Heidenäcker – Druslach – Lachenäcker ist ein Landschaftsschutzgebiet (LSG) in der Gemarkung Lingenfeld im Landkreis Germersheim, Rheinland-Pfalz. Es trägt die Kennung 07‑LSG‑7334‑011, wurde 1998 per Rechtsverordnung ausgewiesen und umfasst etwa 60 Hektar.

Lage Das LSG liegt südwestlich von Lingenfeld und umfasst die Flurstücke Heidenäcker, Druslach und Lachenäcker. Besonders markant sind die feldförmigen Ackerflächen, Feldhecken sowie Saum‑ und Gehölzstreifen, die das Gebiet durchziehen.

Schutzzweck Ziele der Unterschutzstellung laut Verordnung sind: Erhalt von landschaftsprägenden Acker- und Wiesenflächen, Schutz naturnaher Feldhecken, Gehölzsäumen und Saumstrukturen, Förderung des Biotopverbunds entlang der Druslach und angrenzender Biotope.

Ökologische Bedeutung Das Gebiet bietet: Lebensraum für Vögel, Reptilien, Amphibien und Insekten, ökologisch wertvolle Übergänge zwischen Agrarlandschaft und Gehölz, Strukturen als Trittsteinbiotop im regionalen Biotopverbund.

Nutzung und Schutzbestimmungen Landwirtschaftliche Nutzung ist weiterhin möglich, aber eingeschränkt durch naturschutzrechtliche Auflagen (z. B. zum Schutz von Saumbiotopen und Hecken). Eingriffe wie Bebauung, starke Düngung, Gewässerveränderung oder Entfernung von Hecken sind verboten oder genehmigungspflichtig. Spazieren und Naherholung sind grundsätzlich gestattet, solange keine Schutzgüter beeinträchtigt werden.

Siehe auch Liste der Landschaftsschutzgebiete in Rheinland-Pfalz

Weblinks

Lingenfeld Geodatenviewer Rheinland‑Pfalz – LSG 07‑LSG‑7334‑011

Einzelnachweise

Kategorie:Landschaftsschutzgebiet in Rheinland-Pfalz Kategorie:Geographie (Landkreis Germersheim) Kategorie:Schutzgebietsgründung 1998