mini|hochkant=1.5|Orte mit jüdischen Gemeinden in Ostfriesland vor 1938 Die Geschichte der Juden in Ostfriesland umfasst einen Zeitraum von ungefähr über 400 Jahren seit ihren Anfängen im 16. Jahrhundert. Während der frühen Neuzeit war Ostfriesland das einzige Gebiet in Nordwestdeutschland, in dem Juden geduldet wurden. Nach dem Aussterben des Fürstenhauses Cirksena 1744 und dem damit einhergehenden Ende der Grafschaft Ostfriesland als souveräner Staat wurden die ostfriesischen Juden Staatsbürger Preußens, dessen restriktive Gesetzgebung auch gegenüber Juden in Ostfriesland zur Anwendung kam. Im 19. Jahrhundert wechselte die Souveränität über Ostfriesland mehrfach, was für die Juden wechselnde rechtliche Rahmenbedingungen mit sich brachte.
Bis 1870 brachten neue Gesetze schließlich die Bürgerrechte für Juden in Ostfriesland. Die letzten rechtlichen Diskriminierungen wurden bis zum Ende des Ersten Weltkrieges beseitigt. Ab Mitte der 1920er Jahre gab es eine Häufung antisemitischer Vorfälle in Ostfriesland. In der Zeit des Nationalsozialismus wurden die Juden schrittweise entrechtet und verfolgt. Endgültig erstarb das jüdische Leben in Ostfriesland im Jahr 1940. Ungefähr 50 Prozent der Juden der bei der Volkszählung im Deutschen Reich vom 16. Juni 1925 in Ostfriesland erfassten Juden (und damit etwa 1000 von 2146) wurden während des Holocaust von den Nationalsozialisten ermordet. Die wenigen heute in Ostfriesland lebenden Juden sind Teil der jüdischen Gemeinde in Oldenburg.
Mögliche Zuwanderung im Mittelalter Wann genau sich die ersten Juden in Ostfriesland niederließen, ist unbekannt. Der Legende nach sollen die ersten Juden von Ocko I. tom Brok in Ostfriesland angesiedelt worden sein. Dieser hielt sich in den 1370er Jahren in Italien auf und wurde dort nach Ableistung von Kriegs- und Hofdiensten durch Königin Johanna I. von Neapel zum Ritter geschlagen. Dort soll er mit Juden in Kontakt getreten sein, damit diese sich in Ostfriesland niederließen, um die wirtschaftliche Entwicklung der Region voranzutreiben. Dies ist bislang nicht belegbar und umstritten.
Der Archivar Herbert Reyer schreibt, dass diese Hinweise auf eine bereits im ausgehenden Mittelalter vorhandene jüdische Ansiedlung in Aurich dem Bereich der Legende zuzuweisen seien. Ebenso wenig dürfe eine im Volksmund »Joedenkarkhof« genannte Wiese an der Sandhorster Straße im Osten der Stadt als Beleg für eine frühere Judenansiedlung in Aurich genommen werden.Herbert Reyer: Aurich. In: Herbert Obenaus (Hrsg.): Historisches Handbuch der Jüdischen Gemeinden in Niedersachsen und Bremen. Wallstein, Göttingen 2005. ISBN 3-89244-753-5. online
Es gibt Hinweise auf eine Verbindung der ostfriesischen Juden nach Italien. So nutzte die jüdische Gemeinde Aurich lange Zeit ein jüdisches Gebetbuch (Machsor), das um 1600 in Venedig erschien.
16. Jahrhundert bis 1618 mini|Die Grafschaft Ostfriesland um 1500 Die historisch belegte Ansiedlung von Juden begann Mitte des 16. Jahrhunderts in den Hafenstädten Ostfrieslands. Die niederländisch-norddeutschen Hafenstädte waren daneben mit dem Aufschwung des atlantischen Fernhandels zu attraktiven Zuwanderungsziele für Juden, was anfänglich besonders für Emden galt, so Dr. Werner Meiners, langjähriger Leiter des Arbeitskreises „Geschichte der Juden“ in der Historischen Kommission für Niedersachsen und Bremen. Möglicherweise haben die Vertreibungen der jüdischen Gemeinden aus dem Rheinland die Ansiedlung in Ostfriesland begünstigt.
So ließen sich die ersten Juden um 1530 ließen sich die ersten Juden in den Vorstädten von Emden und bald darauf (1577) auch in Norden nieder. Ihre Ansiedelung in Emden war lange umstritten. Bis Anfang des 17. Jahrhunderts drohte ihnen die Vertreibung. Trotzdem entwickelte sich Ostfriesland zu einem frühen Zentrum dauerhafter jüdischer Siedlung in Norddeutschland.
In der Grafschaft Ostfriesland nahm sich die Stadt Emden nach der Emder Revolution das ursprünglich kaiserliche, dann landesherrliche Recht zur Aufnahme („Vergeleitung“) von Schutzjuden und begann 1613 Judenschutzbriefe auszustellen. Dies führte zu einer Stabilisierung der Gemeinde, die sich zur größten im nordwestlichen Niedersachsen entwickelte.
Ausgehend von Emden und Norden entstanden in allen ostfriesischen Städten und einigen Flecken Synagogengemeinden gegründet, so in Jemgum (1604), Leer (1611), Aurich (1636), Esens (1637), Wittmund (1637), Neustadtgödens (1639), Weener (1645), Bunde (1670) und Dornum (1717). Ab 1878 gab es eine Außenstelle der Synagogengemeinde Norden auf Norderney (siehe hierzu: Geschichte der Juden auf Norderney). Während der frühen Neuzeit war Ostfriesland das einzige Gebiet in Nordwestdeutschland, in dem Juden geduldet wurden. Oldenburg mussten sie infolge der Pestepidemie von 1349/50 verlassen und Wildeshausen 1350, nachdem sie der Brunnenvergiftung beschuldigt wurden. Erst Ende des 17. Jahrhunderts durften sie sich dort wieder niederlassen.
Die rechtlichen Rahmenbedingungen für Juden in Ostfriesland wurden durch „Schutzbriefe“ oder „Generalprivilegien“ geregelt, welche die ostfriesischen Herrscher für die verschiedenen Bezirke (Ämter) des Landes ausstellten. Neben den Landesherren und der Stadt Emden sicherten sich seit Ende des 16. Jahrhunderts auch die besonders an der Niederlassung von jüdischen Händlern interessierten Herrlichkeitsbesitzer das faktische Recht zur Judenaufnahme.
Dies führte für die Juden im Alltag zu Problemen und Mehrfachbelastungen: „Als Einwohner Emdens oder einer Herrlichkeit unterstanden sie der dortigen Obrigkeit; wollten sie aber außerhalb des Territoriums Handel treiben, so hatten sie zusätzlich Abgaben an den Landesherrn zu zahlen.“
Sie hatten eine Laufzeit von 10, 15 oder 20 Jahren und wurden danach verlängert. In den Schutzbriefen sind die in Ostfriesland lebenden Juden namentlich aufgeführt. Nachweisbar sind solche Schutzbriefe für die Jahre 1635 (Verlängerung 1647), 1651, 1660, 1671, 1690, 1708 bis zum Generalprivileg des letzten Cirksena-Fürsten Carl Edzard aus dem Jahre 1734. Im Wesentlichen regelten die Generalprivilegien:
Schutz der Wohnung und Persönlichkeit Sicherung ungestörter ritueller Lebensführung, Religionsausübung und Totenbestattung Die Organisation der Gemeinde unter dem Rabbiner mit eigener Gerichtsbarkeit Handelserlaubnis mit Begrenzung des Wuchers, dem Recht der Pfandnahme und Verwertung Den Zu- und Wegzug, Spezialschutzbriefe für Niederlassung, Heirat und Traugeld Geleitzusicherung und Schutzbefehl an alle Behörden des Landes.
Geleitet wurden die jüdischen Gemeinden in Ostfriesland zunächst vom Hofjuden, später durch das Landesrabbinat in Emden, welches auch für Osnabrück zuständig war. Geistliches Oberhaupt war der Landesrabbiner. In den einzelnen Gemeinden verwalteten gewählte Vorsteher alle Angelegenheiten des Synagogen-, Schul- und Armenwesens. Das religiöse Leben wurde in den kleineren Gemeinden vom jüdischen Lehrer geprägt. Er war beim Gottesdienst in der Synagoge auch als Vorbeter tätig und sorgte als Schächter für koscheres Fleisch. Den Juden in Ostfriesland war es verboten, als Handwerker oder Bauern zu arbeiten, weshalb sie meist als Händler oder Schlachter tätig waren. Dies führte dazu, dass Märkte ohne jüdische Händler, Schlachter und Viehhändler undenkbar waren, obwohl der Anteil der Juden an der ostfriesischen Bevölkerung nur 1 % betrug. Die meisten Juden in Ostfriesland lebten in einfachen oder durchschnittlichen Verhältnissen.
Dreißigjähriger Krieg Der Dreißigjährige Krieg sicherte kapitalkräftigen Juden durch den ständig wachsenden Geldbedarf der Kriegsparteien zwar einerseits ein Bleiberecht, belastete sie andererseits in einem bis dahin unbekannten Ausmaß. Die Liste ihrer finanziellen Verpflichtungen war lang. 1629 zahlten die Emder Juden (als Vertreter der jüdischen Gemeinden Ostfrieslands) 180 Gulden Schutzgeld im Jahr, 200 Gulden Torfgeld (Abgabe für eine Feuerstelle) sowie etwa 2.000 Gulden an diversen Verbrauchssteuern, insgesamt also etwa 2.380 Gulden. Hinzu kamen noch Mietzins, Heiratsgelder, außerordentliche Abgaben an den Landesherrn: 4 Gulden Schutzgeld pro Haushalt plus 150 Reichstaler Antrittsgeld. Dieses musste der Sohn eines verstorbenen Mitgliedes zahlen, um in die Rechte des Vaters einzutreten.
Als im Ausgang des Dreißigjährigen Krieges der Graf Ulrich II. viel Geld für den Abzug der hessischen Truppen aus Ostfriesland aufbringen musste, verpfändete die Gräfin Juliane Juwelen im Wert von 54.650 Gulden durch Vermittlung des Hofjuden in Amsterdam und erhielt dafür in mehreren Raten größere Darlehen.
1645 bis 1744 Insgesamt war die Lage der Juden in Ostfriesland bis 1744 im Vergleich zu anderen Gebieten relativ gut. So wurde der jüdischen Gemeinde in Emden erlaubt, ihren Friedhof innerhalb der Stadtmauern anzulegen (1700). Dieses war ein außergewöhnliches Zugeständnis, aber noch bis ins 19. Jahrhundert mussten die Juden ohne Bürgerrechte bleiben und unter Sondergesetzen leben.
Der von Graf Ulrich II. 1645 ausgestellte Generalgeleitsbrief gestattete den Juden Ostfrieslands, nach eigener „jüdischer Ordnung“ leben zu dürfen. 1670 ließ die Fürstin Christine Charlotte einen Generalgeleitsbrief verfassen, der den Juden die Abhaltung von Gottesdiensten in ihren Wohnungen oder in eigenen Synagogen erlaubte. Weiterhin legte er fest, dass sie ihre Toten nach jüdischer Gewohnheit bestatten durften. Beschwerden der Krämergilden über die jüdischen Händler fanden beim jeweiligen Landesherren kein Gehör. Georg Albrecht entgegnet auf eine Beschwerde aus dem Jahr 1710: „daß in Ostfriesland die mit Geleit versehenen Juden und in specie der Stadt Aurich in unvordenklicher Posession des freien Handels und Wandels sich jederzeit befunden haben.“Karl Anklam: Die Judengemeinde in Aurich. In: Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums. Jüd. Kulturbund in Dtschl., Berlin Jg. 71. 1927, Nr. 4, S. 194–206. Trotzdem waren viel der in ostfriesland ansässigen Juden gegen Ende der Fürstenzeit verarmt. Verantwortlich dafür waren die krisenhafte Konjunkturentwicklung im 18. Jahrhundert, die Folgen der Weihnachtsflut 1717 sowie häufige Viehseuchen. Dies traf die stark im (Vieh-)Handel tätigen Juden hart.
1744 bis 1806 Die liberale Haltung gegenüber den Juden, die in gräflicher und fürstlicher Zeit durch eine vergleichsweise geringe Einschränkung ihrer wirtschaftlichen Betätigungsmöglichkeiten gekennzeichnet war, änderte sich mit der Machtübernahme durch Preußen im Jahre 1744. Dies führte zu einer deutlichen Verschlechterung auch der Lage der Juden; denn die restriktive preußische Gesetzgebung gegenüber Juden galt nun auch in Ostfriesland. Erklärtes Ziel der preußischen Regierung war die Senkung des jüdischen Bevölkerungsanteils in Ostfriesland. Die von Juden zu leistenden Abgaben wurden deutlich erhöht, Immobilienbesitz wurde ihnen verboten und den jüdischen Gewerbetreibenden wurden zahlreiche Einschränkungen und Verbote auferlegt. Zu dieser Zeit zahlten die Juden Ostfrieslands die jährliche Summe von 776 Talern. Nun war der Schutzbrief nur an den ältesten Sohn vererbbar, zwei weitere Söhne konnten ihn gegen die vergleichsweise hohe Summe von 80 Talern erlangen. Die übrigen Söhne mussten unverheiratet und damit kinderlos bleiben oder auswandern. Außerdem war an den Zollschranken der erniedrigende, sonst nur für Vieh übliche Leibzoll, zu entrichten. Die gewünschte Senkung des jüdischen Bevölkerungsanteils wurde damit zwar nicht erreicht, der wirtschaftliche Niedergang der Gewerbetreibenden setzte sich jedoch fort. Viele Juden verarmten, so dass schon im Jahre 1765 zwei Drittel der jüdischen Bevölkerung unter erbärmlichsten Bedingungen lebte. Dem stand eine kleine Oberschicht gegenüber, welche hauptsächlich aus Großkaufleuten und Bankiers bestand. Insgesamt gehörten die jüdischen Gemeinden Ostfrieslands zu den ärmeren Deutschlands.