Die Reichsversammlung in Worms im Januar 1231Die begriffliche Unterscheidung zwischen Hof- und Reichstagen sowie Reichsversammlungen oder Synoden war im Mittelalter noch nicht ausgeprägt. Diese Versammlungen waren alle Treffen der Herrscher mit führenden Trägern politischer Macht im Reich. war die erste von zweien, die 1231 unter König Heinrich (VII.) in Worms stattfanden. Wichtiges Thema war die Einschränkung der aufkommenden Macht der Städte im Reich nördlich der Alpen.
Vorgeschichte Weil Heinrich (VII.) eher auf Ministeriale und die erstarkenden Städte setzte, um seine Macht im Reich abzusichern, sah sich der Adel in seinen Einflussmöglichkeiten beschränkt und versuchte, dem gegenzusteuern.Van Eickels, S. 306. Auf diesem Hintergrund ist ein Teil des Geschehens auf dem Reichstag zu verstehen. Auch am Tagungsort selbst war es in den Jahren zuvor zu einer Auseinandersetzung zwischen Bischof Heinrich von Worms, dem Stadtherren, und dem Rat der Stadt Worms gekommen.RI V,1,2 n. 4177. In: Regesta Imperii online; abgerufen am 27. Juni 2025. – In gleicher Sache auch RIplus URH 2 n. 299. In: Regesta Imperii online; abgerufen am 27. Juni 2025.Gerold Bönnen: Die Blütezeit des hohen Mittelalters: Von Bischof Burchard zum Rheinischen Bund (1000–1254). In: Gerold Bönnen (Hg.): Geschichte der Stadt Worms. Theiss, Stuttgart 2005. ISBN 3-8062-1679-7, S. 133–179 (169–171).
Ein für die Zeitgenossen ebenfalls wichtiges Ereignis war die Weihe von Siegfried III. von Eppstein zum Erzbischof von Mainz im Dom St. Peter in Worms während der Reichsversammlung.RI V,1,2 n. 4180a. In: Regesta Imperii online; abgerufen am 27. Juni 2025. Im Oktober oder November 1230 war er in Nachfolge seines Onkels, Erzbischof Siegfried II. von Eppstein, gewählt worden.
Inhalt Die Belege für den Aufenthalt des Königs in Worms umfassen die Tage vom 18. Januar bis zum 23. Januar 1231.RI V,1,2 n. 4183. In: Regesta Imperii online; abgerufen am 27. Juni 2025.
Neben dem schon erwähnten Vorgehen gegen den Rat der Stadt Worms intervenierte die Reichsversammlung auf Bitte des Bischofs von Lüttich, Johann II., der nicht persönlich anwesend war, sondern durch Boten vertreten wurde, gegen die Stadt Lüttich. Diese hatte Einungen, Satzungen, Bünde, Zusammenschlüsse oder Schwurgemeinschaften ohne Zustimmung des Bischofs als dem Stadtherren erlassen oder war ihnen beigetreten.RIplus URH 2 n. 305. In: Regesta Imperii 0nline; abgerufen am 27. Juni 2025.
Am 23. Januar 1231 verkündet der König auf Beschluss der Reichsversammlung noch einen allgemeinen Rechtsspruch gegen die Städtefreiheit. Der Rechtsspruch besagte, dass keine Stadt Einungen, Verordnungen, Verbindungen, Bündnissen oder einer Eidgenossenschaft beitreten darf, dass der König ohne Zustimmung des jeweiligen Stadtherren dafür auch keine Ausnahmegenehmigung privilegieren dürfe und dass umgekehrt die Stadtherren eine Einwilligung zu so etwas ihren Städten nur mit königlicher Zustimmung erlauben dürfen.
Teilnehmer Die nachfolgende Auflistung beruht auf Urkunden, die während der Reichsversammlung ausgestellt wurden. Die in den Urkunden genannten und in den Zeugenlisten erwähnten Personen belegen, dass diese in Worms anwesend waren.
Weiteres Geschehen Das genaue Ende der Reichsversammlung ist nicht bekannt. Die Zeugnisse für die Versammlung enden mit dem 23. Januar 1231. Am 3. Februar 1231 urkundet König Heinrich (VII.) dann in Esslingen.RI V,1,2 n. 4185 und RIplus URH 2 n. 307. In: Regesta Imperii online; abgerufen am 27. Juni 2025.
Im Frühjahr des gleichen Jahres fand in Worms ein zweiter Reichstag statt.
Siehe auch Liste der Reichsversammlungen in Worms
Literatur Klaus van Eickels: Friedrich II. (1212–1250) mit Heinrich (VII.) (1222–1235). In: Bernd Schneidmüller, Stefan Weinfurter (Hg.): Die Deutschen Herrscher des Mittelalters. Beck, München 2003. ISBN 3-406-50958-4, S. 293–314.
Anmerkungen
Einzelnachweise
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