Sein Gerichtsbezirk umfasste den Landkreis Bunzlau ohne den Teil, der dem Amtsgericht Naumburg am Queis zugeordnet war.Verordnung, betreffend die Bildung der Amtsgerichtsbezirke vom 5. Juli 1879, GS Nr. 30, S. 462, Digitalisat Am Gericht bestanden 1880 vier Richterstellen. Das Amtsgericht war damit ein großes Amtsgericht im Landgerichtsbezirk. Gerichtstage wurden in Greulich, Klitschdorf und Waldau gehalten.Carl Pfafferoth: Jahrbuch der deutschen Gerichtsverfassung. 1888, S. 402 online

1932 wurde das Amtsgericht Naumburg am Queis aufgehoben und ein Teil dessen Sprengels dem Amtsgericht Bunzlau zugeordnet. Bereits 1933 wurde dies rückgängig gemacht. Im Jahre 1945 wurde der Amtsgerichtsbezirk unter polnische Verwaltung gestellt, und die deutschen Einwohner wurden vertrieben. Damit endete auch die Geschichte des Amtsgerichtes Bunzlau. Unter polnischer Verwaltung entstand das Sąd Rejonowy w Bolesławcu.

Einzelnachweise

Bunzlau Kategorie:Bolesławiec Kategorie:Gerichtsgründung 1879 Kategorie:Aufgelöst 1945