Das Amtsgericht Reinerz war ein preußisches Amtsgericht mit Sitz in Reinerz in der Provinz Schlesien.
Geschichte In Reinerz bestand von 1849 bis 1879 die Gerichtsdeputation Reinerz des Kreisgerichts Frankenstein. Das königlich-preußische Amtsgericht Reinerz wurde mit Wirkung zum 1. Oktober 1879 als eines von zehn Amtsgerichten im Bezirk des Landgerichtes Glatz im Bezirk des Oberlandesgerichtes Breslau gebildet. Der Sitz des Gerichtes war Reinerz. Sein Gerichtsbezirk umfasste aus dem Kreis Glatz den Stadtbezirk Reinerz und die Amtsbezirke Friedersdorf, Friedrichsgrund, Grunwald, Rückers.Verordnung, betreffend die Bildung der Amtsgerichtsbezirke vom 5. Juli 1879, GS Nr. 30, S. 455, Digitalisat Am Gericht bestand 1880 eine Richterstelle. Das Amtsgericht war damit ein kleines Amtsgericht im Landgerichtsbezirk.Carl Pfafferoth: Jahrbuch der deutschen Gerichtsverfassung. 1888, S. 401 online
Im Jahre 1945 wurde der Amtsgerichtsbezirk unter polnische Verwaltung gestellt, und die deutschen Einwohner wurden vertrieben. Damit endete auch die Geschichte des Amtsgerichtes Reinerz.
Einzelnachweise
Reinerz Kategorie:Duszniki-Zdrój Kategorie:Gerichtsgründung 1879 Kategorie:Aufgelöst 1945