Das Registrum epistolarum Gregorii (‚Register der Briefe Gregors‘; oft nur Registrum epistolarum oder Registrum Gregorii) war das Ausgangsregister der päpstlichen Kanzlei unter Gregor dem Großen und enthielt annähernd alle Briefe, die dieser in seiner Funktion als Papst zwischen 590 und 604 versandte. Es ist eines der wenigen päpstlichen Register vor 1198, dessen Inhalt sich im Detail rekonstruieren lässt und eine der wichtigsten Quellen für Gregors Pontifikat, aber auch die allgemeine und die Kirchengeschichte der Spätantike bzw. des frühmittelalterlichen Italiens zur Zeit des Langobardenreiches. Auch wenn das Original verloren ist, zeigen die sehr zahlreichen Abschriften und Zitate, dass Gregors Briefe zu den am weitesten verbreiteten lateinischen Werken des Mittelalters gehörten.
Sprache und Form der Briefe Im Vergleich zu anderen Kirchenvätern schrieb Gregor ein eher schlichtes Latein.Dag Norberg: Critical and Exegetical Notes on the Letters of St. Gregory the Great (= Filologiskt arkiv. Band 27), Stockholm 1982. Er zitiert die antiken Klassiker auffällig selten, häufiger zitiert er die Bibel oder spielt auf sie an. In den von ihm persönlich verfassten Briefen zeigt er nicht die Stilisierung des cursus, wie sie in den offiziellen Papstbriefen vor oder nach seinem Pontifikat üblich war.Richard Matthew Pollard: A Cooperative Correspondence: The Letters of Gregory the Great. In: Bronwen Neil, Matthew J. Dal Santo (Hrsg.): A Companion to Gregory the Great. Brill, Leiden 2013, S. 291–312, hier S. 293–295 und 302. Indessen sind die meisten Briefe, die im Registrum überliefert sind, hinsichtlich der Prosodie kunstvoller als Gregors übrige Werke. Das liegt daran, dass sie, wenngleich in Gregors Namen, von rhetorisch geschulten Mitarbeitern der Kanzlei (scrinium genannt) komponiert worden waren.Harry Bresslau: Handbuch der Urkundenlehre für Deutschland und Italien. Band 1. 2. Auflage. Berlin 1912, S. 192–197.
Der Form nach sind die meisten erhaltenen Briefe Reskripte:Ernst Pitz: Papstreskripte im frühen Mittelalter. Diplomatische und rechtsgeschichtliche Studien zum Brief-Corpus Gregors des Grossen (= Beiträge zur Geschichte und Quellenkunde des Mittelalters Band 14). Thorbecke, Sigmaringen 1990. Gregor antwortete auf einzelne Rechtsersuchen und entschied somit Einzelfälle; er setzte aber zugleich voraus, dass seine Briefe dauerhaft und überregional verfügbar blieben und in anderen Fällen als Rechtsquelle herangezogen wurden.
Inhalte und Empfängerkreise Die Inhalte der Briefe sind ebenso vielfältig wie Gregors Aufgaben als Bischof von Rom es waren;Erich Caspar: Geschichte des Papsttums. Von den Anfängen bis zur Höhe der Weltherrschaft. Band 1. Mohr, Tübingen 1930, S. 306–378 und 403–514. gelegentlich spricht er aber persönliche Themen an, wiederholt zum Beispiel seinen eigenen Gesundheitszustand. Das Register enthält Briefe an Empfänger von Jerusalem bis Britannien, der Großteil der erhaltenen Briefe aber ging an Empfänger in der Nähe der Stadt Rom.Robert A. Markus: Gregory the Great and his World. Cambridge University Press, Cambridge 1997, ISBN 0-521-58430-2, S. 206–209
Wichtige Korrespondenzpartner waren der oströmische Kaiser und dessen Familie, der Patriarch von Konstantinopel, der Exarch von Ravenna sowie langobardische Herrscher. Mit adeligen Frauen am kaiserlichen Hof und andernorts korrespondierte er zu religiösen Themen. Viele dieser Schreiben sind im modernen Sinn politisch und zeigen, wie Gregor in krisenhafter Zeit Konflikte und Kooperationen mit geistlichen und weltlichen Großen, hohen Beamten und mächtigen Einzelpersonen verhandelte. Vor allem die militärische Verteidigung Roms und Abkommen mit den Langobarden verlangten großes diplomatisches Geschick gegenüber dem Kaiser.
Wiederholt intervenierte Gregor bei der Besetzung wichtiger Bischofsstühle (Ravenna, Iustinina Prima, Salona, Sizilien), mit wechselndem Erfolg. Er mahnte oder verurteilte zahlreiche Bischöfe, zitierte sie nach Rom oder übertrug Dritten die Untersuchung örtlicher Missstände. Auffällig häufig widmete Gregor seine Aufmerksamkeit den Klöstern, insbesondere auf Sizilien, und förderte diese stark. Immer wieder thematisierte Gregor auch sein Amt als Papst in Beziehung zum Kaiser, dem Exarchen sowie den anderen Patriarchen der Pentarchie.
Besonders viele Briefe betreffen die Verwaltung des Kirchenbesitzes; in Gregors Zeit war die Kirche der größte Grundbesitzer Italiens.Robert A. Markus: Gregory the Great and his World. Cambridge University Press, Cambridge 1997, ISBN 0-521-58430-2, Kapitel 8. Die Patrimonien umfassten Grundeigentum, Sklaven, auch einzelne Ortschaften;Erich Caspar: Geschichte des Papsttums. Von den Anfängen bis zur Höhe der Weltherrschaft. Band 1. Mohr, Tübingen 1930, S. 329–334. der räumliche Schwerpunkt der gewaltigen Besitzungen lag in Sizilien. Gregor äußerte sich sowohl grundsätzlich als auch zu zahlreichen Einzelfragen der Verwaltung dieses Besitzes. Die entsprechenden Briefe behandeln zahlreiche Personalfragen und Details der Güterverwaltung, was sie zu einer wichtigen Quelle der kirchlichen Verwaltungsgeschichte macht.
Zu den wichtigsten theologischen Streitfragen, die Gregor in seinen Briefen behandelte, gehören die Nachwirkungen des Dreikapitelstreits, der unter anderem zum Schisma von Aquileia geführt hatte. Die Schreiben nach Numidien behandeln mehrfach den Umgang mit Donatisten. Oft und teils sehr ausführlich ging Gregor in beiden Konflikten auf Bedenken und Argumente seiner Gegner ein. In liturgischen (Immersionstaufe in Spanien), aber auch kirchenrechtlichen (Inzestverbote bei den neu missionierten Angelsachsen) Fragen verteidigte er eine gewisse Vielfalt der regionalen Praktiken.
Überlieferung und Rezeption
Das Register selbst Das im Archiv des Lateran verwahrte Original des Registrum epistolarum selbst ist, wie beinahe alle päpstlichen Register vor Innozenz III., verloren, auch wenn es vom siebten bis ins neunte Jahrhundert mehrere Belege für seine Existenz gibt.Paul Ewald: Studien zur Ausgabe des Registers Gregors I. In: Neues Archiv der Gesellschaft für ältere deutsche Geschichtskunde 3, 1878, S. 433–625, hier S. 437–438. Dennoch kann es dank einer ungewöhnlich günstigen Überlieferungslage mit großer Sicherheit rekonstruiert werden.Paul Ewald: Studien zur Ausgabe des Registers Gregors I. In: Neues Archiv der Gesellschaft für ältere deutsche Geschichtskunde 3, 1878, S. 433–625. Neben dem Wortlaut der einzelnen Briefe ist dabei auch der Aufbau des Registers bekannt: Es war in 14 Bücher eingeteilt, wobei die Kanzlei mit Beginn jeder neuen Indiktion ein neues Buch anlegte. Dabei handelte es sich um Codices (nicht Rollen) aus Papyrus. Die Eintragung erfolgte in der Regel zeitnah, teilweise aber auch verzögert und schubweise. Vereinzelt wurde der leere Raum am Ende einzelner Bücher für Nachträge und Notizen genutzt. Auch im Haupttext finden sich vereinzelt andere Stücke als Briefe eingetragen, zum Beispiel Kanones von Synoden unter Gregors Leitung.
Heute sind 851 Briefe erhalten, die sicher Teil des lateranensischen Registers waren. Wie aus einer Erwähnung bei Bonifatius hervorgeht, enthielt schon dieses Ausgangsregister nicht alle Schreiben Gregors. Eine geringe Zahl Extravaganten ist überliefert, was ebenfalls die Unvollständigkeit mindestens der erhaltenen Registerauszüge belegt. Aufgrund der ungleichmäßig großen Zahl der erhaltenen Briefe aus einzelnen Pontifikatsjahren wird der Anteil der verlorenen Briefe auf 60 % oder mehr geschätzt.Robert A. Markus: Gregory the Great and his world. Cambridge University Press, Cambridge 1997, ISBN 0-521-58430-2, S. 206.
Die erhaltenen Registerauszüge Die handschriftliche Verbreitung von Abschriften des Registers und Auszügen daraus war im gesamten Mittelalter sehr breit. Wie Paul Ewald in Vorbereitung seiner kritischen Edition nachweisen konnte, gehen alle erhaltenen Handschriften (Fragmente eingerechnet sind es mehrere HundertFabiana Boccini (Hrsg.): Bibliotheca Gregorii Magni manuscripta: censimento dei manoscritti di Gregorio Magno e della sua fortuna (epitomi, florilegi, agiografie, liturgia). Florenz, SISMEL 2015.) auf nur drei mittelalterliche Sammlungen zurück. Trotz einzelner Einwände (namentlich durch Wilhelm M. Peitz) hat sich Ewalds Modell im 20. Jahrhundert international durchgesetzt und ist bis heute uneingeschränkt gültig.Othmar Hageneder: Papstregister und Dekretalenrecht. In: Peter Classen (Hrsg.): Recht und Schrift im Mittelalter (= Vorträge und Forschungen. Band 23). Thorbecke, Sigmaringen 1977, S. 319–47.
Die wichtigste Sammlung ist demnach der sogenannte hadrianische Registerauszug: Papst Hadrian ließ, wie Johannes Diaconus aus eigener Anschauung berichtete, aus dem damals noch im lateranischen Archiv erhaltenen Original einen umfangreichen Auszug mit 686 Einträgen (aus 684 verschiedenen Briefen) anlegen. Abschriften dieser Sammlung sind wie das Original nach Indiktionen gegliedert. Vollständige Abschriften, die Paul Ewald folgend mit der Sigle R bezeichnet werden, bestehen oft aus zwei Bänden. Der erste enthält dabei die 393 Briefe der ersten sieben Indiktionen (Indiktionszahl IX–XV), der zweite die 293 Briefe aus den sieben übrigen Jahren des Pontifikats (Indiktionszahl I–VII). Spätere Schreiber hielten die Indiktionszahlen teilweise für Pontifikatsjahre. Auch Handschriften nur mit Briefen der ersten bzw. zweiten Hälfte des Pontifikats sind erhalten; sie werden seit Ewald als r und ρ bezeichnet.
Die zweite wichtige (chronologisch die älteste) Sammlung ist nach der Zahl der enthaltenen Stücke als ‚Sammlung der 200 Briefe‘ oder kurz C bekannt. Diese Briefe stammen alle aus dem zweiten Band des Originalregisters, darunter viele nicht in R überlieferte Stücke.
Die dritte wichtige Sammlung ist die sogenannte Collectio Pauli (kurz P), die auf Paulus Diaconus zurückgeht und gut 50 Briefe enthält. Die ‚Sammlung der 200 Briefe‘ ist fast immer nur mit der Collectio Pauli gemeinsam überliefert, während Letztere auch alleine und in anderen Kombinationen (z. B. mit R, r oder ρ) überliefert ist. Die Sammlungen C und P enthalten zusammen 165 Briefe, die nicht im hadrianischen Auszug enthalten sind.
Unterschiedliche Kombinationen der drei großen Sammlungen und ihrer Teile verbreiteten sich im Hochmittelalter in unterschiedlichen Regionen.Linda Fowler-Magerl: The Use of the Letters of Pope Gregory I in Northeastern France and Lorraine Before 1100. In: Mario Ascheri et al. (Hrsg.): „Ins Wasser geworfen und Ozeane durchquert“. Festschrift für Knut Wolfgang Nörr. Böhlau, Köln 2003, ISBN 3-412-17801-2, S. 237–260.
Besonders bekannte einzelne Handschriften sind Trier, Stadtbibliothek, Hs. 171/1626 (vor allem aufgrund der Illuminationen durch den Meister des Registrum Gregorii) und Montecassino, Archivio dell’Abbazia, 71 (deren textkritischen Wert Ewald besonders hoch ansetzte).
Andere Überlieferungen und Rezeption Gregors Briefe wurden auch in andere Werke inseriert. Johannes Diaconus überliefert in seiner Vita Gregorii mehrere Briefe, die er R entnommen hatte. Beda Venerabilis hingegen verwendete die ihm zugänglichen Ausfertigungen von Gregors Briefen; er überliefert auch Extravaganten.