Haardtrand – Am Goldberg ist ein Naturschutzgebiet im Landkreis Bad Dürkheim.

Lage Das Naturschutzgebiet befindet sich am Haardtrand innerhalb der Gemarkung der Ortsgemeinde Neuleiningen und besteht aus zwei Teilflächen. Die südliche erstreckt sich östlich des Ortskerns am Osthang des Schlossberg und wird im Süden durch die Landesstraßen 517 sowie Landesstraße 520 begrenzt. Der nördliche Teil befindet sich nordöstlich der Bebauung zwischen der Landesstraße 453 und der Bundesautobahn 6.

Objekte Innerhalb des Naturschutzgebiets befindet sich mit der Felsenreihe im südlichen Teil ein NaturdenkmalVerordnung zur Sicherung von Naturdenkmalen im Landkreis Bad Dürkheim vom 25. Oktober 1971, hier Nr. 108 und in Form eines Wegekreuzes ein Kulturdenkmal. Teile des Naturschutzgebiets gehören zum Weinanbaugebiet Pfalz.

Geschichte Das Naturschutzgebiet wurde am 22. November 1990 eingerichtet.Rechtsverordnung über das Naturschutzgebiet „Haardtrand – Am Goldberg“ - Landkreis Bad Dürkheim vom 22. November 1990

Weblinks

Naturschutzgebiet „Haardtrand - Am Goldberg“ auf LANIS

Einzelnachweise

Kategorie:Naturschutzgebiet im Landkreis Bad Dürkheim Kategorie:Schutzgebiet (Umwelt- und Naturschutz) in Europa Kategorie:Geographie (Landkreis Bad Dürkheim) Kategorie:Neuleiningen Kategorie:Schutzgebietsgründung 1990