mini|Die Gedenkstatue «Helvetia» vor dem Bahnhof Bellinzona (2025) Das Giuseppe-Motta-Denkmal ist eine Granitskulptur auf einem Mauervorsprung in Bellinzona in der Schweiz, die dem Gedenken an den Bundesrat Giuseppe Motta (1871–1940) gewidmet ist. Die Statue wurde bereits 1942/43 von Remo Rossi projektiert, aber erst 1953 ausgeführt und 1957 platziert.

Geschichte

Projektierung und Wettbewerb Der aus Airolo gebürtige Giuseppe Motta war beinahe 28 Jahre lang, zwischen 1912 und 1940, Mitglied im Schweizer Bundesrat. Ab 1920 stand er dem Politischen Departement, dem heutigen Departement für auswärtige Angelegenheiten, vor und prägte die Schweizer Aussenpolitik in der Zwischenkriegszeit und zu Beginn des Zweiten Weltkriegs massgeblich mit. Er starb am 23. Januar 1940 mit 68 Jahren im Amt. Sein Nachfolger wurde Enrico Celio.

Bald nach Mottas Tod kam der Wunsch nach einem Denkmal für ihn auf. Der Verein «Pro Ticino» rief ein Denkmalkomitee ins Leben, das am 29. November 1941 in Bern zum ersten Mal tagte. Enrico Celio übernahm die Präsidentschaft. Zusätzlich sollte auch eine Stiftung unter dem Namen Fondazione Svizzera Giuseppe Motta mit noch unbestimmtem Zweck gegründet werden.Ein Denkmal für Bundesrat Motta. In: Der Bund. Abend-Ausgabe. Band 92, Nr. 563, S. 3 (online). Am 19. Januar 1942 beschloss das Komitee, im Februar und März eine Spendensammlung einzuleiten, was das Kriegsfürsorgeamt bewilligte.Ein Denkmal für Bundesrat Motta. In: Neue Zürcher Zeitung. Mittagausgabe. Nr. 104, 20. Januar 1942, S. 2 (online).

Wohl um ein Mottadenkmal in Bern zu verhindern und dem Anliegen dennoch ein Zugeständnis zu machen, benannte der Berner Gemeinderat drei Tage später, am 22. Januar 1942, die Bubenbergstrasse in Mottastrasse um. Dennoch erging Anfang Februar schweizweit ein von Celio gezeichneter Aufruf an das «Schweizervolk», «an diese Liebes- und Dankesbezeugung gegenüber einem der verdienstvollsten Schweizer, welchen die Geschichte unserer Heimat kennt, einen freigebigen Beitrag zu leisten».Ein Denkmal für Bundesrat Motta. In: Neue Zürcher Nachrichten. 1. Blatt. Band 38, Nr. 34, 10. Februar 1942, S. 2 (online). Die Sammlung wurde Ende März abgeschlossen.Stiftung und Denkmal Giuseppe Motta. In: Neue Zürcher Nachrichten. 1. Blatt. Band 38, Nr. 74, 28. März 1942, S. 2 (online). Im Oktober stimmte der Bundesrat einem Beitrag von 10'000 Franken zu. Insgesamt kamen so über 150'000 Franken zusammen.Stiftung und Denkmal Giuseppe Motta. In: Die Tat. 14. Oktober 1942, S. 3 (online). Das Zentralkomitee von «Pro Ticino» bezahlte 3000 Franken, die Sektion Zürich 1000 Franken. Auch aus dem Ausland gingen Gelder ein: Die Schweizer Kolonie in Köln spendete 10'442 Franken,Köln. In: Neue Zürcher Zeitung. Morgenausgabe. Nr. 1269, 12. August 1942, S. 5 (online). eine vom Schweizer Konsulat in Frankfurt am Main durchgeführte Sammlung ergab einen Betrag von 1669.50 Reichsmark.Auslandschweizer und Motta-Stiftung. In: Neue Zürcher Nachrichten. 1. Blatt. Band 38, Nr. 220, 22. September 1942, S. 2 (online).

Im Sommer 1942 stimmte der Bundesrat der Gründung einer Mottastiftung zu, die armen, kinderreichen Schweizer Familien zugutekommen sollte. Im Oktober 1942 gab das Komitee bekannt, dass das Denkmal in Bern auf dem Platz zwischen dem Westflügel des Bundeshauses und dem Bernerhof zu stehen komme. Zur Erlangung von Entwürfen schrieb es einen öffentlichen Wettbewerb aus. Das Eidgenössische Departement des Innern stiftete 4000 Franken, um die Preissumme noch zu erhöhen.Stiftung und Denkmal Giuseppe Motta. In: Engadiner Post. Band 51, Nr. 119, 15. Oktober 1942, S. 3 (online). In der Jury sassen zwei Berner, der Architekt Brenni und der Stadtbaumeister Strasser, ausserdem die renommierten Künstler Hermann Hubacher, Augusto Giacometti und Jakob Probst.Stiftung und Denkmal Giuseppe Motta. In: Die Tat. Band 7, Nr. 242, 14. Oktober 1942, S. 3 (online). mini|Die Skulptur wird in der Signatur auf 1943 datiert. Insgesamt gingen 65 Entwürfe ein. Am 27. Januar 1943 kürte die Jury das Projekt des Tessiners Remo Rossi zum Sieger,Motta-Denkmal. Ausstellung des Wettbewerbs. In: Der Bund. Band 94, Nr. 74, 14. Februar 1943, S. 3 (online). das den Arbeitstitel «1915» trug, das Jahr, in dem Motta zum ersten Mal Bundespräsident war.Anna Lisa Galizia: L’Elvezia. 2009, S. 12. Der zweite Preis ging ex aequo an Karl Schenk und Otto Teucher. Unter den weiteren Teilnehmern waren auch August Blaesi, Hans Brandenberger und Otto Schilt vertreten. Im Februar wurden alle Modelle im Hauptpostgebäude an der Hodlerstrasse in Bern öffentlich ausgestellt. Die Reaktionen in der Presse waren von Anfang an verhalten. Der Bund etwa gab zu bedenken, dass «im gesamten nicht ein Optimum erreicht ist, wie die Planung eines Mottadenkmals es verdient hätte».

Kontroversen mini|Giuseppe Motta, um 1930 Seit seinem Bekanntwerden wurde das Denkmalprojekt von diversen Kontroversen begleitet. In Bern stiess man sich grundsätzlich daran, dass einer nicht aus der Region stammenden Person hier ein derart pompöses Monument errichtet werden sollte. Dass Motta zudem Katholik war, steigerte die Empörung in der traditionell protestantischen Bundesstadt weiter. Auch wurde bemängelt, dass keine Volksabstimmung darüber abgehalten wurde. Bis heute steht in Bern nur ein Denkmal für einen ehemaligen Bundesrat: eine bescheidene Büste von Jakob Stämpfli beim Hauptgebäude der Universität. Das sozialdemokratische Blatt Berner Tagwacht, das jahrelang gegen das Denkmal anschrieb, kommentierte etwa sarkastisch:

Gemässigtere Medien kritisierten vor allem den Zeitpunkt mitten im Zweiten Weltkrieg, in dem das Volk um Spenden angegangen wurde; so schrieb etwa der Bund:Aus politischen Gründen verwahrten sich in erster Linie die Hauptgegner der Konservativen, die Liberalen und die Sozialisten, gegen das Projekt. Die Berner Tagwacht argwöhnte etwa, es diene einer «katholisch-konservativen Parteipropaganda, indem dessen bedeutendstem Vertreter ein steinernes Denkmal gesetzt werden soll».Warum finanziert der Bundesrat einen falschen Personenkult? In: Berner Tagwacht. Band 50, Nr. 244, 19. Oktober 1942, S. 5 (online). Die Freiburger Nachrichten konterten mit dem Vorwurf, es werde «Katholikenhetze» betrieben.Bezeichnende Hetzereien. In: Freiburger Nachrichten. Band 79, Nr. 249, 27. Oktober 1942, S. 1 (online).

Am brisantesten war Mottas faschismusfreundliche und antibolschewistische Haltung, die zunehmend aufgearbeitet wurde. Beispielsweise hatte er nach der Zerschlagung der Tschechoslowakei 1938 Benito Mussolini in einer Rede «den großen Führer des befreundeten benachbarten Landes» genannt, der «durch wunderbare Intuition des Geistes und erhabene Willenskraft die noch bestürzten Geister zusammenführte, sich den Titel höchsten Verdienstes erwarb, den nur der trübe Sinn der Kurzsichtigkeit oder des Fanatismus ihm noch zu bestreiten vermag».Erinnere Dich! In: Berner Tagwacht. Band 53, Nr. 105, 7. Mai 1945, S. 2 (online).

Plagiatsvorwurf und Prozesse mini|Henri König: La Brise, 1939, Genf Im Mai 1943 veröffentlichte der Zürcher Kunstkritiker Werner Y. Müller in der Kunst-Zeitung einen folgenschweren Artikel mit dem ironischen Titel «Königliches» Motta-Denkmal. Darin berichtete er, Rossi habe ursprünglich ein ganz anderes Projekt für das Denkmal verfolgt. In Genf sei er dann auf die 1939 aufgestellte Skulptur La Brise seines Freundes Henri König (deswegen «königlich») aufmerksam geworden und habe kurzerhand entschieden, seine Figur nach diesem Vorbild zu fertigen. Die «frappante» Ähnlichkeit wurde durch eine Gegenüberstellung von Fotografien der Brise und Rossis Helvetia demonstriert. Im Juni doppelte der Redaktor der Zeitung Georges J. Kaspar mit einem weiteren Artikel nach, in dem er die Jury fragte, ob sie es verantworten könne, «zu Ehren des großen Staatsmannes ein Denkmal aufzustellen, welches vom Standpunkte künstlerischer Genealogie aus als ‹Soeur de la Brise› [französisch «Schwester der Brise»] bezeichnet werden» müsse. Weder Müller noch Kaspar verwendeten das Wort «Plagiat», in der mangelhaften italienischen Übersetzung von Müllers Artikel in Tessiner Zeitungen war hingegen davon zu lesen.«Königliches Motta-Denkmal» – eine Majestätsbeleidigung! In: Die Tat. Band 9, Nr. 231, 31. August 1944, S. 3 (online).

Rossi klagte Müller und Kaspar daraufhin wegen Ehrverletzung an. Angeblich veranlasste ihn die Jury der Denkmalkommission dazu und übernahm auch die Prozesskosten für ihn.«Königliches Motta-Denkmal» – eine Majestätsbeleidigung! In: Die Tat. Band 9, Nr. 232, 1. September 1944, S. 3 (online). Im August 1944 wurden Müller und Kaspar vom Bezirksgericht Zürich wegen übler Nachrede zu einer Busse von je 300 Franken verurteilt. Das Gericht begründete das Urteil damit, der Vorwurf des Plagiats sei, wenn auch nicht explizit ausgesprochen, so doch klar insinuiert worden und Müller habe damit «die künstlerische Qualität des Anklägers öffentlich herabsetzen, ihn durch seine Entdeckung entlarven und dem Spott und der Mißachtung der Allgemeinheit aussetzen wollen». Mit diesem «Angriff auf die künstlerische und moralische Ehrenhaftigkeit» Rossis habe er die Grenzen der Kunstkritik überschritten, weswegen er auch nicht länger durch die Pressefreiheit geschützt sei.

Müller und Kaspar legten gegen das Urteil Berufung ein und zogen es an das Obergericht des Kantons Zürich weiter. Dieses zog den Direktor des Kunstmuseums Basel Georg Schmidt als Experte bei und liess von ihm ein 35-seitiges Gutachten erstellen. Schmidt inspizierte sowohl Königs Statue in Genf als auch Rossis Entwürfe – das finale Denkmal wurde erst viel später realisiert – in Locarno vor Ort. Er sagte aus, zutiefst erschrocken zu sein über die geringe künstlerische Qualität von Rossis Werk. Müller sei als Kritiker dazu verpflichtet gewesen, die «geistige Banalität des Entwurfes» zu verurteilen. In Bezug auf die Plagiatsfrage wies er jedoch darauf hin, dass das zentrale Motiv der beiden Skulpturen grundsätzlich verschieden sei, so stehe Königs Brise und schreite Rossis Helvetia. «Übereinstimmungen und Anklänge» ergäben sich «nur im allgemeinsten, vagsten Sinne» und seien dadurch zu erklären, dass beide Figuren «in die große Familie der weiblichen Akte mit nacktem Oberkörper und verhüllten Beinen» gehörten. Ausserdem kritisierte er Müller scharf, weil dieser die Statuen nicht im Original besichtigt, sein Urteil nur auf Fotografien gestützt und somit gegen die Sorgfaltspflicht verstossen habe. Das Obergericht bestätigte im März 1945 mit Bezug auf das Gutachten das erstinstanzliche Urteil von Müller, reduzierte die Busse aber auf 200 Franken, da sein Motiv, auf den problematischen Wert des Kunstwerks hinzuweisen, «achtenswert» gewesen sei. Kaspar wurde nach dem Grundsatz «in dubio pro reo» freigesprochen, weil er Rossis Werk lediglich als «Schwester» der Brise, nicht aber als deren «Tochter» bezeichnet habe, was erst für ein Plagiat spräche. Müller meldete gegen das Urteil Kassationsbeschwerde beim Bundesgericht an.Die Schwester der «Brise» vor Obergericht. In: Die Tat. Band 10, Nr. 87, 29. März 1945, S. 4 (online).Kritiken an einem Motta-Denkmal. In: Neue Zürcher Zeitung. Morgenausgabe. Nr. 565, 4. April 1945, S. 5 (online). Das Urteil wurde aber nicht weitergezogen.

Interpellation und Aufgabe des Projekts in Bern