Das Amtsgericht Habelschwerdt war ein preußisches Amtsgericht mit Sitz in Habelschwerdt.

Geschichte In Habelschwerdt bestand von 1849 bis 1879 das Kreisgericht Habelschwerdt. Das königlich preußische Amtsgericht Habelschwerdt wurde mit Wirkung zum 1. Oktober 1879 als eines von zehn Amtsgerichten im Bezirk des Landgerichtes Glatz im Bezirk des Oberlandesgerichtes Breslau gebildet. Der Sitz des Gerichtes war Habelschwerdt. Sein Gerichtsbezirk umfasste den Kreis Habelschwerdt ohne den Teil, der den Amtsgerichten Landeck und Mittelwalde zugeordnet war.Verordnung, betreffend die Bildung der Amtsgerichtsbezirke vom 5. Juli 1879, GS Nr. 30, S. 454, Digitalisat Am Gericht bestanden 1880 drei Richterstellen. Das Amtsgericht war damit ein mittelgroßes Amtsgericht im Landgerichtsbezirk.Carl Pfafferoth: Jahrbuch der deutschen Gerichtsverfassung. 1888, S. 401 online

Im Jahre 1945 wurde der Amtsgerichtsbezirk unter polnische Verwaltung gestellt, und die deutschen Einwohner wurden vertrieben. Damit endete auch die Geschichte des Amtsgerichtes Habelschwerdt.

Einzelnachweise

Habelschwerdt Kategorie:Gmina Bystrzyca Kłodzka Kategorie:Gerichtsgründung 1879 Kategorie:Aufgelöst 1945