Die Stiftung für ehemalige politisch Verfolgte ist eine öffentlich-rechtliche Stiftung des Bundes mit Sitz in Bonn. Sie wurde 1969 als Stiftung für ehemalige politische Häftlinge gegründet und ist Teil der mittelbaren Bundesverwaltung.
Mit Inkrafttreten des „Gesetzes zur Verbesserung rehabilitierungsrechtlicher Vorschriften für Opfer der politischen Verfolgung in der ehemaligen DDR und zur Änderung weiterer Vorschriften“ zum 1. Juli 2025 erhielt die Bundesstiftung die aktuelle Bezeichnung. Das dort in Artikel 1 verankerte „Gesetz über die Stiftung für ehemalige politisch Verfolgte (StepVG)“ sieht zudem eine Erweiterung des Aufgabengebietes vor.
Stiftungsorgane sind der operativ tätige Stiftungsvorstand sowie der Stiftungsrat, dem die fachaufsichtliche Leitung zusteht. Die Gremien sind anteilig mit ehrenamtlich Tätigen, zum Teil auch selbst von SED-Unrecht Betroffenen besetzt. Die Stiftung unterstand seit Gründung der Rechtsaufsicht des Bundesinnenministeriums, seit dem 1. Juli 2025 nunmehr der Bundesbeauftragten für die Opfer der SED-Diktatur beim Deutschen Bundestag.
Bewilligungen erfolgen durch Entscheidung eines ebenfalls mit Ehrenamtlern besetzten Bewilligungsausschusses bzw. im vereinfachten Verfahren durch Entscheidung des Vorstandsvorsitzenden.
Unterstützungsleistungen nach § 18 StrRehaG
Mit Verabschiedung des Strafrechtlichen Rehabilitierungsgesetzes (StrRehaG) wurde der Stiftung 1993 die Aufgabe übertragen, Unterstützungsleistungen gemäß § 18 StrRehaG an nach Maßgabe dieses Gesetzes Berechtigte zu gewähren. Diese derzeit jährlich möglichen Leistungen werden unverändert durch die Stiftung ausgezahlt. Die Leistungen sind seit Juli 2025 nicht mehr vom Vorliegen einer wirtschaftlichen Bedürftigkeit, also einer Einkommensprüfung des Haushaltes abhängig.
Grundsätzlich anspruchsberechtigt sind
anerkannte ehemalige politische Häftlinge, sofern die Dauer der mit wesentlichen Grundsätzen einer freiheitlichen rechtsstaatlichen Ordnung unvereinbaren Freiheitsentziehung insgesamt weniger als 90 Tage betragen hat sowie hinterbliebene Ehegatten, Eltern oder Kinder, soweit sie durch die Freiheitsentziehung nicht unerheblich unmittelbar mitbetroffen waren
Hinzu kommen einzelne Opfergruppen wie beispielsweise Hinterbliebene der Opfer des Aufstandes vom 17. Juni 1953 oder Personen nach der sogenannten Gleichstellungsverordnung.Verordnung über die Gleichstellung von Personen nach § 3 des Häftlingshilfegesetzes. In: gesetze-im-internet.de
Unterstützungsleistungen aus dem bundesweiten Härtefallfonds Das StepVG sieht die Einrichtung und Umsetzung eines bundesweiten Härtefallfonds durch die Stiftung vor, der die bereits bestehenden Fonds in einigen Ländern ergänzen soll. Der Fonds soll Bürgerinnen und Bürger über das bestehende Hilfesystem hinaus unterstützen, die in der Sowjetischen Besatzungszone und in der DDR politisch verfolgt wurden und sich aktuell in einer besonderen wirtschaftlichen Notlage befinden.
Die notwendigen Richtlinien zur Umsetzung des bundesweiten Härtefallfonds werden derzeit (2025) bei der SED-Opferbeauftragten beim Deutschen Bundestag erarbeitet.
Weblinks Website der Stiftung für ehemalige politisch Verfolgte Gesetz über die Stiftung für ehemalige politisch Verfolgte (StepVG) Gesetz zur Verbesserung rehabilitierungsrechtlicher Vorschriften für Opfer der politischen Verfolgung in der ehemaligen DDR und zur Änderung weiterer Vorschriften (Gesetz vom 25.2.2025)
Einzelnachweise
ehemalige politisch Verfolgte Kategorie:Deutsche Teilung ehemalige politisch Verfolgte ehemalige politisch Verfolgte Kategorie:Aufarbeitung der SED-Diktatur Kategorie:Verfolgung