Das Abwehramt (AbwA) ist einer der beiden Nachrichtendienste des österreichischen Bundesheeres (ÖBH)Anton Oschep: 25 Jahre Abwehramt, Österreichische Militärische Zeitschrift. In: ÖMZ, 1/2011, S. 48 ff.; mit einer (keinen Anspruch auf Vollständigkeit beanspruchenden) Darstellung der Entwicklung von 1955 bis heute. Die Veränderungen der Aufgabenstellungen des Abwehramtes von seinen Anfängen bis hin zur Umsetzung der Empfehlungen der Bundesheer-Reformkommission 2010 und zur Durchführung eines Leitbildprozesses macht nachvollziehbar anschaulich: Anton Oschep: Aufgaben und Leitbild Abwehramt. In: Truppendienst, Folge 329, Ausgabe 5/2012; mitzuvergleichen sind: Die Entstehung der österreichischen Nachrichtendienste. bmlv.gv.at worin Ausführliches zu Werdegang, Grundlagen, Aufgaben und Tätigkeit der Nachrichtendienste des ÖBH enthalten ist. Heeres-Nachrichtenamt. In: Miliz-info, 2/2011, S. 18. Das Abwehramt – mehr als ein Nachrichtendienst. In: Miliz-info, 2/2012, 5 f. Peter Fender: Nachrichtendienstliche Abwehr. In: Militärisches Einsatzrecht – Inland. In: Truppendienst, 2013, S. 109 f. und untersteht, so wie das Heeres-Nachrichtenamt (HNaA), dem Bundesministerium für Landesverteidigung (BMLV). Das Abwehramt dient dem „Eigenschutz“ des Bundesheeres, d. h., es soll – nach Maßgabe des seit 1. Juli 2001 geltenden Militärbefugnisgesetzes (MBG)Bundesgesetz über Aufgaben und Befugnisse im Rahmen der militärischen Landesverteidigung (Militärbefugnisgesetz – MBG), BGBl I 2000/86 idgF, RIS; dazu erhellend Rudolf Keplinger, Martin Kreutner, Günter Sauer: Praxiskommentar zum Militärbefugnisgesetz. (Stand: 1. Oktober 2009); sowie näher Nicolas Raschauer, Grundlagen der österreichischen Wehrverfassung. In: ders., Wolfgang Wessely: Kommentar zum Militärbefugnisgesetz. 2. Auflage. 2007, S. 17 ff. [Rechts-]Grundlagen des Handelns des AbwA in seiner [jüngeren] Entwicklungsgeschichte benennt Anton Osche: Truppendienst, Folge 329, Ausgabe 5/2012, FN 1. Vgl diesbezüglich die von der BMLVS-Abteilung Eigenlegislative herausgegebene „Wehrrechtliche Textausgabe“: Militärbefugnisrecht. (PDF; 418 kB) Stand: 1. Jänner 2014. – vorsätzliche Angriffe auf militärische Rechtsgüter (Personen, Sachen, Geheimnisse) und damit die Beeinträchtigung der militärischen Sicherheit sowohl im Inland als auch im Rahmen der zu Auslandseinsätzen entsandten Kontingente – in Kooperation mit den Sicherheits- und den Strafverfolgungsbehörden – vorzeitig erkennen und Straftaten verhindern.

Struktur Das Abwehramt des österreichischen Bundesheeres mit Sitz in der Hetzgasse 2 in Wien-Landstraße (3. Bezirk) umfasst vier Abteilungen: Führungsabteilung (Führung, nachrichtendienstliche Ausbildung, Informationsanalyse und Auswertung, Verwaltung, Personelles) Abteilung A (militärische Verlässlichkeits-/Firmenüberprüfung/Ausland)Über militärische Verlässlichkeitsprüfung und Firmenüberprüfung vgl. Die militärische Verlässlichkeitsprüfung. In: Truppendienst, Folge 327, Ausgabe 3/2012; und auch Ewald Wiederin: Privatsphäre und Überwachungsstaat. 2003, S. 182 ff. Abteilung B (Nachrichtendienstliche Abteilung) Abteilung C (Technische/Elektronische Dienste)

Außerdem hat das AbwA vier Außenstellen (Abwehrstellen – Ast) in Graz, Salzburg, Linz und Klagenfurt. Dazu kommen noch Verbindungsoffiziere sowie Intelligence-Elemente bei allen Auslandsmissionen des Bundesheeres.

Leiter des Abwehramtes Korpskommandant Kurt Diglas 1983–1992 Divisionär Werner Lackner 1992–1996 Generalmajor Gregor Keller (interimistisch) 1997 Brigadier Erich Deutsch 1998–2007 Brigadier Ewald Iby (interimistisch) 2007 Generalmajor Wolfgang Schneider 2007–2009 Generalmajor Edwin Potocnik (interimistisch) 2009–2010 Generalmajor Anton Oschep 2010–2014 Brigadier Ewald Iby (interimistisch) 2014–2016 Brigadier Rudolf Striedinger April 2016BMLVS-Presseaussendung (ÖBH-Aktuell: bmlv.gv.at vom 1. April 2016, abgerufen am 4. April 2016), Rudolf Striedinger wird neuer Leiter des Abwehramtes. – Jänner 2020 Brigadier Reinhard Ruckenstuhl (interimistisch seit Jänner 2020)

Derzeitige Führungsstruktur Generalmajor Reinhard Ruckenstuhl, Leiter Abwehramt Brigadier Franz Löschnigg, Stellvertretender Leiter Abwehramt und Leiter Führungsabteilung -2025 Leiter Abteilung A (militärische Verlässlichkeits-/Firmenüberprüfung/Ausland) Leiter Abteilung B (Nachrichtendienstliche Abteilung) Oberst dG Walter Unger, Leiter Abteilung C (Technische/Elektronische Dienste) -2025

Aufgaben Folgende aktuelle Aufgaben sind – sowohl im Inland als auch im Rahmen von Auslandskontingenten – durch das Abwehramt des österreichischen Bundesheeres zu erfüllen:

Angelegenheiten der klassischen nachrichtendienstlichen Abwehr (Abwehr von Spionage, Sabotage, sonstigen kriminellen Handlungen) und Erstellung des Lagebildes im In- und Ausland hinsichtlich der militärischen SicherheitEingehend zu Beschaffung, Bearbeitung, Auswertung und Darstellung von Informationen über potenzielle Gefährder = die klassische Aufgabe abwehrender Nachrichtendienste vgl Informationssicherheit und Spionage. In: Truppendienst, Folge 326, Ausgabe 2/2012; sowie Ewald Wiederin: Privatsphäre und Überwachungsstaat. 2003, S. 151 ff. Angelegenheiten der Verlässlichkeitsprüfungen Angelegenheiten des Sicherheitsbeauftragten des BMLV Angelegenheiten des Informationssicherheitsgesetzes und der Informationssicherheitsverordnung im Bereich des BMLVBundesgesetz über die Umsetzung völkerrechtlicher Verpflichtungen zur sicheren Verwendung von Informationen (Informationssicherheitsgesetz – InfoSiG), BGBl I 2002/23 idgF, RIS; Verordnung der Bundesregierung über die Informationssicherheit (Informationssicherheitsverordnung – InfoSiV), BGBl II 2003/548 idgF, RIS; Verordnung des Bundesministers für Landesverteidigung über die Ausstellung von Sicherheitsunbedenklichkeitsbescheinigungen (SUBV), BGBl II 2006/195 idgF, RIS. Die (neue) Geheimschutzverordnung. In: Truppendienst, Folge 324, Ausgabe 6/2011. Peter Fender: Geheimschutz. In: ders. (Hrsg.): Militärisches Einsatzrecht – Inland. Truppendienst-Handbuch, 2013, S. 110 ff. Angelegenheiten der nationalen und internationalen Akkreditierung der Sicherheit von Informations- und Kommunikations-Technik-Systemen als nationale Zulassungsbehörde im militärischen Bereich („Security Accreditation Authority“ – SAA) Angelegenheiten der „Elektronischen Abwehr“ (insbesondere Suche nach Abhöreinrichtungen und Schadsoftware in Informations- und Kommunikations-Techniksystemen) und der IKT-SicherheitAnton Oschep: Elektronische Abwehr und IKT-Sicherheit. In: ders.: (FN 1). In: ÖMZ, 1/2011, S. 51 f. Walter Unger: Cyber Defence – Eine militärische Herausforderung. In: ÖMZ, 6/2012, S. 698–704. Manfred Schleinzer: IKT-Sicherheitskonferenz – Netzwerke als Fundament der Erfolge von Morgen. In: Der Soldat, 19. Dezember 2012, 24, S. 1. Alexander Löw: Cyber War und Cyber Defence. In: Truppendienst, Folge 326, Ausgabe 2/2012. Karl-Heinz Leitner: Europäisches Forum Alpbach 2013 – Cyberwar (Tagungsbericht). In: Der Soldat, 11. September 2013, 17, S. 1 f. AbwA/IKT-Sicherheit, Der Faktor Mensch in der IKT- und Informationssicherheit. In: Truppendienst, Folge 314, Ausgabe 2/2010. Die Seite für Informationssicherheit im Intranet. In: Truppendienst, Folge 315, Ausgabe 3/2010. Passwörter, die vernachlässigten Schlüssel. In: Truppendienst, Folge 316, Ausgabe 4/2010. Datensicherung – wozu? In: Truppendienst, Folge 317, Ausgabe 5/2010. STUXNET – Ein Cyber War Angriffsprogramm? In: Truppendienst, Folge 320, Ausgabe 2/2011. Die Bedrohung der strategischen IKT-Struktur. In: Truppendienst, Folge 330, Ausgabe 6/2012. Ausgesperrt. In: Truppendienst, Folge 331, Ausgabe 1/2013. Fotografieren – (k)eine Gefahr für die militärische Sicherheit. In: Truppendienst, Folge 332, Ausgabe 2/2013. Zusammenarbeit mit österreichischen Behörden sowie fremden Nachrichtendiensten und Stellen mit vergleichbarer Aufgabenstellung zum Zwecke der Sicherstellung, Erhaltung oder Wiederherstellung der militärischen Sicherheit. Die im Zuge eines bereits 2011 in Gang gesetzten „Corporate Identity Management-Prozesses“ entwickelten Ergebnisse (Leitbild, Leitspruch und Logo des Abwehramtes) verdeutlichen die umfangreichen AbwA-Agenden bzw. machen sie anschaulich.Zu Leitbildprozess, Leitspruch und Logo des Abwehramtes vgl Anton Oschep: (FN1). In: Truppendienst, Folge 329, Ausgabe 5/2012.

Für die Überprüfung von Maßnahmen zum Schutz der verfassungsmäßigen Einrichtungen und ihrer Handlungsfähigkeit sowie nachrichtendienstlicher Maßnahmen zur Sicherung der militärischen Landesverteidigung wählen die jeweils zuständigen Ausschüsse des Nationalrates je einen Ständigen Unterausschuss (Art. 52a Abs. 1 B-VG, § 32b Abs. 1 GeschäftsordnungsG 1975 – GOGNR). Der vom Landesverteidigungsausschuss des Nationalrates gewählte Ständige Unterausschuss tagt grundsätzlich einmal im Vierteljahr und in der Regel sind seine Sitzungen vertraulich (§§ 32c, 32d GOGNR).

Nach dem Vorbild des in die Strafprozeßordnung (StPO) eingeführten Rechtsschutzbeauftragten (RSB-StPO) wurde im seit 1. Juli 2001 geltenden Militärbefugnisgesetz (MBG) einem Rechtsschutzbeauftragten (RSB-MBG) die (präventive) rechtliche Kontrolle der Tätigkeit der beiden Nachrichtendienste des österreichischen Bundesheeres übertragen.In seinem Erkenntnis vom 23. Jänner 2004, G 363/02, hat der Verfassungsgerichtshof ausgeführt: „Beim Rechtsschutzbeauftragten handelt es sich um eine Rechtsschutzeinrichtung, die – bedenkt man die Grundrechtsnähe der diese Kontrolle auslösenden Eingriffe – darauf abzielt, im Interesse der Betroffenen das verfassungsrechtlich gebotene Mindestmaß an faktischer Effizienz des Rechtsschutzes bei Maßnahmen der nachrichtendienstlichen Aufklärung oder Abwehr zu gewährleisten.“ Die Regelungen für den Rechtsschutzbeauftragten in der Strafprozessordnung (StPO), im Sicherheitspolizeigesetz (SPG) und im Militärbefugnisgesetz (MBG) erläutert Gottfried Strasser, Die Rolle des Rechtsschutzbeauftragten im Verfassungsgefüge. Allfällige Konsequenzen [des] Erkenntnisses des Verfassungsgerichtshofes [vom 23. Jänner 2004, G 363/02]: Journal für Strafrecht – JSt 2005, 9–14. Ein aktueller Aufgabenkatalog des RSB-MBG findet sich in: Reinhard Klaushofer, Strukturfragen der Rechtsschutzbeauftragten (2012) S. 38. Einen Vergleich der jeweiligen Aufgabenfelder der RSB bietet: Reinhard Klaushofer, Strukturfragen der Rechtsschutzbeauftragten (2012) S. 220 ff. Gegenwärtig werden die dem entsprechenden Prüfungsrechte und KontrollpflichtenAuf diese eingehend Christoph Ulrich, 10. Rechtsschutztag [des BM.I], Der Soldat 24 (19. Dezember) 2012, 10; ders., 11. Rechtsschutztag des BM.I, Der Soldat 23 (4. Dezember) 2013, 5; ausführlicher: ders., Rechtsschutzbeauftragter nach § 57 MBG, Miliz-info 4/2013, 2. von SektChef iR Alfred Mayer, abgerufen am 27. Februar 2013. und seinen beiden Stellvertretern SenPräs des OGH iR Ernst Markel und Brigadier Karlheinz Probst wahrgenommen.

Der Rechtsschutzbeauftragte (RSB-MBG) hat seine Berichte dem Ständigen Unterausschuss des Landesverteidigungsausschusses des Nationalrates vorzulegen. Einzelne geplante Maßnahmen von Organen der nachrichtendienstlichen Abwehr sind im Voraus dem Rechtsschutzbeauftragten beim Bundesminister für Landesverteidigung zu melden und nur nach dessen ausdrücklicher Zustimmung erlaubt durchführbar.Zu Befugnissen und Kontrolle der nachrichtendienstlichen Organe vgl Anton Oschep, (FN 1), ÖMZ 1/2011, 52 f.; Christoph Ulrich, (FN 13), 10; ders., Neuer Bericht des Rechtsschutzbeauftragten, Der Soldat 7 (10. April) 2013, 7. Einblicke in die Arbeit des RSB gibt Karlheinz Probst, Kompetenzen des Rechtsschutzbeauftragten nach MBG und Rechtsschutzprobleme, in Mathias Vogl (Hrsg.): Achter Rechtsschutztag 2010 (2012) 143–150. mini|links|Cyberrisikomatrix 2011