Die Notwendigkeit der Wahl von drei neuen Richtern des Bundesverfassungsgerichts 2025 ergab sich durch das Ende der Amtszeit der Richter des Bundesverfassungsgerichts Josef Christ und Doris König sowie durch die Erkrankung von Ulrich Maidowski. Die Kandidaturen wurden überschattet von einer Kontroverse um die Kandidatin Frauke Brosius-Gersdorf. Die Wahl im Juli 2025 wurde kurzfristig abgesagt. Rund um die Kandidaten und die ausgefallene Wahl entzündeten sich Debatten in Politik und Gesellschaft. Im September 2025 wurden schließlich Sigrid Emmenegger, Ann-Katrin Kaufhold und Günter Spinner zu Verfassungsrichtern gewählt.

Drei offene Richterstellen Name Beginn der Amtszeit Ende der Amtszeit nominiert von gewählt von Senat gewählter Nachfolger (* 1956) CDU/CSU Bundestag Erster Senat (* 1972) (* 1957) Pressemitteilung des Bundesverfassungsgerichts vom 30. Mai 2014. Abgerufen am 2. Juni 2014. SPD Bundestag Zweiter Senat (* 1976) (* 1958) Richterwechsel am Bundesverfassungsgericht – Entlassung und Ernennung, Mitteilung des Bundespräsidialamtes vom 15. Juli 2014. Abgerufen am 15. Juli 2014. SPD Bundestag Zweiter Senat (* 1976)

Ulrich Maidowski erkrankte im September 2022 schwer und wollte auf eigenen Wunsch aus gesundheitlichen Gründen vorzeitig aus dem Amt scheiden.Alle Trojaner am Ersten Senat, LTO, Christian Rath, 10. Januar 2023, abgerufen am 31. Juli 2025 Die Amtszeit von Josef Christ und Doris König war gemäß § 4 Abs. 1 Bundesverfassungsgerichtsgesetz (BVerfGG) abgelaufen, gemäß § 4 Abs. 4 BVerfGG führten sie aber ihre Richtertätigkeit bis zur Ernennung der Nachfolger fort.Richterwahl abgesetzt - wie geht es weiter?, tagesschau.de, 11. Juli 2025, abgerufen am 11. Juli 2025

Rechtlicher Rahmen der Wahl Die Richter werden zeitlich gestaffelt je zur Hälfte vom Deutschen Bundestag nach Vorschlag des zwölfköpfigen Wahlausschusses für die vom Deutschen Bundestag zu berufenden Richter des Bundesverfassungsgerichts und vom Bundesrat jeweils mit Zweidrittelmehrheit gemäß Abs. 1 BVerfGG gewählt.

Die Vorschlagsrechte verteilen sich traditionell nach dem Proporz unter den Parteien. Nach der bisherigen Formel 3:3:1:1 liegt das Vorschlagsrecht bei CDU/CSU und SPD mit je drei und bei Grünen und FDP mit je einem Verfassungsrichter pro Senat. Der Wahlvorschlag wird mit mindestens acht Stimmen der Mitglieder des Wahlausschusses nach Abs. 5 BVerfGG beschlossen. Die CDU/CSU-Fraktion stellt im Wahlausschuss des 21. Deutschen Bundestages fünf Abgeordnete, die AfD-Fraktion drei, die SPD-Fraktion zwei, die Grüne- und die Linke-Fraktion jeweils einen Abgeordneten. Üblicherweise akzeptieren die anderen Parteien das Vorschlagsrecht einer Fraktion und legen nur bei fundamentalen Bedenken ein Veto ein.

Parlamentarisches Geschehen Vorschläge Nachfolge Josef Christ Nach der Parteienabsprache von 2018 war für die Nachfolge von Josef Christ eine Persönlichkeit mit Qualifikation als Bundesrichter notwendig. Als Nachfolger von Josef Christ am Ersten Senat schlug die CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag Robert Seegmüller vor, der zuvor bereits als Mitglied des Verfassungsgerichtshof des Landes Berlin als Verfassungsrichter tätig war. Anfang Dezember 2024 stellte sich Seegmüller den Rechtspolitikern von SPD, FDP und Grünen vor. SPD und FDP kündigten an, Seegmüller mitzuwählen. Die für Januar 2025 angesetzte Abstimmung im Wahlausschuss des Bundestags wurde aber kurzfristig abgesagt.

Die Ausschuss-Älteste Renate Künast forderte gemäß § 7a BVerfGG das Bundesverfassungsgericht auf, drei Personalvorschläge für die Nachfolge von Josef Christ zu machen. Die Verfassungsrichter schlugen Günter Spinner, Eva Menges und Oliver Klein vor. Der Bundestag ist an die Vorschläge des Bundesverfassungsgerichts aber nicht gebunden und kann weiterhin eigene Vorschläge machen.

Nach der Bundestagswahl 2025 änderten sich die Mehrheitsverhältnisse im Bundestag; eine Zweidrittelmehrheit war dann nur noch mit Stimmen entweder der Linkspartei oder der AfD möglich. Die CDU/CSU entschied sich nun für die Nominierung von Günter Spinner und hoffte, dass die Linkspartei einen Vorschlag des BVerfG nicht ablehnen würde. Er wurde am 7. Juli 2025 vom Wahlausschuss des Deutschen Bundestages für die Richter des Bundesverfassungsgerichts mit der gemäß Abs. 5 BVerfGG erforderlichen Zweidrittelmehrheit vorgeschlagen und am 25. September 2025 vom Bundestag zum Verfassungsrichter gewählt. Seine Ernennung durch Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier erfolgte am 7. Oktober 2025.

Vorschlag Nachfolge Doris König Anfang Juli 2025 wurde die Rechtswissenschaftlerin Frauke Brosius-Gersdorf von der SPD-Bundestagsfraktion für die Wahl einer Nachfolgerin von Doris König als Richterin des Bundesverfassungsgerichts im zweiten Senat vorgeschlagen.

Am 4. Juli 2025 äußerten einige Rechts- und Innenpolitiker der Unionsfraktion in ihrem internen Bedenken hinsichtlich der Nominierung Brosius-Gersdorfs. Anlass waren angebliche Positionen Brosius-Gersdorf zum Schwangerschaftsabbruch und einem möglichen AfD-Verbotsverfahren.

Brosius-Gersdorf wurde am 7. Juli 2025 vom Wahlausschuss des Deutschen Bundestages für die Richter des Bundesverfassungsgerichts mit der gemäß Abs. 5 BVerfGG erforderlichen Zweidrittelmehrheit für den zweiten Senat vorgeschlagen.

Am Morgen des 11. Juli 2025 zogen jedoch Teile der CDU/CSU-Fraktion die fachliche Expertise von Brosius-Gersdorf wegen Vorwürfen eines angeblichen Plagiats im Zusammenhang mit ihrer Doktorarbeit in Zweifel. Laut Stefan Weber, der die Vorwürfe zuerst erhoben hatte, handelte es sich zu diesem Zeitpunkt nicht um Plagiatsvorwürfe. Die ursprünglich für diesen Tag vorgesehene Richterwahl im Deutschen Bundestag wurde abgesetzt. Am 7. August 2025 zog Brosius-Gersdorf ihre Kandidatur zurück.Gescheiterte Verfassungsrichterwahl: So erklärt Frauke Brosius-Gersdorf ihren Kandidatur-Verzicht, Legal Tribune Online vom 7. August 2025.

Am 10. September 2025 wurde die Bundesverwaltungsrichterin Sigrid Emmenegger von der SPD-Bundestagsfraktion als Richterin des Bundesverfassungsgerichts in der Nachfolge Königs vorgeschlagen. Sie wurde am 22. September 2025 vom Wahlausschuss des Deutschen Bundestages für die Richter des Bundesverfassungsgerichts mit der gemäß erforderlichen Zweidrittelmehrheit vorgeschlagen und am 25. September 2025 vom Bundestag zur Verfassungsrichterin gewählt. Ihre Ernennung durch Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier erfolgte am 7. Oktober 2025.

Vorschlag Nachfolge Ulrich Maidowski Für die Nachfolge von Ulrich Maidowski schlug die SPD-Bundestagsfraktion die Rechtswissenschaftlerin Ann-Katrin Kaufhold vor. Sie wurde am 7. Juli 2025 vom Wahlausschuss des Deutschen Bundestages für die Richter des Bundesverfassungsgerichts mit der gemäß erforderlichen Zweidrittelmehrheit vorgeschlagen und am 25. September 2025 vom Bundestag zur Verfassungsrichterin gewählt. Ihre Ernennung durch Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier erfolgte am 7. Oktober 2025.

Kurzfristig abgesetzte Richterwahl im Deutschen Bundestag Bis 2015 wurden die vom Bundestag zu wählenden BVerfG-Richter im Wahlausschuss gewählt. Seit der Gesetzesänderung ist das Verfahren im Wahlausschuss nur noch ein Vorverfahren. Gem. § 6 BVerfGG werden dort nur noch Wahlvorschläge bestimmt. Die eigentliche Wahl der Verfassungsrichter erfolgt im Plenum des Bundestages. Der Wahlausschuss ist jedoch anders zusammengesetzt als das Plenum des 21. Deutschen Bundestags. Im Wahlausschuss haben CDU/CSU (5 Sitze), SPD (2) und Grüne (1) eine Zwei-Drittel-Mehrheit, nicht aber im Plenum, wo für eine Zwei-Drittel-Mehrheit zusätzlich entweder die Stimmen der Linkspartei oder der AfD benötigt werden. Die AfD hatte erklärt, sie werde Günter Spinner mitwählen, aber nicht die beiden SPD-Kandidatinnen. Die Linke hatte angekündigt die beiden SPD-Kandidatinnen wählen zu wollen, aber nicht den CDU/CSU-Kandidat, weil die CDU/CSU das Gespräch mit der Linkspartei verweigert hatte.

Die Richterwahl im Bundestag wurde für den 11. Juli 2025 terminiert. Am Tag vor der Abstimmung zeichnete sich innerhalb der Unionsfraktion ab, dass keine Mehrheit für die Wahl von Brosius-Gersdorf zustande kommen würde.

Am Morgen des 11. Juli 2025 forderte die Union, dass die Wahl von Brosius-Gersdorf von der Tagesordnung genommen werden soll, andernfalls werde sich die Union bei der Abstimmung enthalten. Die Fraktionen im Bundestag einigten sich darauf, alle drei Richterwahlen abzusetzen.

Folgen der Absetzung für das Bundesverfassungsgericht Trotz der abgesetzten Richterwahl war das Bundesverfassungsgericht weiterhin handlungsfähig. Zwar ist die Amtszeit von Josef Christ und Doris König abgelaufen, gemäß konnten sie aber ihre Richtertätigkeit bis zur Ernennung der Nachfolger fortführen.

Wenn nach dem Ende der Amtszeit eines Richters (hier Doris König und Josef Christ) nicht innerhalb von zwei Monaten die Wahl eines Nachfolgers zustande gekommen wäre, dann hätte der Wahlausschuss des Bundestages das Bundesverfassungsgericht gemäß § 7a Abs. 1 BVerfGG auffordern können, selbst Kandidatenvorschläge zu machen. Hätte danach der Bundestag es nicht innerhalb von drei Monaten geschafft einen Nachfolger zu wählen, hätte der Bundesrat gemäß § 7a Abs. 5 BVerfGG die Wahl übernehmen können. Im Falle der Nachfolge von Josef Christ wurde eine Vorschlagsliste beim Bundesverfassungsgericht angefragt und erstellt.Richterwahl abgesetzt - wie geht es weiter?, tagesschau.de, 11. Juli 2025, abgerufen am 11. Juli 2025

Wahl am 25. September 2025 Am 25. September 2025 wählte der Deutsche Bundestag als neue Richter des Bundesverfassungsgerichts Günter Spinner, Ann-Katrin Kaufhold und Sigrid Emmenegger mit der nötigen Zweidrittelmehrheit.Drei neue Richter für Bundesverfassungsgericht gewählt, tagesschau.de vom 25. September 2025.

+ Wahlergebnisse Name nominiert von Ja Nein Enthaltungen (* 1972) CDU/CSU 424 178 11 (* 1976) SPD 440 166 7 (* 1976) SPD 446 161 6

Außerparlamentarische Kampagnen Der Vorsitzende des Cusanuswerks, dem Begabtenförderungswerk der Deutschen Bischofskonferenz, und Professor für öffentliches und Steuerrecht an der Ruprecht-Karls-Universität Heidelberg, Ekkehart Reimer, änderte am 25. Juni 2025 – vor dem öffentlichen Bekanntwerden der Nominierung Brosius-Gersdorfs am 30. Juni durch einen Bericht der Frankfurter Allgemeinen Zeitung – ihren Artikel in der deutschsprachigen Wikipedia und fügte ein, dass sie sich an der vom Kabinett Scholz berufenen Kommission zur reproduktiven Selbstbestimmung und Fortpflanzungsmedizin engagiert habe. Brosius-Gersdorf setze sich für das Recht des Gesetzgebers ein, die Abtreibung in den ersten zwölf Schwangerschaftswochen zu erlauben. Damit begann eine Kampagne gegen die Nominierung von Brosius-Gersdorf. Reimer gab später an, Brosius-Gersdorf als „Aktivistin“ wahrgenommen zu haben, „die über eine Neuinterpretation des Grundgesetzes ein deutsches ‚Roe v. Wade‘ erreichen“ wolle. Darin habe er einen „Bruch mit der gesamten bisherigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zu Art. 2 Abs. 2 GG.“ gesehen.