Das 28. Regime (aus dem Englischen ohne negative Konnotation, vglb. 28. Regelung) ist ein Vorschlag für einen Rechtsrahmen der Europäischen Union (EU), der die nationalen Vorschriften der Mitgliedstaaten nicht ersetzt, sondern eine optionale Alternative zu ihnen darstellt. Die Zahl 28 im Namen kommt von den 27 Mitgliedstaaten der EU und ihren jeweiligen nationalen Rechtssystemen, die durch eine neue EU-weite Alternative um eins erweitert werden.

Aufgaben Hintergrund des 28. Regimes ist das Errichten eines EU-weit einheitlichen Rechtsrahmens, an den sich Unternehmen, besonders kleinere Unternehmen und Startups, die nicht die Ressourcen haben, sich durch 27 inkompatible Rechtssysteme zu kämpfen, halten können. Ein einheitlicher Rechtsrahmen soll dabei einen der wichtigsten Schritte in Richtung eines vereinten Binnenmarkts darstellen, der zukünftig Unternehmen sowie Endverbrauchern hunderte Millionen bis Milliarden Euro jährlich an Verwaltungs- bzw. administrativem Aufwand sparen könnte.

Beispiele:

Europäische Gesellschaft Vorgeschlagene Grundregeln des Europäischen Vertragsrechts Europäisches Patent mit einheitlicher Wirkung Europarente Gesetz zur Ausstellung eines europäischen Versicherungsscheins

Umsetzung

Im Januar 2025 richtete die Präsidentin der Europäischen Kommission Ursula von der Leyen eine Projektgruppe ein, deren Ziel es ist, die genaue Umsetzung des neuen Rechtsrahmens auszuarbeiten.

Einzelnachweise

Kategorie:Rechtsquelle (Europarecht)