Das Berliner Straßengesetz (BerlStrG) ist ein Gesetz des Landes Berlin und regelt unter anderem die Zuständigkeiten, Nutzung, Bau, Gebrauch und Benennung der Straßen und Plätze in Berlin.
Die ursprüngliche Fassung ist vom 13. Juli 1999, beschlossen vom Abgeordnetenhaus von Berlin und veröffentlicht im Gesetz- und Verordnungsblatt Berlins. Die aktuell gültige Fassung wurde zuletzt geändert am 25. Juni 2026.
Teile des Straßengesetzes überschneiden sich mit dem Berliner Mobilitätsgesetz.Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz, Abteilung Verkehr: Berliner Mobilitätsgesetz (MobG) Begründungen.
Inhalt
Abschnitt I Allgemeine Vorschriften, Geltungsbereich, öffentliche Straßen
Abschnitt II Widmung, Einziehung, Teileinziehung, Benennung, Straßenverzeichnis
Abschnitt III Straßenbaulast, Gehwegüberfahrten
Abschnitt IV Gemeingebrauch und Sondernutzung, Duldungspflichten der Eigentümer, Bepflanzungen, Umleitungen
Abschnitt V Kreuzungen mit Gewässern
Abschnitt VI Planung von Straßen, Planfeststellung und Plangenehmigung, Enteignung
Abschnitt VII Zuständigkeitsregelungen, Straßenaufsicht, Ermächtigungen, Verarbeitung personenbezogener Daten
Abschnitt VIII Ordnungswidrigkeiten, Übergangs- und Schlussvorschriften
Weblinks
Einzelnorm der Änderungen aus dem Juni 2026 zuletzt abgerufen am 11. August 2026
Einzelnachweise
Kategorie:Gesetz (Berlin) Kategorie:Straßen- und Wegerecht (Deutschland)