Das Vertragspaket der Bilateralen III, Kurztitel für die Stabilisierung und Weiterentwicklung der Beziehungen zwischen der Schweiz und der EU, ist Gegenstand verschiedener Abkommen und innerstaatlicher Umsetzungsmassnahmen zur sektoriellen Beteiligung der Schweiz am Europäischen Binnenmarkt und zu Kooperationen in ausgewählten Bereichen.

Mit dem Vertragspaket, auch Paket Schweiz–EU genannt, soll das Funktionieren der bestehenden bilateralen Verträge zwischen der Schweiz und der Europäischen Union (EU) für die Zukunft gesichert werden (Stabilisierung). Für bestimmte Themenbereiche sollen neue bilaterale Verträge abgeschlossen werden (Weiterentwicklung).

Fünf bestehende Binnenmarktabkommen (Personenfreizügigkeit, Luftverkehr, Landverkehr, technische Handelshemmnisse und Landwirtschaft) sollen aktualisiert werden. Die Elemente dieses Stabilisierungsteils können nur gemeinsam in Kraft treten; sie werden daher in einem Bundesbeschluss zusammengefasst. Der Weiterentwicklungsteil umfasst neue Binnenmarktabkommen in den Bereichen Strom und Lebensmittelsicherheit sowie ein neues Kooperationsabkommen im Bereich Gesundheit. Sofern der Stabilisierungsteil angenommen wird, kann jedes Element des Weiterentwicklungsteils unabhängig von den anderen in Kraft treten; sie werden daher in drei weiteren Bundesbeschlüssen getrennt zur Genehmigung vorgeschlagen. Die einzelnen Bundesbeschlüsse sind verbunden mit Entwürfen für drei neue Bundesgesetze und 36 Gesetzesänderungen (davon 15 substanzielle und 21 geringfügige Anpassungen), die zur Umsetzung der Verträge notwendig sind. Vier weitere Bundesbeschlüsse sind Finanzbeschlüsse, die der Umsetzung der mit der EU einzugehenden Verpflichtungen dienen (Verpflichtungskredite für die Beiträge der Schweiz im Bereich der Kohäsion sowie im Bereich der Migration zur Verringerung der wirtschaftlichen und sozialen Ungleichheiten in der EU für die Jahre 2030–2036 und für die Finanzierung der Schweizer Beteiligung am EU-Bildungsprogramm Erasmus+ im Jahr 2027).

Vorgeschichte

In der Volksabstimmung vom 6. Dezember 1992 war ein Beitritt der Schweiz – zusammen mit den weiteren EFTA-Staaten – zum Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) knapp abgelehnt worden. Die Schweiz verhandelte mit der EU fortan bilateral – das heisst nicht im EFTA-Verbund – und sektoriell – das heisst über eine Beteiligung am EU-Binnenmarkt lediglich in bestimmten Bereichen von gemeinsamem Interesse. Nach langen Verhandlungen konnte am 21. Juni 1999 ein Paket von sieben sektoriellen Abkommen abgeschlossen werden, die Bilateralen I (Personenfreizügigkeit, technische Handelshemmnisse, öffentliches Beschaffungswesen, Landwirtschaft, Forschung, Luftverkehr und Landverkehr). Das Paket wurde in der Volksabstimmung vom 21. Mai 2000 im Rahmen eines fakultativen Referendums mit einem Ja-Stimmen-Anteil von 67,2 % gutgeheissen.

Es folgte ein Paket von neun weiteren Abkommen, den Bilateralen II, die am 26. Oktober 2004 unterzeichnet wurden: Sicherheit und Asyl (Schengen/Dublin), Zinsbesteuerung (später: automatischer Informationsaustausch), Betrugsbekämpfung, landwirtschaftliche Verarbeitungsprodukte, Kultur, Umwelt, Statistik, Ruhegehälter und Bildung/Berufsbildung/Jugend. Sieben Abkommen unterstanden dem fakultativen Referendum, das indes einzig gegen die Assoziierungsabkommen zu Schengen/Dublin ergriffen wurde. In der Volksabstimmung vom 5. Juni 2005 wurden diese mit 54,6 % Ja-Stimmen angenommen.

Am 1. Mai 2004 waren zehn Staaten der EU neu beigetreten. In der Volksabstimmung vom 25. September 2005 wurde der Bundesbeschluss über die Ausdehnung des Freizügigkeitsabkommens auf diese Staaten, gegen den ebenfalls das Referendum ergriffen worden war, mit 55,95 % angenommen.

Im Dezember 2008 hielt der EU-Ministerrat fest, dass die Teilnahme am Binnenmarkt eine einheitliche und gleichzeitige Anwendung und Auslegung des sich ständig weiter entwickelnden gemeinschaftlichen Besitzstands erfordere. Die bisherigen Bilateralen Verträge seien «statisch» und würden diesen Anforderungen nicht gerecht. 2010 forderte die EU, dass die Schweiz Weiterentwicklungen des Europarechts in einem dynamischen System wie im EWR nachvollziehen solle (was nicht gleichbedeutend mit einem automatischen Nachvollzug sei). Dadurch sollen umständliche Neuverhandlungen der Bilateralen Verträge unnötig gemacht und die Beziehungen zwischen der Schweiz und der EU vereinfacht werden. Im Dezember 2012 bekräftigte die EU diese Sichtweise und entschied, dass es keine neuen bilateralen Abkommen nach dem Modell der bisherigen Verträge mit der Schweiz mehr geben werde. Ab Mai 2014 verhandelten die EU und die Schweiz über ein institutionelles Abkommen (auch als Rahmenabkommen bezeichnet). Dieses sollte namentlich die Übernahme von neuem EU-Recht in die bestehenden Abkommen sowie die Rechtsauslegung, Überwachung und Streitbeilegung regeln. Der Bundesrat entschied am 26. Mai 2021, diese Verhandlungen einseitig abzubrechen. Aus seiner Sicht lag bei gewissen materiellen Punkten, vor allem im Kontext des Freizügigkeitsabkommens (FZA) und der staatlichen Beihilfen, noch keine zufriedenstellende Lösung vor. Nach dem Abbruch der Verhandlungen über das institutionelle Abkommen veröffentlichte der frühere Staatssekretär Michael Ambühl ein Konzept unter dem Titel Bilaterale III, in dem vorgeschlagen wurde, die institutionellen Fragen in einem Gesamtpaket neu zu verhandeln. Die dynamische Rechtsübernahme sollte dabei nicht in einem separaten Rahmenabkommen, sondern durch Revision der bestehenden Abkommen geregelt werden.

Verlauf der Verhandlungen seit 2022 Im Jahre 2022 hat der Bundesrat die Gespräche mit der EU über die Weiterentwicklung der bilateralen Verträge wieder aufgenommen. Bis Oktober 2023 wurden entsprechende Sondierungsgespräche mit der Europäischen Kommission geführt; die Ergebnisse wurden in einem «common understanding» («Gemeinsame Verständigung») der beiden Verhandlungsdelegationen festgehalten. Der Bundesrat hat am 15. Dezember 2023 auf dieser Grundlage den Mandatsentwurf für Verhandlungen mit der EU verabschiedet und nach Konsultation der zuständigen Kommissionen der Eidgenössischen Räte sowie der Kantone am 8. März 2024 das definitive Verhandlungsmandat beschlossen.

Der Bundesrat hat am 20. Dezember 2024 «mit Befriedigung Kenntnis genommen vom materiellen Abschluss der Verhandlungen zwischen der Schweiz und der Europäischen Union.» Die Schweizer Delegation unter der Leitung von Chefunterhändler Patric Franzen habe die im Verhandlungsmandat festgesetzten Ziele in 197 Verhandlungssitzungen erreicht. Aus Anlass des materiellen Abschlusses der Verhandlungen reiste EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen nach Bern und würdigte zusammen mit Bundespräsidentin Viola Amherd das Verhandlungsresultat.

Die Verhandlungsergebnisse mussten anschliessend in formeller Hinsicht noch finalisiert werden, so dass der definitive Text der Verträge von den Chefunterhändlern paraphiert werden konnte. Zudem mussten die nötigen Anpassungen der Schweizer Gesetzgebung sowie die flankierenden Massnahmen insbesondere zum Schutz gegen Lohndumping vorbereitet werden. Dazu wurden intensive Verhandlungen mit den Sozialpartnern (Arbeitgeber- und Arbeitnehmerverbände) geführt.

Am 2. März 2026 wurde das Vertragswerk in Brüssel unterzeichnet. Die Signierung erfolgte durch den Bundespräsidenten Guy Parmelin und EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen.

Ablauf der Behandlung der Vorlage in der Schweiz Am 13. Juni 2025 eröffnete der Bundesrat die Vernehmlassung und veröffentlichte die Abkommen sowie den dazugehörigen erläuternden Bericht. Bis am 31. Oktober 2025 konnten die Kantone, Parteien, Verbände und weitere interessierte Kreise zu den Entwürfen Stellung nehmen. Es gingen 318 Stellungnahmen ein. 215 Teilnehmende haben das Paket Schweiz–EU (Bilaterale III) in seiner Gesamtheit beurteilt. 159 (74,0 %) befürworten das Paket grundsätzlich. 31 (14,4 %) lehnen es ab. 25 (11,6 %) äussern keine klare Positionierung und sehen Chancen wie Risiken. Am 5. Dezember 2025 stellte der Bundesrat fest, dass eine klare Mehrheit der Vernehmlassungsteilnehmenden das Paket Schweiz–EU befürwortet. Aufgrund der eingebrachten Verbesserungsvorschläge beschloss der Bundesrat, gewisse Anpassungen vorzunehmen.

Der Bundesrat hat am 13. März 2026 seine Botschaft dem Parlament zur Beratung und Beschlussfassung unterbreitet. Die Vorlage wird im ordentlichen Gesetzgebungsverfahren behandelt. Ab Ende März 2026 behandeln die vorberatenden Kommissionen die Vorlage und stellen ihrem jeweiligen Rat Antrag. Erstrat ist der Ständerat, Zweitrat der Nationalrat. Die Aussenpolitischen Kommissionen (APK) sind federführend. Je nach Thema beteiligen sich weitere Kommissionen. Es ist geplant, die Behandlung der Vorlage spätestens bis zum Herbst 2027 (Ende der laufenden Legislaturperiode) abzuschliessen.

Die vom Parlament verabschiedeten Bundesbeschlüsse zur Genehmigung der Verträge mit der EU werden anschliessend dem Referendum unterbreitet. Das Parlament wird beschliessen, ob es sich gemäss Vorschlag des Bundesrates um fakultative Referenden oder um obligatorische Referenden handelt (siehe Kapitel Frage der Unterstellung unter das fakultative oder das obligatorische Referendum). Neben dem Parlament wird auch das Schweizer Stimmvolk Gelegenheit haben zu entscheiden, ob durch Annahme der zustande gekommenen Kompass-Initiative das obligatorische Referendum inklusive Ständemehr zur Anwendung kommt. Die Bundesbeschlüsse für Finanzbeschlüsse sowie der Bundesbeschluss über die Genehmigung des Protokolls über die parlamentarische Zusammenarbeit zwischen der Schweiz und der EU unterstehen nicht dem Referendum. Eine Volksabstimmung wird voraussichtlich 2027 oder 2028 stattfinden.

Ablauf der Behandlung der Vorlage in der EU Auf der Seite der EU erfolgt die Ratifikation der Bilateralen III nach dem Standardverfahren für internationale Abkommen der EU gemäss Artikel 218 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union. Der EU-Ministerrat stimmte am 24. Februar 2026 dem Vertragsabschluss zu. Der zuständige Ausschuss für auswärtige Angelegenheiten des Europäischen Parlaments beantragte dem Parlament am 10. September 2026 mit 53 zu 3 Stimmen bei 9 Enthaltungen Zustimmung zum Vertragspaket. Das EU-Parlament wird voraussichtlich vor Ende 2026 über die Verträge abstimmen.

Der Ausschuss verabschiedete am 10. September 2026 einen Bericht zum bilateralen Verhältnis zur Schweiz. Er betont darin die Vorteile, die das neue Vertragspaket aus EU-Sicht bringe: bessere wirtschaftliche Verflechtung, Anerkennung der geostrategischen Bedeutung der Partnerschaft und Stärkung der Arbeitnehmerrechte. Zu einigen Punkten äussert der Bericht aber Kritik, etwa dass die Schweiz eine Maut für ausländische Motorfahrzeuge für den Transit durch die Schweiz plane oder dass die Meldepflichten für europäische Unternehmen, die Mitarbeitende in die Schweiz entsenden, bürokratische Hürden darstellten. Der Ausschuss wünscht sich für die Zukunft eine noch intensivere Zusammenarbeit mit der Schweiz, z. B. im Finanzdienstleistungssektor, bei der Geldwäschereibekämpfung oder der Beseitigung der Roaming-Gebühren. Das Verhältnis zwischen der EU und der Schweiz zeichne sich aus durch die «dichten historischen, wirtschaftlichen, kulturellen, sprachlichen, menschlichen und politischen Verbindungen».

Allgemeine Zielsetzung des Vertragspaketes Vorlage des Bundesrates