Gute wissenschaftliche Praxis (GWP) ist die selbst auferlegte berufsethische Haltung der nationalen und internationalen wissenschaftlichen Gemeinschaft. Sich an die Regeln guter wissenschaftlicher Praxis zu halten bedeutet, sich im gesamten Forschungsprozess wissenschaftlich integer zu verhalten und lege artis zu arbeiten.
Die Grundprinzipien wissenschaftlichen Arbeitens sind in allen Wissenschaftsdisziplinen gleich.Deutsche Forschungsgemeinschaft: Vorschläge zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis. Denkschrift; Empfehlungen der Kommission „Selbstkontrolle in der Wissenschaft“. Wiley-VCH 1998. ISBN 3-527-27212-7 Oberstes Prinzip ist die Ehrlichkeit gegenüber sich selbst und anderen.Gemeinsames Positionspapier des Allgemeinen Fakultätentags (AFT), der Fakultätentage und des Deutschen Hochschulverbands (DHV) vom 9. Juli 2012: Gute wissenschaftliche Praxis für das Verfassen wissenschaftlicher Qualifikationsarbeiten Forschungsergebnisse und die ihnen zugrunde liegenden Daten müssen genau dokumentiert werden und überprüfbar sein. Dasselbe gilt für Interpretationsleistungen und ihre Quellen. Die Bereitschaft zum konsequenten Zweifeln an eigenen Ergebnissen muss selbstverständlich bleiben. Fakten und wissenschaftliche Argumente, die die eigene Arbeitshypothese in Zweifel ziehen, dürfen nicht unterdrückt werden. Es gehört zu den Kernaufgaben der Hochschulen, den Studierenden und dem wissenschaftlichen Nachwuchs die Regeln guter wissenschaftlicher Praxis zu vermitteln. Die Beachtung guter wissenschaftlicher Praxis gilt dabei nicht nur für einzelne Wissenschaftler, sondern zunehmend im Kontext ihrer Forschungseinheiten, -einrichtungen und -bedingungen.
Die gute wissenschaftliche Praxis ist ein Arbeitsbereich der Wissenschaftsethik, der sich mit moralischen Aspekten der Wissenschaft als Beruf befasst.Thomas A. C. Reydon und Paul Hoyningen-Huene (2011): Philosophie und ihr Verhältnis zu den Einzelwissenschaften. In: Marcel van Ackeren, Theo Kobusch und Jörn Müller (Hrsg.): Warum noch Philosophie? Historische, systematische und gesellschaftliche Positionen. Berlin: De Gruyter, S. 127–145 https://doi.org/10.1515/9783110223767.127 Mit der Wissenschaftsfreiheit und der Finanzierung der Wissenschaft geht eine besondere Verantwortung und Verpflichtung zur Selbstkontrolle der Wissenschaft einher.Ad-hoc-Arbeitsgruppe "Resilienz in der Wissenschaft" des Senats der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG): Positionspapier zur Stärkung der Freiheit und Resilienz der Wissenschaften: Orientierungen und Empfehlungen. Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG), 2026. https://doi.org/10.5281/zenodo.21353471
In Deutschland sind die Regeln guter wissenschaftlicher Praxis im Kodex der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG) „Leitlinien zur Sicherung guter Wissenschaftlicher Praxis“ (auch kurz DFG-Kodex genannt) definiert.Deutsche Forschungsgemeinschaft: Guidelines for Safeguarding Good Research Practice. Code of Conduct. 2025. Der Gegensatz zu guter wissenschaftlicher Praxis ist wissenschaftliche Unredlichkeit, für die sich der breitere Begriff wissenschaftliches Fehlverhalten etabliert hat. Im Spektrum zwischen diesen beiden Polen befinden sich die sogenannten fragwürdigen Forschungspraktiken (engl. Questionable Research Practices, QRP), die ebenso ein von der GWP abweichendes Verhalten beschreiben, aber nicht dem schwerwiegenden wissenschaftlichen Fehlverhalten zugeordnet werden können.Ulrich Schimmack: Questionable Research Practices: Definition, Detection, and Recommendations for Better Practices Replicability-Index blog vom 24. Januar 2015, abgerufen am 13. Juli 2026.
Begriff Der Themenkomplex der Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis ist ein verhältnismäßig junger Arbeitsbereich der Wissenschaftsethik. Die Terminologie ist dementsprechend noch nicht einheitlich etabliert, und die Begriffe Integrität (Forschungsintegrität, wissenschaftliche Integrität und akademische Integrität), sowie „verantwortunsvolle Wissenschaftspraxis“ und lege artis werden teils synonym zum Begriff „gute wissenschaftliche Praxis“ verwendet.Alexander Christian: Gute wissenschaftliche Praxis: Eine philosophische Untersuchung am Fallbeispiel der biomedizinischen Forschung. De Gruyter, 2020, https://doi.org/10.1515/9783110702521
Geschichte Auch wenn die die rechtsverbindliche Kodifizierung von Regeln zur guten wissenschaftlichen Praxis erst Ende des 20. Jahrhunderts – in Deutschland erst ab 1998 – erfolgte, kann die Debatte, was als gute Wissenschaft gilt, ungefähr auf die Mitte des 20. Jahrhunderts datiert werden. Dabei lassen sich zwei zentrale Dokumente ausmachen. Zum einen die 1942 vom amerikanischen Soziologen Robert K. Merton verfassten Charakteristika guter Wissenschaft.Stephen Turner und Gregory Mccreery: Scientific Norms/Counternorms. In The Blackwell Encyclopedia of Sociology, G. Ritzer (Hrsg.). (2015). https://doi.org/10.1002/9781405165518.wbeoss052.pub2 Die vier sogenannten Mertonschen Werte sind Wissenskommunismus, Universalismus, Uneigennützigkeit und organisierter Skeptizismus. Sie dienen als ethischer Rahmen zur wissenschaftlichen Selbstkontrolle und entstanden als Reaktion Mertons auf die Wissenschaft im Nationalsozialismus. Ähnlich verhält es sich mit dem zweiten wichtigen Dokument, dem Nürnerberger Kodex, der als Vorläufer späterer medizinethischer Leitlinien gesehen werden kann. Entstanden im Rahmen des Nürnberger Ärzteprozess (1946/47) formulierte der Nürnberger Kodex zehn ethische Richtlinien zu medizinische Versuchen an Menschen. Die international anerkannte (aber nicht rechtlich bindende) Deklaration von Helsinki (erste Fassung 1964) lässt sich auf ihn zurückführen.Katrin Frisch, Felix Hagenström und Nele Reeg: Wissenschaftliche Fairness: Wissenschaft zwischen Integrität und Fehlverhalten. Transcript 2022, https://doi.org/0.14361/9783839459669
Die Formulierung von GWP- und Ethikrichtlinien verlief dabei lange Zeit stark reaktiv. Als Beispiel kann hier die in den USA durchgeführte Tuskegee-Syphilis-Studie, 1932 begonnen und 1972 auf Druck der Öffentlichkeit abgebrochen, angeführt werden. Mit dem Ziel den natürlich Syphilisverlauf zu beobachten wurden knapp 600 Afroamerikaner – unter ihnen 399 mit latenter Syphilis – ohne informierte Einwilligung rekrutiert und weder über ihre Diagnose noch Behandlungsmöglichkeiten informiert. Über 100 der Versuchsteilnehmer starben. Als Reaktion auf die ethischen Verstöße der Studie entstanden in den USA verschiedene Instrumente zur Sicherstellung ethischer Richtlinien für Studien mit menschlichen Probanden, darunter der National Research Act, das Office for Human Research Protections und der Belmont Report.
Ende der 1970er Jahre gab es in den USA zudem in größerem Umfang Vorwürfe von wissenschaftlichem Fehlverhalten an verschiedenen angesehenen Forschungsuniversitäten. Diese Fälle waren von folgenden Merkmalen gekennzeichnet: Es handelte sich bei den Beschuldigten um renommierte Personen und Institutionen, die Beschuldigungen wurden überwiegend von weniger prominenten Personen erhoben; eine Aufklärung seitens der Institutionen verlief zögerlich; die Fälle wurden von Presse und Öffentlichkeit mit hoher Aufmerksamkeit und kontroversen Diskussionen begleitet. Vor allem aufgrund der Öffentlichkeitswirksamkeit beschäftigten sich ab Beginn der 1980er Jahre verschiedene Gremien mit wissenschaftlichem Fehlverhalten, beispielsweise das Office of Inspector General (OIG) der National Science Foundation und das United States Office of Research Integrity (ORI) des Public Health Service.
1992 wurde auf Initiative des dänischen medizinischen Forschungsrates das Danish Comittee on Scientific Dishonesty (DCSD) gegründet. Dänemark war damit das erste europäische Land, das ein nationales Gremium zur Behandlung von Vorwürfen wissenschaftlicher Unredlichkeit einrichtete.Deutsche Forschungsgemeinschaft: Vorschläge zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis. Denkschrift; Empfehlungen der Kommission „Selbstkontrolle in der Wissenschaft“. 2. ergänzte Auflage 2013, Wiley-VCH ISBN 978-3-527-33703-3, Link zum Volltext 1996 wurde das DCSD dem dänischen Forschungsministerium unterstellt und wurde zum Vorbild für ähnliche Regelungen in anderen skandinavischen Ländern.
In Großbritannien veröffentlichte der Medical Research Council (MRC) 1995 als erste Institution Regeln für korrektes wissenschaftliches Verhalten. Diese Richtlinien hatten maßgeblichen Einfluss auf eine Entschließung zum Thema Misconduct in Medical Research des European Medical Research Councils (EMRC), einem Ausschuss der European Science Foundation, die ebenfalls 1995 veröffentlicht wurde.
Die Deutsche Forschungsgemeinschaft veröffentlichte 1998 eine Denkschrift mit dem Titel Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis mit dem Ziel, „Redlichkeit in der Wissenschaft weiter zu befördern und als festen Bestandteil in Forschung und Lehre zu etablieren“.Stephan Rixen: Gute wissenschaftliche Praxis. Der neue Kodex der DFG. Forschung & Lehre 9 2019, S. 818–819 Dem war der Fälschungsskandal um Friedhelm Herrmann und Marion Brach vorausgegangen, infolgedessen von der DFG die internationale Kommission „Selbstkontrolle in der Wissenschaft“ eingesetzt wurde. Auf Grundlage dieser Denkschrift wurde mit den Ombudsgemien in Deutschland ein flächendeckendes System wissenschaftlicher Selbstkontrolle etabliert. 2013 wurde eine ergänzte und aktualisierte Fassung der Denkschrift von der Mitgliederversammlung der DFG verabschiedet.Deutsche Forschungsgemeinschaft: Kodex. CC-BY-SA. Abgerufen am 12. Oktober 2025. Die Aktualisierungen berücksichtigen innerhalb der Wissenschaft geführte Diskussionen und im Verlauf des Jahres 2011 von der Gemeinsamen Wissenschaftskonferenz und der Allianz der Wissenschaftsorganisationen benannte Handlungsfelder. Im August 2019 wurde die Denkschrift durch den sogenannten DFG-Kodex ersetzt, ein verbindliches Regelwerk mit Leitlinien zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis. Seit dieser Version wird „wissenschaftlich“ auf Englisch nicht mehr mit scientific (die englische Bedeutung ist eher naturwissenschaftlich), sondern mit dem breiteren Begriff research (Forschung) übersetzt. 2020 wurde dann das Portal "Wissenschaftliche Integrität" der DFG (die sogenannte "Dritte Ebene") freigeschaltet: sie bietet eine dynamische Kommentierung der im Kodex formulierten Leitlinien.
2011 wurde der European Code of Conduct for Research Integrity (ECoC) veröffentlicht, entwickelt von der European Federation of Academies of Sciences and Humanities (ALLEA) und der European Science Foundation.
Wissenschaftler thematisieren die Auswirkungen des Einsatzes der seit November 2022 allgemein zur Verfügung stehenden generativen KI-Tools auf das wissenschaftliche Schreiben und die gute wissenschaftliche Praxis.Sarah Brommer, Jochen Berendes, Ulrike Bohle-Jurok, Isabella Buck, Katrin Girgensohn, Ella Grieshammer, Carina Gröner, Franziska Gürtl, Christina Hollosi-Boiger, Christopher Klamm, Dagmar Knorr, Anika Limburg, Margret Mundorf, Nadine Stahlberg, Erika Unterpertinger: Diskussionspapier: Wissenschaftliches Schreiben im Zeitalter von KI gemeinsam verantworten. Hochschulforum Digitalisierung, Diskussionspapier N. 27, November 2023.
Kodifizierung in Deutschland Kommission „Selbstkontrolle in der Wissenschaft“ der DFG Die Mitglieder der 1997 von der DFG eingesetzten Kommission waren Ulrike Beisiegel, Johannes Dichgans, Gerhard Ertl, Siegfried Großmann, Bernhard Hirt, Claude Kordon, Lennart Philipson, Eberhard Schmidt-Aßmann, Wolf Singer, Cornelius Weiss, Sabine Werner und Björn Wiik, Vorsitzender der Kommission war der derzeitige Präsident der Deutschen Forschungsgemeinschaft Wolfgang Frühwald.
Kommission zur Überarbeitung der Denkschrift „Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis“ und der Verfahrensordnung zum Umgang mit wissenschaftlichem Fehlverhalten der DFG