Allerhöchste Entschließung (abgekürzt: Ah.E.) war im 19. und 20. Jahrhundert in der Verwaltungssprache der deutschsprachigen Monarchien, zumal in der k.u.k.-Armee, gebräuchliche Anredefloskel.Joseph Eggendorfer: Nachschlagbuch über Gesetze, Verordnungen und Normativ-Erlässe zum Gebrauche für die politischen, kirchlichen und Schulbehörden unter besonderer Rücksichtnahme auf das Erzherzogzhum unter der Enns, Wien 1889, Abschnitt "Erklärungen und Abkürzungen" (Digitalisat).
Das Adjektiv „allerhöchst“ bezog sich dabei auf die Person des jeweiligen Monarchen, der als Kaiser das Staatsoberhaupt (sowie zu Kriegszeiten nominell der oberste Feldherr) war.
Beispiele Infolgedessen fanden sich in amtlichen Bekanntmachungen, Schreiben, Urkunden usw. der Jahre bis 1918 häufig Wendungen wie „Verleihung der Silbernen Tapferkeitsmedaille I. Kl. für Offiziere durch Ah.E. v. 29.4.18“ (Österreich) König Ludwig III.: „Allerhöchste Erklärung über die Regentschaft“ vom 5. November 1913 (Bayern)„Allerhöchste Erklärung über die Regentschaft“ vom 5. November 1913. In: Haus der Bayerischen Geschichte Allerhöchste Entschließung Kurfürst Wilhelms II. von Hessen-Kassel vom 17. August 1827
Einzelnachweise
Kategorie:Österreich-Ungarn Kategorie:Anrede