Die Kenntnis der Bevölkerung der iberischen Kolonien in Südamerika am Ende der Kolonialzeit ist ein wichtiger Baustein, um die Epoche der Unabhängigkeit schärfer zu fassen.
Zum besseren Verständnis der Entwicklung von Territorien und Populationen in Südamerika Ende des 18. und zu Beginn des 19. Jahrhunderts werden nachfolgend Änderungen in den Staatsgebieten und bei Volkszählungen in den spanischen und portugiesischen Kolonien sowie den aus dem Unabhängigkeitsprozess hervorgegangenen Republiken und dem ab 1822 höchstens nominell emanzipierten Kaiserreich Brasilien skizziert. Zu Kolonialzeiten war es zumindest schwierig auf dem südamerikanischen Kontinent zu forschen, wie beispielsweise die Expeditionen der Pariser Akademie oder von Alexander von Humboldt zeigen. Nach der Unabhängigkeit war der Sinn zumeist Gebietsansprüche zu belegen und weniger die akademische Erdvermessung, wie etwa durch Agostino Codazzi.
Übersicht mini|Territoriale Entwicklung der Staaten Südamerikas seit 1700. Am Beginn des 19. Jahrhunderts existierten im spanischen Teil Südamerikas die drei Vizekönigreiche Peru, Neugranada und Río de la Plata, die zwei Generalkapitanate Venezuela und Chile, sowie die zwei – mehr oder weniger von den Vizekönigreichen abhängigen – Real Audiencias Charcas (heutiges Bolivien) und Quito (heutiges Ecuador). Die Staaten Uruguay und Paraguay lösten sich im Verlauf des Unabhängigkeitsprozesses von Río de la Plata ab. Keines der Länder verfügt heute noch über dasselbe Staatsgebiet wie die Kolonien, da später Kriege mit den Nachbarn geführt wurden und insbesondere Brasilien sich in den oft nicht oder nur unzureichend kartierten Grenzgebieten im Urwald Territorien einverleibte – meist militärisch. Brasilien bestand ursprünglich aus 12 portugiesischen Kapitanaten, die 1815 zusammengefasst wurden.
Die bourbonischen Reformen in der zweiten Hälfte des 18. Jahrhunderts in Bezug auf Verwaltung und Territorien waren zur leichteren Handhabung für die Spanier eingeführt worden. Da nicht nur die Kolonisten und ihre Nachfahren eine grundsätzliche Skepsis gegenüber vom Mutterland verordneten Änderungen pflegten, sondern auch Mandatsträger (vor allem finanzielle) Kompetenzen einbüßten, wurden die Reformen oft nur schleppend oder gar nicht umgesetzt. Die daraus resultierenden unklaren territorialen Einteilungen erschwerten die Volkszählungen zusätzlich. Obwohl es möglich gewesen wäre, den Gemeinden und Provinzen exakte zeitliche Vorgaben zur Durchführung zu machen, erstreckten sich die Volkszählungen in einigen Ländern über Jahre, was genaue Werte verhinderte.
Da die Volkszählungen auf der Grundlage von Verwaltungseinheiten erfolgte, ist hier eine kurze Einführung erforderlich. Auf der obersten Stufe der Verwaltung in den Kolonien standen die Vizekönigreiche, Generalkapitanate und Real Audiencias: darunter befanden sich – fast gleichwertig – gobiernos (Regierungsbezirk, Gouvernement) und corregimientos (die beide umgangssprachlich Provinzen entsprechen), sowie alcaldías mayores (etwa Oberbürgermeisteramt in großen Städten), die in jurisdicciones (Rechtsprechungsbezirke) und partidos (Gemeinden) aufgeteilt waren. Hinzu kamen vereinzelt noch besondere Verwaltungseinheiten. Obwohl die Vorsteher der Verwaltungseinheiten als Richter fungierten, bestand auf der untersten Ebene keine Pflicht für ein Jurastudium; in den höheren Verwaltungseinheiten mussten die Amtsträger allerdings einen studierten Juristen (letrado) als Stellvertreter haben, wenn sie selbst keine Fachmänner waren. Die bourbonischen Reformen veränderten die gobiernos und corregimientos zu Intendanzen und die jurisdicciones und partidos zu subdelegaciones. Wegen der damit verbundenen Änderungen der Kompetenzen der Vorsteher dieser Verwaltungseinheiten und sicher auch wegen der grundsätzlichen Ablehnung von Vorgaben des Consejo de Indias in Sevilla wurden, insbesondere im Vizekönigreich Neugranada, die Reformen nicht oder nur schleppend umgesetzt, was sogar bei zeitgenössischen Verwaltungsspezialisten für Verwirrung sorgte. Selbst wenn es kaum territoriale Änderungen gab, sorgten Zeitversatz und Zuordnungsschwierigkeiten für teilweise erhebliche Unterschiede in den Additionen der Werte der untersten Verwaltungsstufen.
Zwischen den spanischen Volkszählungen im letzten Viertel des 18. Jahrhunderts und der Zeit der Unabhängigkeitskriege wuchsen die Bevölkerungen stark an. Aus diesem Grund machten die meisten der ersten Verfassungen der neu entstandenen Staaten einen neuen Zensus zur Pflicht, um die Anzahl der Mandate der einzelnen Regionen im Parlament festlegen zu können. Diese fanden in den Provinzen durchaus statt, aber kriegsbedingt kam es nie zu einer vollständigen Zählung der entstehenden Staaten. Die dabei gewonnenen, ethnisch differenzierten Ergebnisse waren wegen der unvermeidlichen Verluste an Menschenleben nur Momentaufnahmen der zu diesem Zeitpunkt befreiten Provinzen. Nationale Volkszählungen, oft Jahre nach der Unabhängigkeit, bilden die Verhältnisse nicht genau genug ab.
In Spanien wurden in der zweiten Hälfte des 18. Jahrhunderts drei Volkszählungen durchgeführt, deren letzte, 1797 von Manuel de Godoy, eine Bevölkerungszahl von gut 10,5 Millionen Einwohnern erbrachte; eine Schätzung anhand von Erhebungen der Polizei ergaben 1826 rund 13 Millionen Spanier im Mutterland.INE, S. 14f. Der spanische Diplomat und Hofchronist Mariano Torrente veranschlagt für alle Kolonien am Ende des spanischen Kolonialreichs zusammen 16.385.000 Menschen.Torrente, T. I, 1830, Discurso preliminar, S. 115. Humboldt hingegen kommt nur auf 11.446.000.Humboldt & Bonpland, 1825, Voyage …, T. XI, S. 57. An anderer Stelle räumt Torrente ein, dass die Bevölkerungszahl von 14 Millionen in den amerikanischen Kolonien nur wenig über der im Mutterland lag.Torrente, I, 1830, Discurso preliminar, S. 12. Es ist nicht klar, ob die zum Vizekönigreich Neuspanien gehörenden Philippinen in die Rechnung einfließen, aber über 2 Millionen Menschen lebten dort nicht. Während einige Südamerikaner die kriegsbedingten Verluste zu vergrößern versuchen, veranschlagt der glühende Anhänger Ferdinands VII. zu wenige Kriegsopfer. Auf diesen Grundlagen musste die Anzahl der Delegierten aus dem Mutterland und den Kolonien für die Cortes in Cádiz 1810 festgesetzt werden.
Grundsätzlich bestanden die Bevölkerungen aus den Ureinwohnern, den eingewanderten Europäern und ihren Nachfahren, sowie den aus Afrika nach Amerika importierten Sklaven mit ihren Nachkommen, einschließlich der Mischformen der drei ethnischen Gruppen (Mestizen, Mulatten, Zambos). Die Anteile waren regional sehr unterschiedlich verteilt. Auch der Einfluss der Unabhängigkeitskriege auf die Bevölkerungszahlen waren je nach Region sehr verschieden. Dabei handelt es sich bei weitem nicht immer um Kriegsopfer, da die Spanier nicht selten Strafaktionen mit Hinrichtungen durchführten.
Vizekönigreich Peru Das im Lauf der Jahrhunderte durch Gebietsabtretungen an andere Verwaltungseinheiten geschrumpfte Vizekönigreich Peru (das im 16. Jahrhundert den gesamten spanischen Teil des Kontinents abdeckte) umfasste seit Beginn des 19. Jahrhunderts auch zwei Provinzen im Südosten des Gerichtsbezirks Quito. Der gesamte Süden des heutigen Ecuador unterstand ohnehin der peruanischen Verwaltung, während der Norden Perus der Jurisdiktion des Königlichen Gerichtshofs in Quito unterworfen war. Der spanische König Carlos IV. schloss den wichtigsten Hafen Guayaquil 1803 – bestätigt 1808 – an Lima an. Den Gerichtsbezirk Charcas stellte der Vizekönig 1810 für die Dauer des Krieges unter peruanische Verwaltung. Gebietsgewinne erlangte die Republik Peru gegen Bolivien und Ecuador. Der südlichste Küstenstreifen dagegen fiel im Salpeterkrieg an die Republik Chile und konnte nur teilweise durch Verhandlungen zurückerlangt werden. Alexander von Humboldt und Aimé Bonpland ermittelten für Peru 1.280.087 km².Humboldt & Bonpland, 1826, Viage …, T. IV, Lib. 9, S. 243. Humboldt & Bonpland, 1825, Voyage …, T. IX, S. 194. Damals waren Quadratleguas üblich, die 31,055 km² umfassten; hier werden nur die Umrechnungen angegeben.
Der spanische Kriegsteilnehmer Feldmarschall Jerónimo Valdés beruft sich auf den Zensus von 1776, der von 1.067.677 Einwohnern ausgehtTorata, 1896, T. III, S. 114.. Die Volkszählung von 1792 ergab mit 1.076.123 nur eine geringe Änderung.Paz Soldan, 1858, T. I.1, S. 19. Paniagua, 2003, S. 124. Humboldt gibt für 1793 lediglich die Schätzwerte einer akademischen Gesellschaft wieder, die von einer Million Einwohner ausgeht. Demnach waren 60 % Indianer, 24 % Mischlinge, 12 % Weiße und 4 % afrikanische Sklaven und deren Nachkommen.Humboldt & Bonpland, 1826, Viage …, T. IV, Lib. 9, S. 243. Humboldt & Bonpland, 1825, Voyage …, T. IX, S. 190. Der Grund für den schwachen Anstieg wird hauptsächlich bei den 80.000 – 100.000 Toten zu suchen sein, die der Aufstand von José Gabriel Condorcanqui 1780/81 kostete. Die Volkszählung von 1812 ergab bereits eine Population von 1.368.351.Paniagua, 2003, S. 124.
Humboldt schätzte 1825 1,4 Millionen.Humboldt & Bonpland, 1826, Viage …, T. IV, Lib. 9, S. 197. Humboldt & Bonpland, 1825, Voyage …, T. IX, S. 182. Demnach forderte der Krieg nicht das gesamte Bevölkerungswachstum, aber dessen größten Teil. Für das befreite Peru nennt Torrente 1.736.923 Einwohner.Torrente, 1830, T. I, Discurso preliminar, S. 115. Die erste Volkszählung in der Republik Peru 1836 stellte eine Bevölkerung von 1.873.736 Einwohnern fest.INEI, S. 1.
Vizekönigreich Neugranada Das 1739 aus dem Staatsgebiet Perus gegründete Vizekönigreich Neugranada (auch Santafé de Bogotá) umfasste im Vergleich zum heutigen Kolumbien auch das gobierno Venezuela, sowie die Provinzen Panama, Veragua, Portobelo und Darién, die 1903 zum Bau des Panamakanals als eigenständiger Staat abgespalten wurden. Der Süden Kolumbiens war juristisch vom Königlichen Gerichtshof in Quito abhängig, aber Bogotá verwaltete den Norden dieses Gerichtsbezirks und verfügte für den Rest des Vizekönigreichs über eine eigene Real Audiencia. Die Teilung verlief durch das gobierno Popayán, von dem nur der nördlichste Teil in Tal des Río Cauca der Real Audiencia in Bogotá unterstand. Im Süden des Gerichtsbezirks Quito wurden zwei Provinzen im Amazonastiefland und das gobierno Guayaquil von Lima verwaltet. Hinzu kamen in der Karibik die MoskitoküsteUrsprünglich ein eigenständiges Königreich (Miskiti), jedoch zuerst von den Engländern und anschließend, im letzten Viertel des 18. Jahrhunderts, von den Spaniern vereinnahmt, fiel es nach der Unabhängigkeit der amerikanischen Kolonien an die Briten zurück. und einige Inseln, die teilweise bis heute zu Kolumbien gehören. Die Gesamtfläche berechnet Humboldt zu 1.808.954 km², ordnet jedoch rund ein Viertel, 481.754 km², dem Gerichtsbezirk Quito zu und erhält so, unter Einbeziehung der Provinzen Panamas, 1.327.200 km².Humboldt & Bonpland, 1826, Viage …, T. IV, Lib. 9, S. 277. Humboldt & Bonpland, 1825, Voyage …, T. IX, S. 257. Restrepo, 1858, I, S. XIV. Neben der erwähnten Abspaltung Panamas verlor das Land nach der Unabhängigkeit lediglich Territorien im Amazonastiefland an Brasilien.