Das Berliner Straßengesetz (BerlStrG) ist ein Gesetz des Landes Berlin und regelt unter anderem die Zuständigkeiten, Nutzung, Bau, Gebrauch und Benennung der Straßen und Plätze in Berlin.

Die ursprüngliche Fassung ist vom 13. Juli 1999, beschlossen vom Abgeordnetenhaus von Berlin und veröffentlicht im Gesetz- und Verordnungsblatt Berlins. Die aktuell gültige Fassung wurde zuletzt geändert am 25. Juni 2026.

Teile des Straßengesetzes überschneiden sich mit dem Berliner Mobilitätsgesetz.Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz, Abteilung Verkehr: Berliner Mobilitätsgesetz (MobG) Begründungen.

Inhalt

Abschnitt I Allgemeine Vorschriften, Geltungsbereich, öffentliche Straßen

Abschnitt II Widmung, Einziehung, Teileinziehung, Benennung, Straßenverzeichnis

Abschnitt III Straßenbaulast, Gehwegüberfahrten

Abschnitt IV Gemeingebrauch und Sondernutzung, Duldungspflichten der Eigentümer, Bepflanzungen, Umleitungen

Abschnitt V Kreuzungen mit Gewässern

Abschnitt VI Planung von Straßen, Planfeststellung und Plangenehmigung, Enteignung

Abschnitt VII Zuständigkeitsregelungen, Straßenaufsicht, Ermächtigungen, Verarbeitung personenbezogener Daten

Abschnitt VIII Ordnungswidrigkeiten, Übergangs- und Schlussvorschriften

Weblinks

Einzelnorm der Änderungen aus dem Juni 2026 zuletzt abgerufen am 11. August 2026

Einzelnachweise

Kategorie:Gesetz (Berlin) Kategorie:Straßen- und Wegerecht (Deutschland)