Publius Cassius Dexter (voller Name Publius Cassius Dexter Augustanus Alpinus Bellicius Sollers Metilius […]us Rutilianus) war ein römischer Senator des 2. Jahrhunderts n. Chr. Er ist von verschiedenen Inschriften bekannt, von denen jedoch die meisten nur unvollständig erhalten sind. Daher ist nicht klar und in der Fachwelt umstritten, welche Informationen untereinander zu kombinieren sind und sich auf die gleiche Person beziehen. Traditionell wird der inschriftlich überlieferte ausführliche Lebenslauf eines [...]ius Dexter verknüpft mit der Person Publius Cassius Dexter, von dessen Lebenslauf ansonsten nur wenige Einzelheiten bekannt sind. Diese Gleichsetzung ist aber nicht unumstritten. Zu den möglichen Quellen für den Senator zählen neben den Inschriften auch drei Rechtstexte, die als kaiserliche Antworten auf juristische Anfragen eines Mannes namens Dexter entstanden sind und später in die Rechtssammlung des Corpus iuris civilis aus dem 6. Jahrhundert aufgenommen wurden.
Laufbahn Hauptquelle für die Laufbahn ist eine Ehreninschrift aus der heutigen Südosttürkei, in der die vollständige Ämterfolge (cursus honorum) eines römischen Senators bis zur Aufstellung des Steines wiedergegeben ist. Als letztes Amt erscheint der Konsulat. Von dieser Person sind in der Inschrift Teile des sehr langen, vielteiligen Namens erhalten, aber gerade die wichtigen ersten drei Namen (tria nomina) sind nicht vollständig: Lesbar sind das Cognomen als dritter Namensteil („Dexter“) und die letzten Buchstaben des Gentilnamens als zweitem Namensteil („cius“/„sius“/„lius“). In den frühen Publikationen wurden die erhaltenen Teile des Gentilnamens als „[…]cius“ wiedergegeben. Ab den 1930er Jahren wurde zur Diskussion gestellt, dass das C falsch gelesen wurde, der Text auf dem Stein in Wirklichkeit „[…]sius“ lautet und der Name als „Publius Cassius Dexter“ zu ergänzen sei.Im gleichen Zusammenhang wird die Lesung der Vatersnennung in der Inschrift von „T[iti] f[ilius]“ zu „P[ublii] f[ilius]“ korrigiert. Für beide Vorschläge siehe Edmund Groag: Prosopographia Imperii Romani, 2. Auflage, Eintrag C 490; Géza Alföldy: Konsulat und Senatorenstand unter den Antoninen. Prosopographische Untersuchungen zur senatorischen Führungsschicht. Habelt, Bonn 1977, ISBN 3-7749-1334-X, S. 160, Anm. 83. Dass der Erstherausgeber Edward Lee Hicks einen falschen Buchstaben gelesen haben könnte, wurde und wird vor allem deswegen für möglich gehalten, weil Hicks nicht am Original, sondern nur mit einem Abklatsch arbeiten konnte. Zudem haben sich seine Lesungen von Abklatschen häufiger als fehlerhaft herausgestellt und im Fall der Dexter-Inschrift gab er selbst zu, Mühe bei der Entzifferung zu haben.Edmund Groag: Prosopographia Imperii Romani, 2. Auflage, Eintrag C 490; André Dupont-Sommer, Louis Robert: La déesse de Hiérapolis Castabala (Cilicie). Maisonneuve, Paris 1964, S. 51. Die Aussage von Hicks findet sich in der Erstpublikation der Inschrift: Edward Lee Hicks: Inscriptions from Eastern Cilicia. In: The Journal of Hellenic Studies. Band 11, 1890, S. 236–254, hier S. 251. Dieser Änderungsvorschlag für den rekonstruierten Inschriftentext (Emendation) war verbunden mit der These, dass die darin geehrte Person mit einem Namensträger identisch ist, der aus zwei anderen Inschriften bekannt ist: einem Senatsbeschluss des Jahres 138, in dem ein Publius Cassius Dexter als Amtsträger erwähnt wird, und einer Ehreninschrift für die Frau eines Publius Cassius Dexter. 2013 wurde jedoch vorgeschlagen, die aus der südosttürkischen Inschrift bekannte Laufbahn des […]ius Dexter nicht mit dem Quaestor und Ehemann Publius Cassius Dexter zu verbinden, sondern mit Cornelius Dexter, der im Jahr 159 n. Chr. den Konsulat erreichte (dazu siehe unten).
Der isolierte Nachweis der Quaestur Die in der Fachliteratur weitgehend etablierte Verknüpfung der Ämterlaufbahn des […]ius Dexter basiert auf der in der Inschrift erwähnten Quaestur, dem Einstiegsamt für junge Römer der Oberschicht, die eine Aufnahme in den Senat anstrebten. Ein Quaestor namens Publius Cassius Dexter ist nämlich für das Jahr 138 n. Chr. bezeugt durch das Senatus consultum de nundinis saltus Beguensis. Dabei handelt es sich um einen Beschluss des römischen Senats, der sich mit dem Marktrecht einer nordafrikanischen Region befasste und daher dort, im heutigen Tunesien, in Stein gemeißelt wurde. Dadurch ist er im Wortlaut erhalten. Aus dem tagesgenau datierten Text geht hervor, dass Dexter im Jahr 138 n. Chr. als Quaestor amtierte und bei der Verabschiedung dieses Senatsbeschlusses am 15. Oktober des Jahres zu den Senatsmitgliedern gehörte, die die Protokollführung beaufsichtigten. Aus dieser Tätigkeit im Tagesgeschäft des Senats wird geschlussfolgert, dass Cassius Dexter nicht zu den Quaestoren gehörte, die zur Unterstützung der Statthalter in die Provinzen des Reiches entsandt wurden, sondern ein in Rom amtierender quaestor consulis („Quaestor des Konsuls“) war.Edmund Groag: Prosopographia Imperii Romani, 2. Auflage, Eintrag C 490.
Die Laufbahn gemäß der Ehreninschrift des Leukios Die detaillierteste Quelle für […]ius Dexter ist die Ehreninschrift aus der Südosttürkei, die in der Nähe von Hierapolis Kastabala in der südostanatolischen Region Kilikien gefunden wurde. Sie ist besonders informativ, weil Dexter in ihr die Hauptperson und nicht nur eine Randfigur darstellt; dafür lässt sie sich aber nicht genau datieren und enthält auch ihrerseits keine weiteren Datierungsangaben. Es handelt sich um eine Inschrift zu Ehren Dexters, die sein Vertrauter (ἑταῖρος) Leukios, von Beruf Arzt, zusammen mit einer Ehrenstatue aufstellen ließ.; Eintrag zur Inschrift in der Datenbank des Packard Humanities Institute. Das einzige bekannte Foto der Inschrift ist veröffentlicht in André Dupont-Sommer, Louis Robert: La déesse de Hiérapolis Castabala (Cilicie). Maisonneuve, Paris 1964, Tafel XX. Neben den „Hauptnamen“ […]ius Dexter am Anfang, die entweder zu Publius Cassius Dexter oder zu […] Cornelius Dexter ergänzt werden, sind in dieser Inschrift noch einige weitere Namensteile enthalten. Sie zeigen, dass Dexter ein Beispiel für die im römischen Senatorenstand dieser Zeit verbreitete Vielnamigkeit (Polyonymie) darstellte: [Publius Cas]sius Dexter Augus[tanus Alpin]us Bellicius Sollers Metilius [Nepos Rufin]us Rutilianus. Die Vervollständigungen der nicht erhaltenen Namensteile (in eckigen Klammern) erfolgten aufgrund der Forschungsergebnisse zu den Regeln der römischen Polyonymie und anderen Senatoren mit ähnlichen Namenskombinationen. Die Vervollständigung „Augus[tanus Alpin]us“ ist dabei weitgehend gesichert und Konsens in der Forschung; die Ergänzung [Nepos Rufin]us eine Vermutung des finnischen Latinisten Olli Salomies.Olli Salomies: Adoptive and Polyonymous Nomenclature in the Roman Empire (= Commentationes Humanarum Litterarum. Band 92). Societas Scientiarum Fennica, Helsinki 1992, ISBN 951-653-242-X, S. 144.
Gemäß der kilikischen InschriftZu den folgenden beiden Absätzen bezüglich der Laufbahn des Dexter siehe die Analysen bei Edmund Groag: Prosopographia Imperii Romani, 2. Auflage, Eintrag C 490; Leonhard Schumacher: Prosopographische Untersuchungen zur Besetzung der vier hohen römischen Priesterkollegien im Zeitalter der Antonine und der Severer (96–235 n. Chr.). Dissertation, Mainz 1973, S. 121 mit Anmerkung 164 auf S. 345; Géza Alföldy: Konsulat und Senatorenstand unter den Antoninen. Prosopographische Untersuchungen zur senatorischen Führungsschicht. Habelt, Bonn 1977, ISBN 3-7749-1334-X, besonders S. 155, 160 und 331; Bernard Rémy: Les fastes sénatoriaux des provinces romaines d’Anatolie au Haut-Empire (31 avant J.-C. – 284 après J.-C.). Pont-Bithynie, Galatie, Cappadoce, Lycie-Pamphylie et Cilicie. Editions Recherche sur les Civilisations, Paris 1988, ISBN 2-86538-170-6, besonders S. 217–229; Susanne Pilhofer: Romanisierung in Kilikien? Das Zeugnis der Inschriften. 2. Auflage, Herbert Utz Verlag, München 2015, ISBN 978-3-8316-4367-7, S. 138–141 und 188. begann die Laufbahn des Dexter mit dem Amt des decemvir stlitibus iudicandis („Mitglied des Zehnmännerkollegiums zum Entscheiden von Gerichtssachen“), einem der zur späteren Aufnahme in den Senat vorbereitenden Ämter des Vigintivirats. Auf diesen Posten folgte wie üblich eine Dienstzeit als Offizier, im Falle Dexters als höchster Militärtribun (tribunus laticlavius) der Legio III Augusta, die in der nordafrikanischen Provinz Numidien stationiert war. Anschließend wurde er vermutlich – der Stein ist hier abgebrochen und der Text dadurch lückenhaft – mit dem Ehrentitel eines Sevir equitum turmae Romanorum ausgezeichnet (siehe Transvectio equitum). Zudem wurde er Mitglied zweier Priesterkollegien, nämlich der septemviri epulonum („Siebenmännerkollegium für die kultischen Festmahle“) und einer Priesterschaft, deren Name auf dem Stein unvollständig erhalten ist, aber mit „sodales“ begann. Wie dies zu vervollständigen ist und ob Dexter demnach eher den Sodales Titii oder den Sodales Augustales angehörte, haben verschiedene Forscher unterschiedlich beurteilt.Edmund Groag: Prosopographia Imperii Romani, 2. Auflage, Eintrag C 490 (Sodales Titii, unter Verweis darauf, dass nach „sodalis“ auf dem Stein noch eine senkrechte Haste erkennbar sei); Willy Hüttl: Antoninus Pius. Band 2, Calve, Prag 1936, S. 148 („Sodalis Augustalis oder Flavialis“, ohne Begründung); Géza Alföldy: Konsulat und Senatorenstand unter den Antoninen. Prosopographische Untersuchungen zur senatorischen Führungsschicht. Habelt, Bonn 1977, ISBN 3-7749-1334-X, S. 331 (Sodalis Titii, ohne Begründung); Ronald Syme: A Dozen Early Priesthoods. In: Zeitschrift für Papyrologie und Epigraphik. Band 77, 1989, S. 241–259, hier S. 254 (Sodalis Titii, ohne explizite Begründung, aber dem Kontext nach möglicherweise, weil in diese Priesterschaft häufiger vergleichsweise junge Senatoren aufgenommen wurden). Als nächstes Amt Dexters überliefert die kilikische Ehreninschrift die Quaestur, die sich aufgrund der afrikanischen Gesetzesinschrift auf 138 n. Chr. datieren lässt. Mit Abschluss der Quaestur wurde ein römischer Politiker in der Kaiserzeit üblicherweise in den Senat aufgenommen.
In den Jahren nach der Quaestur bekleidete Dexter, wie im senatorischen cursus honorum üblich, zuerst den Volkstribunat und dann die Praetur als höchstes Gerichtsamt. Letztere absolvierte er als praetor fideicomissarius, was bedeutet, dass sein Zuständigkeitsbereich unter den Praetoren bei den testamentarischen Schenkungen (Fideikommissen) lag. Es folgten zwei propraetorische Ämter, also Posten für ehemalige Praetoren außerhalb Roms: Zunächst war er Kommandant (legatus legionis) der in Syrien stationierten Legio IIII Scythica, danach Statthalter (legatus Augusti pro praetore) der im südöstlichen Kleinasien gelegenen Provinz Kilikien. Während dieser Statthalterschaft wurde die in Hierapolis Kastabala gefundene Ehreninschrift für ihn aufgestellt.