Magnus Gäfgen (* 11. April 1975 in Frankfurt am Main, Name später geändert) wurde im Jahr 2003 wegen der Entführung und Ermordung des elfjährigen Bankierssohns Jakob von Metzler zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe mit Feststellung der besonderen Schwere der Schuld verurteilt.
Leben Gäfgen wuchs als Sohn eines Bauingenieurs und einer Erzieherin in einer Arbeitersiedlung im Frankfurter Stadtteil Sachsenhausen auf. Er engagierte sich in seiner Heimatgemeinde St. Bonifatius als Jugendbetreuer. Ein seinerzeit von ihm betreuter Junge und dessen Mutter äußerten später, dass Gäfgen die Zurückweisung und das Ende der Freundschaft mit diesem Jungen nicht akzeptieren konnte und sich auffällig verhielt. Jahre später, während der Verhöre zum Verschwinden Jakob von Metzlers, bezichtigte Gäfgen den Jungen und dessen Bruder als Mittäter.Interviews in der Dokumentation "Jakob von Metzler – Tod eines Bankiersohns", Staffel 7, Folge 33 der Reihe "Die großen Kriminalfälle"
Er legte 1995 das Abitur an der Carl-Schurz-Schule ab. Anschließend leistete er Zivildienst in der Altenpflege. 1996 begann er an der Goethe-Universität in Frankfurt am Main ein Studium der Rechtswissenschaft.
In dieser Zeit schloss er sich Jugendlichen an, die aus wohlhabenden Elternhäusern stammten. Er gab vor, selbst wohlhabend zu sein, und verbrauchte dafür auch einen Rentenfonds, den sein Vater für ihn angespart hatte. Er begann eine Beziehung zu einer 15-Jährigen und finanzierte ihr einen Urlaub in Florida; danach waren seine finanziellen Reserven erschöpft. Über seine Freundin lernte er auch die Schwester seines späteren Entführungsopfers kennen. Mindestens einmal fuhr er mit seinem Auto die Kinder der Bankiersfamilie von Metzler nach Hause. Diesen flüchtigen Kontakt nutzte er später, um sich das Vertrauen des elfjährigen Jakob von Metzler zu erschleichen.
Entführung und Ermordung Jakob von Metzlers Um seinen aufwendigen Lebensstil weiterhin finanzieren zu können, entschloss sich Gäfgen, Jakob von Metzler zu entführen und von seinen Eltern ein Lösegeld zu erpressen. Am 27. September 2002 lockte Gäfgen Jakob von Metzler unter dem Vorwand, ihm eine von Jakobs Schwester in seinem Auto vergessene Jacke geben zu wollen, in seine Wohnung und tötete ihn dort. Danach ließ er den Eltern des Jungen ein Erpresserschreiben mit der Forderung nach einer Million Euro Lösegeld zukommen. Die Familie informierte umgehend die Polizei, diese zeigte sich von Anfang an sehr besorgt, da sie einen unerfahrenen Täter vermutete, der im Fall von aus seiner Sicht auftretenden Problemen zu einer Überreaktion neigen würde.
mini|Ort der Geldübergabe im Entführungsfall Metzler: Straßenbahnhaltestelle Oberschweinstiege im Frankfurter Stadtwald
Noch am selben Tag versteckte er die Leiche bei einem Weiher in der Nähe der osthessischen Gemeinde Birstein.Presseinformation LG Frankfurt: Schriftliche Urteilsgründe in der Strafsache gegen Wolfgang Daschner, 15. Februar 2005 (PDF-Datei 196 kB)
Gäfgen nahm das an einer Straßenbahnhaltestelle bereitgestellte Lösegeld an sich. Er wurde dabei anhand seines Autokennzeichens von der Polizei identifiziert und anschließend beschattet. Nachdem er sich mehrere Stunden lang nicht um sein – von der Polizei als noch lebend vermutetes – Opfer gekümmert, sondern stattdessen einen Neuwagen (Mercedes-Benz C-Klasse) bestellt und einen gemeinsamen Urlaub auf Fuerteventura mit seiner Freundin gebucht hatte, wurde er schließlich am 30. September 2002 im Parkhaus des Frankfurter Flughafens festgenommen.
Nachdem Gäfgen in der polizeilichen Vernehmung den Verbleib und Zustand seines Opfers verschleiert und zwei unbeteiligte Bekannte als angebliche Mittäter beschuldigt hatte, ordnete der damalige Polizeivizepräsident Wolfgang Daschner an, durch Gewaltandrohung die aus seiner Sicht möglicherweise lebensrettende Aussage zum Aufenthaltsort des Elfjährigen zu erzwingen. Gäfgen machte daraufhin zutreffende Angaben, sodass die Polizei die Leiche des Entführungsopfers finden konnte. Für diese Gewaltandrohung musste sich Daschner später im Daschner-Prozess strafrechtlich verantworten und wurde infolgedessen zu einer Verwarnung mit Strafvorbehalt verurteilt.Landgericht Frankfurt archive.org PDF Strafsache gegen Wolfgang Daschner
Strafprozess und -vollzug
Am 28. Juli 2003 verurteilte das Landgericht Frankfurt am Main Gäfgen wegen Mordes in Tateinheit mit erpresserischem Menschenraub mit Todesfolge und wegen falscher Verdächtigung in Tateinheit mit Freiheitsberaubung in zwei Fällen zu einer lebenslangen FreiheitsstrafeLG Frankfurt am Main, Urteil vom 28. Juli 2003 – 5/22 Ks 2/03 3490 Js 230118/02 und stellte dabei die besondere Schwere der Schuld fest, die einer Strafrestaussetzung zur Bewährung gemäß StGB nach der Mindestdauer von 15 Jahren entgegensteht. Die Verurteilung beruhte insbesondere auf seinem Geständnis in der Hauptverhandlung. Seine Revision vor dem Bundesgerichtshof wurde am 21. Mai 2004 verworfen.Pressemitteilung BGH: Urteil gegen Magnus Gäfgen im Entführungsfall Jakob von Metzler rechtskräftig vgl. BGH 2 StR 35/04 – Beschluss vom 21. Mai 2004 Auch seine Verfassungsbeschwerde hatte keinen Erfolg: Gäfgen habe nicht genügend begründet, warum der Verfahrensverstoß bei der Vernehmung zwingend auch ein Hindernis für das Strafverfahren nach sich ziehen musste.Pressemitteilung BVerfG: Verfassungsbeschwerde von Magnus Gaefgen erfolglos, BVerfG 2 BvR 1249/04 – Beschluss vom 14. Dezember 2004
2005 veröffentlichte Gäfgen das Buch Allein mit Gott – Der Weg zurück. Im September 2006 meldete er Verbraucherinsolvenz an. Seit dem 8. Dezember 2012 ist er schuldenfrei.
Seit November 2012 verbüßt Gäfgen seine Haftstrafe in Kassel. In der Haft legte Gäfgen das Erste juristische Staatsexamen ab. Als verurteilter Schwerverbrecher kann er jedoch nicht zum zweiten juristischen Staatsexamen zugelassen werden.Jost Müller-Neuhof: Magnus Gäfgen: Ein bisschen Folter, Der Tagesspiegel, abgerufen am 29. September 2019
Im August 2013 wurde Gäfgen in die sozialtherapeutische Anstalt der Justizvollzugsanstalt Kassel II verlegt.
Mit Wirkung zum 30. September 2014 änderte Gäfgen seinen Namen; dies soll der Resozialisierung dienen.Magnus Gäfgen: Kindsmörder ändert seinen Namen, Frankfurter Neue Presse vom 13. Januar 2015.
2017 beantragte er beim Landgericht Kassel die Aussetzung des Strafrests zur Bewährung.. In: faz.net. 9. August 2017. Im vom Gericht bestellten Prognosegutachten kam Psychiater Georg Stolpmann zu dem Schluss, dass Gäfgen weiterhin eine Gefahr für die Gesellschaft darstelle, und empfahl daher, dem Antrag nicht stattzugeben. Dieser Ansicht schloss sich die JVA-Leiterin an; die Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main empfahl, Gäfgen nicht zu entlassen. Im Januar 2018 stellte dieser einen Befangenheitsantrag gegen den Sachverständigen.Prozess: Kindermörder stellt Befangenheitsantrag gegen psychiatrischen Gutachter Das Landgericht Kassel setzte im Mai 2019 eine Mindestverbüßungsdauer von 23 Jahren – bis September 2025 – fest. Da Gäfgen seinen Antrag auf Aussetzung des Strafrests zur Bewährung im Oktober 2025 zurückzog, bevor über ihn entschieden worden war, wird eine Entlassung derzeit nicht geprüft.
Weitere Gerichtsverfahren Verfahren vor dem EGMR Im Juni 2005 legte Gäfgen Beschwerde beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) ein, um die Wiederaufnahme des Verfahrens zu erreichen. Er berief sich auf eine Verletzung der EMRK (Folter- und Misshandlungsverbot) und EMRK (faires Verfahren). Nach Auffassung Gäfgens wurde die Folterdrohung im späteren Strafverfahren gegen ihn nicht ausreichend berücksichtigt. Das Verfahren hätte wegen der Folterdrohung eingestellt werden müssen. Er sei ein Folteropfer. Darüber hinaus seien durch sein Geständnis Beweismittel erlangt worden, die nur infolge dieser Aussagen von den Behörden hätten sichergestellt und verwertet werden können (vgl. Früchte des vergifteten Baumes). Dies verletze seinen Anspruch auf ein faires Verfahren.EGMR Nr. 22978/05 (Fünfte Sektion) – Zulässigkeitsentscheidung vom 10. April 2007 (Gäfgen gegen Deutschland), HRRS 2007 Nr. 566, hrr-strafrecht.de (HUDOC) Am 30. Juni 2008 wies der EGMR die Beschwerde Gäfgens als unbegründet zurück.EGMR Nr. 22978/05 – Urteil der 5. Kammer vom 30. Juni 2008 (Gäfgen vs. Deutschland), HRRS 2008 Nr. 627, hrr-strafrecht.de (HUDOC) Der Gerichtshof urteilte mit 6 zu 1 Stimmen, dass Gäfgen zwar Opfer einer Verletzung von EMRK (Verbot der Folter und unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung) geworden sei, den Opferstatus bei Einleitung des Verfahrens vor dem EGMR aber verloren habe, weil die deutschen Gerichte – allen voran das Bundesverfassungsgericht – die Vernehmungsmethode als Verstoß gegen EMRK anerkannt hätten, die beiden Polizeibeamten strafrechtlich verurteilt worden waren und das durch verbotene Vernehmungsmethoden erlangte Geständnis im Strafverfahren nicht gegen Gäfgen verwertet wurde. Ein Verstoß gegen EMRK (Recht auf ein faires Verfahren) wurde nicht festgestellt; denn die Verurteilung stützte sich auf ein späteres Geständnis des Mörders. Er hatte dieses vor Gericht abgegeben, nachdem er darüber belehrt worden war, dass alle früheren Aussagen nicht gegen ihn verwendet werden dürfen. Außerdem hatte Gäfgen bei seinem neuen Geständnis angegeben, er lege dieses freiwillig ab, aus Reue und um Verantwortung für sein Verbrechen zu übernehmen.
Gegen diese Entscheidung rief Gäfgens Anwalt die mit 17 Richtern besetzte Große Kammer des EGMR an,Webcast der Verhandlung vom 18. März 2009 (englisch) die am 1. Juni 2010 den Entscheid fällte.Pressemitteilung des Gerichtshofs vom 1. Juni 2010 Sie betonte, dass die Drohungen gegen Gäfgen zwar keine Folter, aber eine durch EMRK gleichfalls verbotene unmenschliche Behandlung war. Im Gegensatz zur Vorinstanz war aber die Große Kammer der Auffassung, dass Gäfgen weiterhin geltend machen könne, das Opfer eines Verstoßes gegen EMRK zu sein, denn die beteiligten Polizeibeamten seien nur zu einer geringen Geldstrafe verurteilt worden. Weiterhin sei das von Gäfgen angestrengte Amtshaftungsverfahren nach über drei Jahren noch immer nicht abgeschlossen. Gäfgen erzielte insofern teilweise einen Erfolg.
Sein Hauptziel erreichte Gäfgen jedoch nicht, denn die Große Kammer teilte die Einschätzung der Vorinstanz, dass das Recht Gäfgens auf ein faires Verfahren nicht verletzt worden sei. Gäfgen könne kein neues Strafverfahren oder die Wiederaufnahme seines Strafverfahrens fordern.
Das Landgericht DarmstadtLegal Tribune Online, 28.11.2011 / Fall Gäfgen wird nicht neu aufgerollt und das Oberlandesgericht Frankfurt am Main lehnten die Wiederaufnahme des Prozesses gegen Magnus Gäfgen ab.
Amtshaftungsprozess gegen das Land Hessen Im Dezember 2005 verklagte Gäfgen das Bundesland Hessen auf Zahlung einer Entschädigung von mindestens 10.000 Euro. Prozesskostenhilfe wurde zunächst vom Landgericht wie auch vom Oberlandesgericht Frankfurt mangels ausreichender Erfolgsaussicht der Klage verweigert,LG Frankfurt/Main, 2-04 O 521/05, Beschluss vom 28. August 2006, Presseinformation (PDF-Datei; 91 kB) bis das Bundesverfassungsgericht mit Beschluss vom 19. Februar 2008 entschied,BVerfG 1 BvR 1807/07, Beschluss vom 19. Februar 2008 dass sie zu bewilligen sei, weil es um schwierige Rechtsfragen gehe.