thumb|Land- und Amtsgerichtsgebäude Das Amtsgericht Breslau war ein preußisches Amtsgericht mit Sitz in Breslau.

Geschichte In Breslau bestand von 1849 bis 1879 das Stadtgericht Breslau für den Stadtkreis und das Kreisgericht Breslau für den Landkreis. Das königlich preußische Amtsgericht Breslau wurde mit Wirkung zum 1. Oktober 1879 als eines von fünf Amtsgerichten im Bezirk des Landgerichtes Breslau im Bezirk des Oberlandesgerichtes Breslau gebildet. Der Sitz des Gerichtes war Breslau. Sein Gerichtsbezirk umfasste den Stadtkreis Breslau und den Landkreis Breslau ohne die Teile, die dem Amtsgericht Canth zugeordnet waren.Verordnung, betreffend die Bildung der Amtsgerichtsbezirke vom 5. Juli 1879, GS Nr. 30, S. 453, Digitalisat Am Gericht bestanden 1880 36 Richterstellen. Das Amtsgericht war damit das mit Abstand größte Amtsgericht im Landgerichtsbezirk.Carl Pfafferoth: Jahrbuch der deutschen Gerichtsverfassung. 1888, S. 400 online

Im Jahre 1945 wurde der Amtsgerichtsbezirk unter polnische Verwaltung gestellt, und die deutschen Einwohner wurden vertrieben. Damit endete auch die Geschichte des Amtsgerichtes Breslau. Unter polnischer Verwaltung entstand das Sąd Okręgowy we Wrocławiu.

Weblinks Grundriss des Gerichtsgebäudes

Einzelnachweise

Breslau Kategorie:Historische Organisation (Breslau) Kategorie:Gerichtsgründung 1879 Kategorie:Aufgelöst 1945