mini|Denkmalplakette des Landes Nordrhein-Westfalen
Das Denkmalwesen in Münster zielt darauf ab: „die wertvollen Zeugnisse der Vergangenheit auch für die Zukunft zu erhalten; sowohl in ihrer zeitgeschichtlichen Aussagekraft als auch in ihrer gestalterischen Qualität.“
Denkmalbehörden Gemäß dem Gesetz zum Schutz und zur Pflege der Denkmäler im Lande Nordrhein-Westfalen (DSchG NRW) bildet die Stadt Münster die Untere Denkmalbehörde für Münster, als Obere Denkmalbehörde fungiert die Bezirksregierung Münster.Denkmalschutzgesetz, § 3. recht.nrw.de Die Stadt Münster hat dazu eine Untere Denkmalbehörde beim Stadtplanungs- und Bauordnungsamt eingerichtet.
Die Untere Denkmalbehörde hat eine Denkmalliste zu führen. Die Eintragung von Kulturdenkmalen in diese Listen erfolgt im Benehmen mit dem Landschaftsverband Westfalen-Lippe, der auch eine fachliche Beratung durch die LWL-Denkmalpflege, Landschafts- und Baukultur in Westfalen und die LWL-Archäologie für Westfalen bietet.
Denkmalliste
In der Denkmalliste der Stadt Münster sind die denkmalgeschützten Kulturdenkmale Münsters eingetragen. Die Liste umfasste am 30. Juni 2014 insgesamt 1602 Kulturdenkmale; (Baudenkmale, bewegliche Denkmale und Bodendenkmale). Hinzu kommen Denkmalbereiche.Denkmalschutzgesetz, § 2. recht.nrw.de
Im Gesetz heißt es: „Die Denkmalliste steht hinsichtlich der Eintragung von Baudenkmälern und ortsfesten Bodendenkmälern jedermann zur Einsicht offen.“Denkmalschutzgesetz, § 3,(5). recht.nrw.de Das heißt, dass im Gegensatz zu anderen Bundesländern – Beispiel ist Baden-Württemberglandesrecht-bw.de §14 Denkmalbuch (2) – jeder Bürger diese Liste einsehen kann, auch wenn er „kein berechtigtes Interesse“ nachweisen kann.
Denkmaltypen mini|Baudenkmal Dom mini|Bodendenkmal Wallburg Haskenau mini|Denkmalbereich Prinzipalmarkt Baudenkmäler
Baudenkmäler sind .
Bodendenkmäler Bodendenkmäler sind bewegliche oder unbewegliche Denkmäler, die sich im Boden befinden oder befanden.
Zu den oberirdisch sichtbaren Bodendenkmälern in Münster gehören der Max-Clemens-Kanal, die für das Münsterland charakteristischen Landwehren, umgräftete Herrensitze und Höfe, die Wallburg Haskenau, ferner verschiedene Grabhügel in der Hohen Ward und in Handorf-Dorbaum sowie Handorf-Hornheide.
Bewegliche Denkmäler
Bewegliche Denkmale sind alle nicht ortsfesten Denkmäler.
Denkmalbereiche „Denkmalbereiche sind Mehrheiten von baulichen Anlagen, und zwar auch dann, wenn nicht jede dazugehörige einzelne bauliche Anlage die Voraussetzungen des Absatzes 1 erfüllt. Denkmalbereiche können Stadtgrundrisse, Stadt-, Ortsbilder und -silhouetten, Stadtteile und -viertel, Siedlungen, Gehöftgruppen, Straßenzüge, bauliche Gesamtanlagen und Einzelbauten sein sowie deren engere Umgebung, sofern sie für deren Erscheinungsbild bedeutend ist. Hierzu gehören auch handwerkliche und industrielle Produktionsstätten, sofern sie die Voraussetzungen des Absatzes 1 erfüllen.“Begriffsbestimmungen des Gesetzes, § 2 (3). recht.nrw.de
In Münster genießt der Prinzipalmarkt als Denkmalbereich objektübergreifenden Ensembleschutz.Denkmalbereichssatzung Prinzipalmarkt Münster vom 15. Oktober 1997 (Amtsblatt der Stadt Münster, 1997, S. 131) in der Fassung des Artikels 8 der Satzung zur Anpassung ortsrechtlicher Vorschriften an den Euro vom 21. September 2001 (Amtsblatt der Stadt Münster, 2001, S. 122)
Weblinks Denkmalschutz, Stadtbildpflege und Stadtarchäologie auf der Website der Stadt Münster
Einzelnachweise