Agitation und Propaganda gegen den Staat () war ein Verbrechen, das in der Sozialistischen Volksrepublik Albanien (1945–1991) gemäß Paragraph 55 des albanischen Strafgesetzes unter Strafe gestellt war. Die Strafe stütze sich auf Artikel 55 der Albanischen Verfassung.

In der Zeit nach dem Zweiten Weltkrieg war vor allem der Begriff konterrevolutionäre Aktivitäten verwendet. Mit der Zeit wurde dieser allmählich durch die Bezeichnungen Agitation und Propaganda ersetzt.

Die Gesetzesnorm diente dem Regime, Andersdenkende zu verfolgen. Dabei ging es um viel mehr als um die Verfolgung politischer Dissidenten. Als politischer Gefangener endeten viele, die nicht der Mehrheit folgten oder nur leichte Kritik am Regime äußerten, in irgendeiner Form von der „Parteilinie“ abwichen. Die Bestrafung hatte auch einen stark abschreckenden Charakter, um . Angst wurde zum Machtinstrument des totalitären Regimes, das durch die Sigurimi immer und überall mithörte. Erhöht wurde diese Verunsicherung, da dem staatlichen Handeln jegliche Logik fehlte und so unmöglich war, Folgen von Handlungen vorauszusehen.

Gemäß Paragraph 55 des Strafgesetzbuches des kommunistischen Albaniens wurde „Propaganda und Agitation, die zum Sturz oder Unterwanderung der albanischen Macht aufrief“, mit mindestens sechs Monaten Gefängnis oder in Zeiten von Krieg oder Aufstand höchstens mit dem Tod bestraft.

Gesetzestexte Die gesetzlichen Bestimmungen veränderten sich über die Zeit immer wieder.

Artikel 55 der Verfassung von 1976 lautete:

Paragraph 55 des Strafgesetzbuches von 1977 lautete:

1990 wurde der Gesetzeswortlaut abgeschwächt, 1992 wurde die Strafnorm ganz gestrichen.

Anwendung Agitation und Propaganda gehörten zu den Verbrechen gegen den Staat – zu diesem „Verrat am Vaterland“ gehörten auch Sabotage und Beschädigung sozialistischen Eigentums, Vermögensveruntreuung und andere Straftaten. Das Verhalten wurde in Verbindung gebracht mit Dekadenz, moralischem Verfall, Zurschaustellung des Auslands und Beeinflussung durch die bürgerlich-revisionistischen Welt, gewaltsamen Sturz der Volksmacht, Attentatsversuchen, Revisionismus, Opportunismus oder auch Liberalismus innerhalb der Partei der Arbeit. Auch der politische Missbrauch der Psychiatrie wurde eingesetzt zur Verfolgung von Der Vorwurf der Agitation oder Propaganda ließ sich besonders leicht vorbringen, da er recht unbestimmt ist und als Beweis nur eine Zeugenaussage benötigte.

So wurden der Vorwurf von Agitation und Propaganda zu den häufigsten Rechtsinstrumenten des Regimes, um Abweichler zu verfolgen. Jegliche Kritik an der Regierung und dem Regime konnte so verfolgt werden. Dabei wurden die Gesetzes- und Verfahrensbestimmungen oft nicht eingehalten. Die Möglichkeit, Gerichtsurteile anzufechten, standen genauso wenig zur Verfügung wie ein unabhängiger Rechtsbeistand. Viele Strafen wie beispielsweise die Internierung inklusive Angehöriger oder die Entlassung aus einer Arbeitsstelle konnten auch ohne Gerichtsurteil verfügt werden.

Die Vorwürfe, wegen der Personen verurteilt waren, waren oft unbedeutende Äußerungen: Die Klage über hohe Preise oder Nichtverfügbarkeit von Lebensmitteln brachte Menschen genauso ins Gefängnis wie Ideen zu einer – unerlaubten – Ausreise ins Ausland (). Wegen Witzen oder kleinen Äußerungen wurde man zum „Volksfeind“. Schon eine harmlose Aussage eines Kinds über die Eltern konnte als Grundlage dienen. Oft wurden auch benachteiligte Person genötigt, mit der Sigurimi zusammenzuarbeiten und andere Personen zu beschuldigen. Ansonsten wurde man schnell zur Zielperson ihrer Vorwürfe. In Albanien sagte man, die Wände hätten Ohren – Ismail Kadare schrieb ein ganzes Buch über die Abhörtechniken der Sigurimi.

So endeten Tausende in den Gefängnissen und Arbeitslagern des Landes, Zehntausende waren in abgelegenen Dörfern interniert. Mitbetroffen waren meist auch Familienangehörige, die als Art Sippenhaftung oft ebenfalls interniert oder unter Vorwänden zu Gefängnisstrafen verurteilt wurden. Die Anzahl der Opfer des kommunistischen Regimes während der 45-jährigen Diktatur wird auf 34.000 politische Gefangene geschätzt, davon 7000 Frauen. Etwa 1000 politische Gefangene sollen verstorben sein, während 6000 weitere hingerichtet wurden. 60.000 Menschen wurden interniert.

Die Strafnorm wurde gegen viele Religionsvertreter und Gläubige angewandt. Der Sängerin Alida Hisku wurde ein Tagebucheintrag vorgeworfen. Der Architekt und Maler Maks Velo habe zu viel ausländische Einflüsse in seinem Schaffen gehabt. Zu den Verurteilten wegen Agitation und Propaganda gehören unter vielen anderen auch Fatos Lubonja, Vladimir Balluku und Kiço Ngjela, alles Söhne von hohen Regimevertretern, die in die Missgunst von Enver Hoxha gefallen waren.

Artikel 55 wurde von Kritikern der Diktatur als schwere Menschenrechtsverletzung betrachtet, schränkte er doch stark die Meinungsfreiheit ein.

Rezeption Noch heute wird in Albanien der „Artikel 55“ regelmäßig mit der Einschränkung der Meinungsäußerungsfreiheit in Zusammenhang gebracht und in politischen Diskussionen immer wieder auf ihn verwiesen, so beispielsweise 2025 im Zusammenhang mit der Revision des Strafgesetzes.

Die albanische Zeitschrift „Gazeta 55“ bezieht sich in ihrem Namen auf den „Artikel 55“.

Einzelnachweise

Kategorie:Rechtsgeschichte (Albanien) Kategorie:Sozialistische Volksrepublik Albanien