Grafschaft Salm, auch Obersalm oder Obere Grafschaft Salm, nach 1623 gefürstete Grafschaft Salm, Fürstentum Salm und Fürstentum Salm-Salm, französisch Principauté de Salm-Salm und Salm-en-Vosges, waren Namen der unter Heinrich von Salm und seinen Nachfolgern entstandenen Grafschaft und des späteren Fürstentums in den Vogesen.

Im Jahr 1163 ging das Gebiet durch Realteilung aus der in den Ardennen gelegenen niedersalmischen Grafschaft Salm hervor. Das Heilige Römische Reich ordnete das reichsunmittelbare, bis 1654 nicht reichsständische Territorium ab 1500 dem Oberrheinischen Reichskreis zu. Als Kaiser Ferdinand II. am 8. Januar 1623 den Rheingrafen Philipp Otto zu Salm in den Reichsfürstenstand erhob, wurde das Land ein Fürstentum („gefürstete Grafschaft Salm“). Ab 1766 als eine Exklave des Heiligen Römischen Reichs von Frankreich umgeben, ging das Fürstentum nach der Französischen Revolution (1789) als eigenständiges Herrschaftsgebiet unter. 1793 annektierte die Französische Republik das Land. Im Friede von Lunéville (1801) anerkannte dies auch das Heilige Römische Reich. Nach Grundsätzen des Rastatter Kongresses (1797–1799) sah es im Reichsdeputationshauptschluss (1803) eine Entschädigung für das „depossedierte“ Fürstenhaus vor, auf deren Grundlage ein neues Fürstentum Salm (1802–1811) in Westfalen entstand.

Geschichte Im Jahr 1111 wurde Hermann II., Sohn des römisch-deutschen Gegenkönigs Hermann von Salm aus dem Adelsgeschlecht Salm, urkundlich als Vogt der um 640 gegründeten, 661 von Childerich II. mit Grundbesitz ausgestatteten Abtei Senones genannt. Diese einflussreiche erbliche Stellung, die seinem Prestige als Großneffe des 1072 verstorbenen Metzer Bischofs Adalbero III. von Luxemburg zugeschrieben wird und die durch seine Ehe mit Agnes von Bar (* um 1080; † nach 1147), der Tochter von Dietrich von Mousson, dem Grafen von Bar aus dem Haus Scarponnois, verstärkt wurde, verschaffte ihm und seinen Söhnen die Möglichkeit, eigene Ländereien aus dem Abteibesitz von Senones zu erwerben. Durch geschickte Heiratspolitik kamen weitere Territorien hinzu. Dynastensitze Obersalms waren die um 1200 errichtete Burg Salm auf einem Ausläufer der Tête Pelée bei La Broque sowie die Burg Langstein bei Pierre-Percée, die schon im 12. Jahrhundert durch Heirat zur Grafschaft Salm gekommen war.

Der Sohn Hermanns II., Heinrich I.,Richard Stieve: Die Grafschaft Ober-Salm in den Vogesen. In: Jahrbuch für Geschichte, Sprache und Litteratur Elsass-Lothringens. Hrsg. vom Historisch-Litterarischen Zwergverein des Vogesen-Clubs, XI. Jahrgang (1895), J. H. Ed. Heitz (Heitz & Mündel), Straßburg 1895, Kapitel IV, S. 7 (Google Books) teilte seinen Besitz im Jahre 1163 auf: Sein Sohn Heinrich II. († 1200) erhielt Obersalm, sein Schwiegersohn Friedrich II. von Vianden aus dem Geschlecht der Spanheimer, Ehemann von Elisabeth von Salm, erhielt Niedersalm (Altsalm). Fortan entwickelten sich die salmischen Länder in Ardennen (Niedersalm) und Vogesen (Obersalm) voneinander getrennt.Alfred zu Salm-Salm: Stammtafel des mediatisierten Hauses Ober-Salm. 1898, Anhang I, Tafel ILéon Maujean: Histoire de seigneurs et de la ville de Morhange. In: Annuaire de la Société d’histoire et d’archéologie de la Lorraine. 37. Jahrgang, Band 33 (1924), S. 35 f. (Digitalisat)

Unter den Söhnen von Johann III. von Salm († 1431) kam es 1449 zur Erbteilung Obersalms: Simon III. († 1475) und Johann IV. († 1485) teilten die Grafschaft zur Hälfte untereinander auf. Als Simons Erbe Jakob 1475 kurz nach seinem Vater starb, fiel Simons Hälfte der Grafschaft an Johannette (≈1436–1496), Schwester Jakobs und ab 1459 Ehefrau des Wild- und Rheingrafen Johann von Dhaun-Kyrburg (1436–1495), sowie deren Nachkommen, die sich Grafen von Salm nannten. Etwa 1540 führten diese die Reformation ein.

Aus Johanns Hälfte der Grafschaft Obersalm kam im 17. Jahrhundert als Erbe von Christine von Salm, einer Tochter von Paul zu Salm-Badenweiler († 1584) und Ehefrau von Franz II. von Lothringen, an Karl IV., den Herzog von Lothringen, der die Souveränität über sein Land im Dreißigjährigen Krieg an Frankreich verlor. Ein Teilungsvertrag von 1598, der in Ergänzung zum Heiratsvertrag Christines zwischen Lothringen und Salm geschlossen worden war, bestimmte dabei unter anderem ein Kondominium von Lothringen und Salm über Christines künftige Erbmasse. mini|Reiterporträt von Philipp Otto zu Salm, 1622/23 gemalt von Claude Deruet, Museum Wasserburg Anholt mini|Karte des Elsass und Lothringens mit der Grafschaft Salm (rot) zur Zeit des Dreißigjährigen Kriegs In Simons Hälfte von Obersalm trat 1608 mit Wild- und Rheingraf Philipp Otto zu Salm, der 1591 zum Katholizismus konvertiert war, eine militärische Persönlichkeit im Sinne eines Söldneranführers oder Militärunternehmers die Herrschaft an. Er war Sohn von Friedrich von Salm-Neufville (1547–1608), Rheingraf zum Stein, aus dessen erster Ehe mit Franziska von Salm-Badenweiler (1545–1587) und regierte später gemeinsam mit seinem Halbbruder Friedrich Magnus zu Salm, welcher im Achtzigjährigen Krieg und im Holländischen Krieg für die Republik der Vereinigten Niederlande focht. Als Generalleutnant der deutschen Truppen in der französischen Armee und als kaiserlicher Feldmarschall diente Philipp Otto gleichzeitig dem römisch-deutschen Kaiser Rudolf II. und dem französischen König Ludwig XIII. Um Philipp Otto stärker an das Haus Habsburg zu binden, erhob ihn Kaiser Ferdinand II. für Verdienste im Kampf gegen die Schweden am 8. Januar 1623 zum Reichsfürsten. Am 28. November 1624 erging der gegenreformatorische Befehl Ferdinands an Obersalm, den dort verbreiteten Calvinismus abzulegen, ein kaiserliches Mandat, das wegen des Kondominiums Philipp Ottos mit seinem lutherisch erzogenen Halbbruder Friedrich Magnus auf Schwierigkeiten stieß.

Nach anfänglicher Weigerung, den salmischen Fürsten in den Reichsfürstenrat aufzunehmen, konnte erst Philipps zweitgeborener Sohn Leopold Philipp Karl zu Salm aufgrund kaiserlichen Dekrets vom 26. Februar 1654 sich auf der Fürstenbank des Reichstags mit einer Virilstimme vertreten lassen. Die Virilstimme teilte er sich aufgrund des Kondominiums mit seinem Onkel Friedrich Magnus und dessen Nachfolgern. Indem er Anna Maria, die Nichte des elsässischen Landvogts Johann Jakob von Bronckhorst-Batenburg und Erbtochter des Grafen Dietrich IV. von Bronckhorst-Batenburg (1578–1649) heiratete, erwarb Leopold Philipp Karl durch Ehevertrag vom 5. Dezember 1645 die Herrschaft Anholt in Westfalen.

Leopold Philipp Karls Sohn Karl Theodor Otto zu Salm trat 1663 sein obersalmisches Erbe an. Nachdem dieser sich 1683 bei der Zweiten Wiener Türkenbelagerung ausgezeichnet hatte, stieg er zum kaiserlichen Kavallerie-General auf und nahm als solcher an der Belagerung von Ofen (1684/1686) teil. Unter Kaiser Leopold I. führte ihn sodann eine Karriere am Wiener Hof, die er ab 1785 als Ajo des Thronerben Joseph beschritt, 1692 in die Position eines kaiserlichen Konferenzrats. Nachdem sein Zögling Joseph die Herrschaft als römisch-deutscher Kaiser angetreten hatte, wurde Karl Theodor Otto Obersthofmeister und Leiter der Geheimen Konferenzen. In zweiter Ehe heiratete er Luise Marie von der Pfalz, eine Tochter des Prinzen Eduard von der Pfalz und dessen Gattin Anna Gonzaga. Aus dieser Verbindung ging 1674 mit Ludwig Otto zu Salm ein letzter Stammhalter des 1475 entstandenen rheingräflichen Zweigs des Adelsgeschlechts Salm hervor.

Während der Regierungszeit Karl Theodor Ottos erhob der französische König Ludwig XIV. im Rahmen seiner Reunionspolitik mehrfach Besitzansprüche auf Obersalm. Durch Beschluss seiner Reunionskammer Metz vom 6. Juni 1680 ließ er Obersalm wegen widerrechtlicher Aneignung von Besitztümern zu einem Lehen des Bistums Metz erklären. Dieses Bistum stand seit dem Westfälischen Frieden unter französischer Souveränität. Bereits 1670 im Holländischen Krieg, dann erneut im Reunionskrieg und im Pfälzischen Erbfolgekrieg ließ Frankreich unter anderem Lothringen und Obersalm besetzen. Erst 1697, durch Art. XXVI des Friedens von Rijswijk, zu dessen Verhandlungen Karl Theodor Otto sich durch einen Gesandten hatte vertreten lassen, wurde Obersalm restituiert.Alfred zu Salm-Salm: Die Verhandlungen über das Fürstentum Salm und die Wild- und Rheingrafschaft auf dem Friedenskongreß zu Ryswijk 1697. In: Westfälische Zeitschrift 82 (1924), S. 144–151 (PDF) Durch Vergleich vom 3. März 1709 einigte sich das ebenfalls restituierte Lothringen mit Obersalm auf die Fortsetzung des im Teilungsvertrag von 1598 vorgesehenen Kondominiums mit gewissen Modifikationen.

Ludwig Otto vermählte sich um 1700 mit Albertine Johannette von Nassau-Hadamar. Da diese jedoch nur Töchter gebar, fiel das Fürstentum Salm nach seinem Tod (1738) durch Familienvertrag 1744 an den nächsten Verwandten, an Nikolaus Leopold zu Salm-Hoogstraten, den Urenkel von Friedrich Magnus zu Salm sowie Enkel von Karl Florentin zu Salm und Stammvater der flämischen Linie des Hauses Salm. Nikolaus Leopold hatte am 25. März 1719 auf Burg Anholt Ludwig Ottos älteste Tochter Dorothea Franziska Agnes (1702–1751) geheiratet. Durch diese Vereinigung zweier salmischer Linien begründete er das Haus Salm-Salm. In einem Übereinkommen vom 21. Dezember 1751, das 1752 ratifiziert wurde,Convention entre le roi de France et le roi de Pologne, duc de Lorraine, d’une part, et le prince de Salm-Salm, d’autre part, touchant le partage de la Principauté et comté de Salm, et la cession de portions de la baronnie de Fenstranges, Paris, 21 décembre 1751; ratifié par le prince de Salm, le 28 janvier 1752 einigte sich Nikolaus Leopold mit dem lothringischen Herzog Stanislaus I. Leszczyński und dem französischen König Ludwig XV. in der Angelegenheit des lothringisch-obersalmischen Kondominiums auf eine Teilung der betreffenden Gebiete entlang des Flusses Plaine und weiterer Grenzzüge, die bereits in Verträgen von 1598 und 1709 festgelegt worden waren. Nikolaus Leopold ließ sodann seine obersalmische Residenz von Badenweiler, das durch die Teilung an Lothringen abgetreten worden war, nach Senones verlegen. Bis 1754 wurde dort ein neues Schloss errichtet. Mit dem Tod Stanislaus I. (1766) fielen die lothringischen Teile Obersalms schließlich an das Königreich Frankreich, wodurch das restliche Obersalm eine von französischem Staatsgebiet umschlossene Exklave wurde.

Als 1770 Nikolaus Leopold in Hoogstraten starb, sollte nach dessen Testament der zweitgeborene Sohn Maximilian zu Salm-Salm das Erbe antreten, weil der erstgeborene Sohn Ludwig in den geistlichen Stand eingetreten war.Emanuel zu Salm-Salm: Die Entstehung des fürstlich Salm-Salm’schen Fideikommisses unter besonderer Berücksichtigung der vor den höchsten Reichsgerichten geführten Prozesse bis zum Pariser Brüdervergleich vom 5. Juli 1771 (= Ius Vivens. Abteilung B: Rechtsgeschichtliche Abhandlungen, Band 3). Universität Münster, Dissertation 1995, LIT, Münster 1996, ISBN 3-8258-2605-8, S. 39 (Google Books) Da Nikolaus Leopold somit aber vom Hausrecht abgewichen war, das eine Primogenitur vorsah, kam es über die Frage der Erbfolge zu einem Familienstreit und zu einer Klage vor dem Reichsgericht. Der Streit konnte am 2. Juli 1771 durch einen Familienfideikommiss außergerichtlich beigelegt werden. Demnach konnte Ludwig, der mittlerweile aus dem geistlichen Stand ausgetreten war, als Fürst zu Salm-Salm die Regierung in Obersalm antreten, während sein Bruder Maximilian Titel, Rechte und Einkünfte aus dem Herzogtum Hoogstraten erhielt. Weil Maximilian schon 1773 starb, erbte Ludwig auch dessen Besitz. mini|Charles François Delamarche (1740–1817): Carte de la Principauté de Salm, 1784 mini|Frankreich im Jahr 1789: Das Fürstentum Salm-Salm (Nr. 37) ist als Exklave von französischem Staatsgebiet umgeben.