Der Palästina-Kongress war ein Kongress, der in Berlin vom 12. bis 14. April 2024 stattfinden und unter dem Motto „Wir klagen an“ eine von den Veranstaltern gesehene deutsche Verantwortung beim Krieg Israels im Gazastreifen thematisieren sollte. Der Kongress wurde am 12. April kurz nach seinem Beginn durch die Polizei Berlin aufgelöst. Im Zusammenhang mit dem Kongress erlassene Einreise- und Betätigungsverbote gegen den ehemaligen griechischen Finanzminister Yanis Varoufakis und den Rektor der Universität Glasgow, Ghassan Abu-Sittah, führten zu internationaler Berichterstattung. Das gegen Ghassan Abu-Sittah erlassene Einreiseverbot sowie das gegen ihn verhängte Betätigungsverbot wurden im Nachhinein für rechtswidrig befunden. Im November 2025 entschied das Verwaltungsgericht Berlin, dass auch die Auflösung des Kongresses rechtswidrig gewesen war.

Organisatoren, Teilnehmer und Redner

Organisatoren Veranstalter des Palästina-Kongresses war die Jüdische Stimme für gerechten Frieden in Nahost, Teil des Netzwerks European Jews for a Just Peace; die amerikanische Partnerorganisation ist „Jewish Voice for Peace“. Unterstützer und Mitorganisatoren waren neben dem Vereinigten Palästinensischen Nationalkomitee (VPNK) Organisationen aus dem linken bis linksextremen Spektrum – das Democracy in Europe Movement 2025, die Gruppe ArbeiterInnenmacht, die Revolutionäre Linke und BDS Berlin.

Die Jüdische Stimme repräsentiert formal weniger als 1 Prozent der etwa 225.000 Juden in Deutschland; im Verfassungsschutzbericht 2024 wurde sie erstmals als „gesichert extremistisch“ im Bereich des sogenannten „säkularen, propalästinensischen Extremismus“ verortet.

Angekündigte Teilnehmer und Redner Zu den angekündigten Teilnehmern und Rednern gehörten: Yanis Varoufakis, ehemaliger griechischer Finanzminister und Vorsitzender der linken paneuropäischen Bewegung Democracy in Europe Movement 2025 (DiEM25), Ghassan Abu-Sittah, der Rektor der Universität Glasgow, ein bekannter britisch-palästinensischer plastischer Chirurg, der während der ersten Wochen des Krieges 43 Tage lang als Arzt in Gaza arbeitete und als Zeuge vor dem Internationalen Gerichtshof in dem von Südafrika gegen Israel angestrengten Völkermordverfahren aussagte, Salman Abu Sitta, Autor, Historiker und Direktor der Palestine Land Society in London, Onkel von Ghassan Abu-Sittah, Richard Boyd Barrett, irischer Pazifist und Politiker, Irene Montero, Psychologin und ehemalige spanische Ministerin für Gleichstellung, Ali Abunimah, palästinensisch-US-amerikanischer Journalist und Gründer des Nachrichtenportals Electronic Intifada.

Medienberichterstattung im Vorfeld des Kongresses Der Deutschlandfunk berichtete im März 2024 von kritischen Stimmen, auch vom Internationalen Institut für Bildung, Sozial- und Antisemitismusforschung, denen zufolge es unverantwortlich ist, „Referenten nach Deutschland einreisen zu lassen, die Volksverhetzung oder Terrorverherrlichung betrieben hätten oder gar für die Vernichtung Israels eingetreten seien“. Einige der geplanten Redner würden den Terrorangriff der Hamas vom 7. Oktober 2023 positiv sehen oder hätten Israel Völkermord vorgeworfen. Es sei mit einer Vernetzung politischer Akteure zu rechnen, was zu einer „verstärkten Gefährdungslage“ führen könne. Wieland Hoban, Sprecher des Kongresses und Vorstandsvorsitzender der Jüdischen Stimme, kritisierte hingegen im Interview, dass allein eine Forderung nach Errichtung eines Staates Palästina mit gleichen Rechten für alle Bürger (Ein-Staat-Lösung) zu einer Vernichtungsabsicht umgedeutet würde.

Am 11. April 2024 berichtete die Welt, dass die Berliner Innensenatorin Iris Spranger angekündigt habe, man werde „konsequent gegen antisemitische Straftaten vorgehen und das Zeigen von verbotenen Kennzeichen und Symbolen unterbinden.“ Ebenfalls am 11. April 2024 berichtete die Welt, dass der Antisemitismusbeauftragte der Bundesregierung, Felix Klein, gegenüber dem RBB ein Verbot des Palästina-Kongresses und ein Einreiseverbot des Redners Salman Abu Sitta gefordert hatte. Darüber hinaus forderte Klein, die Gemeinnützigkeit des Vereins Jüdische Stimme für gerechten Frieden in Nahost prüfen zu lassen. In dem Artikel hieß es weiterhin, dass Kritik an dem Kongress „unter anderem von vielen zivilgesellschaftlichen Organisationen und den Jugendorganisationen von Grünen, SPD, FDP, CDU“ geäußert worden sei. Berlins Regierender Bürgermeister Kai Wegner erklärte, es sei „unerträglich, dass ein sogenannter Palästina-Kongress in Berlin stattfinden wird“. Der Antisemitismusbeauftragte der Jüdischen Gemeinde zu Berlin, Sigmount A. Königsberg, forderte in der Jüdischen Allgemeinen am 12. April 2024, diesen „unsägliche[n] ‚Kongress‘“, dessen „einziges Ziel es ist, Terror, Hass und Gewalt zu verherrlichen und zu verbreiten“, zu verbieten und Einreise- sowie Betätigungsverbote auszusprechen.

Staatliche Maßnahmen und Einstufungen Die Berliner Polizei plante wegen des Kongresses einen Einsatz von etwa 2500 Beamten, 900 pro Tag für die ersten beiden Kongresstage, 700 für den abschließenden Sonntag. Die Polizei sei damit auch auf Spontanversammlungen eingestellt.

Die Versammlungsbehörde stufte den Kongress als öffentliche Veranstaltung ein, da basierend auf der Ausgestaltung und Zielrichtung des Kongresses anzunehmen war, dass die „Zusammenkunft der gemeinschaftlichen und überwiegend auf die Teilhabe an der öffentlichen Meinungsbildung gerichteten Erörterung dienen sollte“.

Die Veranstalter hatten geplant, nur ausgewählten Journalisten Zutritt zum Kongress zu gestatten. Die Polizei Berlin bestimmte jedoch, dass basierend auf der Einstufung als öffentliche Veranstaltung auch anderen Journalisten Zutritt zum Kongress gewährt werden musste. Ein Polizeisprecher erklärte, die Polizei habe so „die Pressefreiheit durchsetzen müssen.“ Journalisten seien ferner „durch das Vorhalten von Tüchern behindert worden“.

Die Polizei Berlin begrenzte die Teilnehmerzahl auf 250 Teilnehmer und begründete dies mit brandschutzrechtlichen Bestimmungen. Im Vorfeld waren von den Organisatoren 800 Tickets verkauft worden.

Politische Betätigungsverbote und Einreiseverbote Gegen mehrere geplante Redner wurden Einreiseverbote erlassen. Von dieser Maßnahme war unter anderem Yanis Varoufakis betroffen, der ehemalige Finanzminister Griechenlands und Vorsitzender der Partei DiEM25. Darüber hinaus wurden Einreiseverbote gegen Salman Abu Sitta und Ghassan Abu-Sittah ausgesprochen.

Durch das Landesamt für Einwanderung wurden zudem vier politische Betätigungsverbote vorbereitet und gegenüber zwei der vier Personen bekanntgegeben. Die Polizeidirektion wurde am 12. April 2024 per E-Mail über die Betätigungsverbote informiert.

Yanis Varoufakis Yanis Varoufakis wurde mit einem Einreiseverbot belegt. Konkrete Gründe wurden keine genannt; das Bundesministerium des Inneren erklärte nur, dass die Terrororganisation Hamas und die Gruppierung Samidoun verboten worden seien. „Wer islamistische Propaganda und Hass gegen Jüdinnen und Juden verbreitet, muss wissen, dass solche Straftaten schnell und konsequent verfolgt werden.“ Das BMI erklärte ferner, es könne zu Einzelfällen keine nähere Auskunft geben. Dass auch ein Betätigungsverbot gegen Varoufakis verhängt worden sei, wurde bestritten.

Ghassan Abu-Sittah Ghassan Abu-Sittah sagte, die deutschen Behörden hätten ihn stundenlang am Flughafen festgehalten, bevor sie ihm die Einreise verweigerten. Ihm wurde Sympathie für die Hamas und für die „Popular Front for the Liberation of Palestine“ (PFLP) vorgeworfen; er habe eine Gedenkrede für PFLP-Führer Maher Al-Yamani gehalten. Abu-Sittah erklärte, Al-Yamani sei ein persönlicher Freund geworden, nachdem er ihn durch seine ärztliche Tätigkeit in Beirut kennengelernt habe. Abu-Sittah wurde am 4. Mai 2024 auch die Einreise nach Frankreich verweigert, als er dort vor dem Senat über seine Erfahrungen in Gaza sprechen sollte; die französischen Behörden erklärten, Deutschland habe für alle Staaten im Schengen-Raum ein einjähriges Einreiseverbot gegen Abu-Sittah verhängt. Die Niederlande bestätigten am 9. Mai 2024, sie würden Abu-Sittah auf dieser Grundlage ebenfalls die Einreise zu einer bevorstehenden Veranstaltung in Den Haag verweigern.

Salman Abu Sitta Salman Abu Sitta wurde vor allem ein Blogpost vom 4. Januar 2024 vorgeworfen, in dem er den Terrorangriff vom 7. Oktober 2023 als Durchbrechen einer Blockade bezeichnete. In dem Beitrag erklärte der 86-jährige Salman Abu Sitta, seine eigene Familie sei im Zuge der Nakba durch die paramilitärische Organisation Hagana in den Gazastreifen vertrieben worden. Lebte er heute noch im Gazastreifen und wäre er noch ein junger Mann, hätte er einer derjenigen sein können, die sich am Terrorangriff vom 7. Oktober beteiligten. Der zitierte Blogpost ist: Der Gazastreifen, so Abu Sitta, sei ein „KZ“, das „in Dauer und Größe die Lager in Auschwitz, Treblinka und Dachau“ übertreffe.Alexander Fröhlich: Politisches Betätigungsverbot für drei Redner erlassen – 55 Strafanzeigen www.tagesspiegel.de, 15. April 2024

Zuständigkeit für Einreiseverbote Auf eine kleine Anfrage der Bundestagsabgeordneten Clara Bünger erklärte die Parlamentarische Staatssekretärin Rita Schwarzelühr-Sutter am 22. April 2024, dass im Kontext des Kongresses keine Einreise- und Aufenthaltsverbote durch Bundesbehörden erlassen worden seien. Die Zuständigkeit für solche Verbote läge bei den Ländern.

In der Antwort auf eine schriftliche Anfrage erklärte das Berliner Abgeordnetenhaus, zur Aussprache von Einreiseverboten durch das Land Berlin sei es im Zusammenhang mit dem Kongress nicht gekommen. Grenzpolizeiliche Aufgaben und Maßnahmen lägen grundsätzlich nicht in der Zuständigkeit der Behörden des Landes Berlin, sondern würden durch die Bundesbehörden, insbesondere die Bundespolizei, wahrgenommen bzw. durchgeführt.

Im Zuge der juristischen Aufarbeitung wurde im November 2025 festgestellt, dass die Bundespolizei Ghassan Abu-Sittah am Flughafen die Einreise verweigert hatte. Zugleich war von der Berliner Ausländerbehörde in rechtswidriger Weise ein politisches Betätigungsverbot verhängt worden.

Auflösung des Kongresses In der Antwort auf eine schriftliche Anfrage des Abgeordneten Ferat Koçak erklärte das Berliner Abgeordnetenhaus folgende Hintergründe des Versammlungsverbotes:

Unter Rückgriff auf § 22 Versammlungsfreiheitsgesetz Berlin (VersFG BE), das bei öffentlichen Versammlungen Anwendung findet, befand die Versammlungsbehörde, dass das Risiko bestanden hätte, dass Redner sich „in strafrechtlich relevanter Weise antisemitisch oder gewaltverherrlichend“ äußern könnten. Laut Polizei bestand somit die „unmittelbare Gefahr von Äußerungsdelikten im Sinne von § 22 Absatz 1 Nummer 3 VersFG BE“.

Nachdem Salman Abu Sitta mit einem politischen Betätigungsverbot belegt worden war, wurde sein Redebeitrag per Video eingespielt. Drei Minuten nach Beginn des Videos stürmte eine Gruppe von zwanzig bis dreißig Polizisten mit Schutzausrüstung die Bühne. Eine andere Gruppe von Polizisten schaltete den Strom ab. Die Polizei entschied, dass die Veranstaltung auch ohne öffentlichen Livestream nicht fortgeführt werden dürfe. Begründet wurde dies damit, dass „die kurzfristige Eröffnung eines neuen Livestreams unter Nutzung anderer Geräte (bspw. Mobiltelefone), dessen erneute Abschaltung kaum möglich wäre, zu befürchten“ gewesen sei. Die Versammlung wurde aufgelöst und entschieden, dass die Auflösung „auch für den 13. und 14. April 2024“ gelte.

Die Versammlungsbehörde erklärte: