Die Schienennetz-Nutzungsbedingungen, auch Schienennetz-Benutzungsbedingungen, kurz SNB oder SNNB, () sind ein Dokument, das nach europäischem Eisenbahnrecht von Infrastrukturbetreibern veröffentlicht wird.

Die Richtlinie 2012/34/EU verlangt einen diskriminierungsfreier Netzzugang und Zugang zu Serviceeinrichtungen. Das soll den Eisenbahnverkehrsunternehmen ermöglichen, schienenverkehrsbezogene Leistungen zu erbringen. Dazu sind gemäß Artikel 27 der Richtlinie 2012/34/EU in Schienennetz-Nutzungsbedingungen die Informationen und Bedingungen zu beschreiben. Infrastrukturbetreiber aktualisieren ihre Schienennetz-Nutzungsbedingungen meist jährlich. In derselben Richtlinie wird die Veröffentlichung in mindestens zwei Sprachen vorgeschrieben (in der Regel die Landessprache und Englisch).

Vor der Einführung der Richtlinie 2012/34/EU wurden die Vorgaben zu den Schienennetz-Nutzungsbedingungen in der Richtlinie 2001/14/EG geregelt.

Die Schienennetz-Nutzungsbedingungen enthalten administrative, rechtliche, technische und finanzielle Informationen zum Schienennetz des Infrastrukturbetreibers und zu dessen Serviceeinrichtungen und -leistungen.

Teilweise veröffentlichen auch außereuropäische Infrastrukturbetreiber vergleichbare Dokumente als Network Statement. (PDF; Beispiel aus Uruguay) (Beispiel aus Südafrika)

Struktur Im RNE Network Statement Common Structure and Implementation Guide sieht RailNetEurope folgende Grobstruktur des Dokuments vor: Allgemeine Informationen Infrastruktur Zugangsbedingungen Kapazitätsvergabe (Trassenvergabe) Dienstleistungen und Gebühren Betrieb Serviceeinrichtungen

Weblinks Seite von RailNetEurope zum Thema Richtlinie 2012/34/EU vom 21. November 2012 zur Schaffung eines einheitlichen europäischen Eisenbahnraums

Einzelnachweise

Kategorie:Eisenbahnrecht Kategorie:Schienenverkehrsinfrastruktur