Während des Kriegs in Israel und Gaza ab 2023 kam es zu Menschenrechtsverletzungen in Bezug auf das Verbot von Folter und unmenschlicher Behandlung. Betroffen waren sowohl israelische Geiseln in der Gewalt palästinensischer militanter Gruppen als auch palästinensische Gefangene in israelischer Haft.

Nach dem Terrorangriff der Hamas auf Israel am 7. Oktober 2023 wurden etwa 250 Menschen als Geiseln in den Gazastreifen verschleppt. Verschiedene UN-Berichte und Zeugenaussagen freigelassener Geiseln dokumentierten Misshandlungen, sexualisierte Gewalt und unmenschliche Haftbedingungen. Die Hamas bestritt diese Vorwürfe weitgehend.

Auf israelischer Seite wurden nach Kriegsbeginn mehrere Tausend Palästinenser festgenommen. Nach Berichten internationaler Menschenrechtsorganisationen, UN-Gremien sowie israelischer und palästinensischer NGOs kam es in israelischen Gefängnissen und Militärlagern systematisch zu Folter und unmenschlicher Behandlung. Dokumentiert wurden unter anderem extreme Überbelegung, Unterernährung, Schläge, sexualisierte Gewalt, das dauerhafte Fesseln und Verbinden der Augen sowie die Verweigerung medizinischer Versorgung. Besondere Aufmerksamkeit erhielt das Militärlager Sde Teiman, wo laut Zeugenaussagen israelischer Whistleblower und ehemaliger Gefangener systematische Misshandlungen stattfanden. Die israelische Regierung bestritt die Vorwürfe weitgehend und erklärte, die Haftbedingungen entsprächen israelischem Recht und seien aus Sicherheitsgründen erforderlich.

Völkerrechtliche Grundlagen

Das maßgebliche Vertragswerk des Völkerrechts gegen Folter ist die UN-Antifolterkonvention („CAT“) vom 10. Dezember 1984, im österreichischen RIS. ergänzt um das Fakultativprotokoll zum Übereinkommen gegen Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe („OPCAT“).

Palästina

Palästina hat sowohl die UN-Antifolterkonvention als auch 2017 das OPCAT unterzeichnet. Unterzeichnende war in beiden Fällen die das Westjordanland regierende Palästinensische Autonomiebehörde (PA). Auf Nachfrage erklärte 2018 auch die zu diesem Zeitpunkt den Gazastreifen regierende Hamas noch einmal eigens, „allen internationalen Verträgen, Abkommen und Konventionen verpflichtet“ zu bleiben.Brief des Justizministeriums Gaza an Human Rights Watch vom 26. April 2018, in : „We reassure you that the government of the Gaza Strip remains committed to all international treaties, agreements and conventions for human rights, and to its responsibilities under the basic law towards rights and general freedoms, including the freedom of expression, provided that it does not conflict with the general laws of the State.“ Zusätzlich wird im Basic Law, dem palästinensischen Grundgesetz, in Art. 13 Folter verboten und werden Aussagen, die unter Folter gemacht wurden, für nichtig erklärt. Der Hamas und der PA wurde in der Vergangenheit dennoch wiederholt Folter vorgeworfen.

Israel

Israel hat ebenfalls die Antifolterkonvention unterzeichnet, jedoch nicht das Fakultativprotokoll.Vergleiche Auch Besuche von Kriegsgefangenen durch das Rote Kreuz – für gewöhnlich ein weiterer, per Drittem Abkommen der Genfer Konventionen verpflichtender Monitoring-Mechanismus zur Verhütung von Folter neben den durch OPCAT vorgesehenen Maßnahmen – fanden während des Gazakriegs nicht statt. Die israelische Regierung verhinderte solche Besuche und verzögerte gemeinsam mit dem israelischen Obersten Gericht wiederholt gerichtliche Verhandlungen darüber.

Rechtliche Sonderstellung

Nach zwei Gerichtsurteilen des israelischen Obersten Gerichtes 1999 und 2019 ist Folter verboten. Das Gericht erkannte jedoch zwei Ausnahmen an: Folter bleibt straffrei bei einem Szenario einer „tickenden Zeitbombe“, bei dem es Leben kosten könnte, wenn es nicht gelingt, Informationen schnell zu erhalten. Folter lässt sich nachträglich legalisieren, wenn durch Folter Informationen erlangt werden konnten. Der palästinensische Kulturwissenschaftler Basil Farraj analysierte, diese rechtliche Regelung habe es Israel erlaubt, gleichzeitig Folter anzuwenden und diese nach außen als verboten darzustellen.Ähnlich

Eine weitere Besonderheit in Israel ist das aus der britischen Mandatszeit übernommene koloniale Rechtssystem. Teil dieses Rechtssystems ist die Prisons Ordinance, die dem Prison Commissioner als dem obersten Beamten über das Gefängniswesen weitreichende Befugnisse einräumt, inklusive der Befugnis, mit „Commission Orders“ Vorgaben zu erlassen, die völkerrechtliche Vorgaben aushebeln.

Beschwerdemechanismus

Im israelischen Justizministerium prüft die Stelle Mavtan Beschwerden über Folter bei Verhören vor. Stand 2025 führten von 1450 eingereichten Beschwerden nur drei zu Ermittlungsempfehlungen und keine zu Verurteilungen. Die israelischen Wissenschaftlerinnen Hagar Kotef und Merav Amir urteilten daher über die Stelle ähnlich wie Farraj über die eben genannten Ausnahmeregelungen, sie diene hauptsächlich der Vortäuschung von Legitimität.Vergleiche auch Zu den Zahlen auch Auch Israel wurde in der Vergangenheit wiederholt die Anwendung von Folter vorgeworfen.

Misshandlung und Folterung von Israelis Sexualisierte Kriegsgewalt und grausame Tötungen während des Terrorangriffs

Nach dem Terrorangriff der Hamas auf Israel 2023 wurden Anzeichen dafür gefunden, die Angreifer hätten an ihren Opfern insbesondere sexualisierte Kriegsgewalt wie Vergewaltigungen verübt, und der Vorwurf erhoben, sexuelle Gewalttaten seien unter Einsatz von Folterpraktiken durchgeführt worden. Dies wurde verschiedentlich bestritten, unter anderem von der Hamas. Auch stellten sich einige israelische Vorwürfe und Zeugenaussagen später als nicht glaubhaft heraus.

Ein von Pramila Patten, der UN-Sonderbeauftragten für sexuelle Gewalt, verantworteter Bericht urteilte abschließend, dass es umfassende forensische Evidenz nicht gebe. Es existierten aber glaubhafte Zeugenaussagen, außerdem Bildmaterial, das Misshandlung und Vergewaltigung nahelegen könnte. Diese seien „hinreichende Gründe, […] Vergewaltigung und Gruppenvergewaltigung […sowie] einige Formen sexueller Gewalt […] einschließlich Genitalverstümmelung, sexualisierter Folter oder grausamer, unmenschlicher und erniedrigender Behandlung“Übersetzt nach : „Overall, based on the totality of information gathered from multiple and independent sources at the different locations, there are reasonable grounds to believe that conflict-related sexual violence occurred at several locations across the Gaza periphery, including in the form of rape and gang rape, during the 7 October 2023 attacks. Credible circumstantial information, which may be indicative of some forms of sexual violence, including genital mutilation, sexualized torture, or cruel, inhuman and degrading treatment, was also gathered.“ anzunehmen.

Ein drei Monate später erschienener Bericht der Unabhängigen Untersuchungskommission der Vereinten Nationen zum Israel-Palästina-Konflikt fand signifikante Beweismittel dafür, dass Mitglieder bewaffneter Gruppen ihre Opfer an mehreren Orten schwer gefoltert und misshandelt hätten. Die Kommission dokumentierte Bilder, Videos und Informationen aus Opfer- und Zeugenaussagen sowie Aussagen von Ersthelfern über den Zustand der an verschiedenen Orten gefundenen Leichen, die in ein zentrales Sortier- und Identifizierungslager (Camp Shura) gebracht wurden. Die Kommission kam zu dem Schluss, dass Folter und Misshandlungen weit verbreitet waren.

In den meisten Fällen konnte die Kommission nicht abschließend feststellen, ob die Opfer vor oder nach ihrem Tod misshandelt wurden. Darüber hinaus konnten mehrere von der Kommission dokumentierte Fälle keinem bestimmten Ort zugeordnet werden, da die Leichen vom Tatort entfernt worden waren und die Bilder der Leichen zentral von den israelischen Behörden veröffentlicht wurden. Auch hatte es anscheinend wenige oder gar keine gründlichen forensischen Untersuchungen der Leichen durch die israelischen Behörden gegeben.

Die Kommission stellte bei den Angriffen vom 7. Oktober ein Muster sexueller Gewalt fest. In Bezug auf Vergewaltigungen sah die Kommission öffentlich zugängliche Berichte, wonach israelische Zivilisten am 7. Oktober an verschiedenen Orten im Süden Israels Vergewaltigungen und anderen Formen sexueller Gewalt ausgesetzt waren. Die Kommission konnte die von Journalisten und der israelischen Polizei eingeholten Zeugenaussagen zu Vergewaltigungen jedoch nicht unabhängig überprüfen, da sie keinen Zugang zu Opfern, Zeugen und Tatorten hatte und ihre Ermittlungen von den israelischen Behörden behindert wurden. Die Kommission war nicht in der Lage, die unbearbeitete Fassung dieser Zeugenaussagen zu prüfen. Aus denselben Gründen konnte die Kommission auch Berichte über sexualisierte Folter und Genitalverstümmelung nicht überprüfen.

Die Kommission erachtete Berichte als zuverlässig, dass mehrere Leichen gefunden worden seien, die möglicherweise bei lebendigem Leib verbrannt worden waren. Auch berichtete sie von mehreren Bildern und Videos von Menschen, die enthauptet worden waren, in einem Fall sicher bei lebendigem Leib. In einem weiteren Fall wurde der Kommission auch durch einen unabhängigen Forensiker bestätigt, dass ein Opfer wahrscheinlich lebendig gebrandmarkt worden war. An mindestens zwei Orten fand die Kommission Beweismittel dafür, dass Angreifer ihren Opfern Körperteile abtrennten: im Außenposten Nahal Oz und im Kibbuz Be’eri. Im Kibbuz Be’eri erzählte ein 80-jähriger Mann seiner Tochter während des Angriffs in einem Telefonat, dass Terroristen ihm die Finger seiner linken Hand abgetrennt hätten; er wurde später erschossen.

Amnesty International erklärte in einem im Dezember 2025 veröffentlichten Bericht, die Hamas und andere palästinensische bewaffnete Gruppen sowie in einigen Fällen Personen, deren Zugehörigkeit Amnesty International nicht feststellen konnte, hätten während der Angriffe vom 7. Oktober 2023 und anschließend gegenüber den in Gaza festgehaltenen Geiseln physische, sexuelle und psychische Misshandlungen begangen, die gegen eines oder mehrere der folgenden Verbote des humanitären Völkerrechts verstoßen hätten: das Verbot von Folter und anderen Formen der Misshandlung, das Verbot von Verstümmelungen und das Verbot von Vergewaltigungen und anderen Formen sexueller Gewalt. Die Hamas habe, wenn auch nur in sehr allgemeiner Form, eingeräumt, dass es während der Angriffe vom 7. Oktober 2023 zu Fehlern gekommen sei. Sie habe jedoch bestritten, dass palästinensische Kämpfer Zivilisten misshandelt hätten. Amnesty widersprach dem ausdrücklich; es gebe eine Fülle von Beweisen, die dies eindeutig widerlegten, darunter digitale Bilder, die von den Al-Qassam-Brigaden und anderen palästinensischen bewaffneten Gruppen verbreitet wurden und die zeigten, wie ihre eigenen Kämpfer Misshandlungen begingen. In einigen Erklärungen von Hamas-Sprechern sei behauptet worden, dass Geiseln human behandelt würden, während andere Erklärungen von Sprechern der Al-Qassam-Brigaden und anderer palästinensischer bewaffneter Gruppen etwas anderes suggerierten und sogar mit Hinrichtungen drohten. Die Hamas bestritt ausdrücklich, dass palästinensische Kämpfer während der Angriffe vom 7. Oktober 2023 oder gegen Geiseln Vergewaltigungen oder andere sexuelle Gewalt verübt hätten. Amnesty International fand keine Belege dafür, dass die Hamas oder andere palästinensische bewaffnete Gruppen ihren Kämpfern befohlen hätten, während der Angriffe sexuelle Gewalt zu verüben. Amnesty habe jedoch Belege dafür dokumentiert, dass sowohl während der Angriffe vom 7. Oktober 2023 als auch gegen israelische Geiseln sexuelle Gewalt verübt wurde.

Geiselnahme als Folter