Der Messerangriff in Bielefeld 2025 war ein islamistischer Terroranschlag in den frühen Morgenstunden des 18. Mai 2025, bei dem ein 35-jähriger Syrer in der Bielefelder Innenstadt fünf Bargäste mit einem Messer angriff und teilweise schwer verletzte. Der Täter war ein abgelehnter Asylbewerber mit subsidiärem Schutz. Die Ermittlungen wurden vom Generalbundesanwalt geführt.

Tatverlauf Gegen 4:20 Uhr mischte sich ein Mann unter die feiernden Gäste vor der Szene-Bar Cutie in der Große-Kurfürsten-Straße, etwa acht Gehminuten vom Bielefelder Hauptbahnhof entfernt. Der Mann bewegte sich dabei auf einen Gehstock gestützt und gebückt, um Hilfsbedürftigkeit vorzutäuschen. Kurz nach seiner Ankunft griff er offenbar wahllos mehrere Anwesende mit Stichwaffen an und rief hierbei „Allahu Akbar“. Den Gehstock präparierte der Täter mit einem Messer und funktionierte diesen zu einem „Stockdegen“ um. Bei dem Angriff verletzte er mindestens fünf Menschen: vier Männer im Alter von 22 bis 27 Jahren sowie eine 26-jährige Frau. Vier der Opfer erlitten schwere Verletzungen, zwei von ihnen schwebten zeitweise in Lebensgefahr. Einige Gäste, darunter Fans des Fußballvereins Arminia Bielefeld, versuchten, den Angreifer zu überwältigen. Dabei erlitt dieser leichte Gesichtsverletzungen. Als Erstes stürzte sich ein 26-jähriger Arminia-Fan, der bereits am Bein verletzt war, auf den Angreifer und erlitt mehrere lebensgefährliche Messerstiche in die Brust."Messerangriff in Bielefeld: Arminia-Fan (26) ist außer Lebensgefahr" radioguetersloh.de, 23. Mai 2025 Die Polizei lobte die Arminia-Fans für ihre Zivilcourage und betonte, dass es ohne diese Tote gegeben hätte.

Ermittlungen Kurz vor der Tat kaufte der Täter am 9. und 15. Mai in einer Woolworth-Filiale zwei Messer, welche je 18 Zentimeter lang waren. Am 11. Mai suchte er sich in Bielefeld ein Anschlagsziel aus; dabei wurde er von einer Überwachungskamera aufgezeichnet. Wie später bekannt wurde, flüchtete der Täter mit dem Zug über Hamm nach Essen. In Tatortnähe fand die Polizei eine Tasche mit Aufenthaltspapieren, mehreren Messern und einer Flasche mit einer brennbarer Flüssigkeit, was auf eine geplante Tat hindeutete. Stunden danach wurde die Polizei von einem Bürger verständigt, dass offenbar der Gesuchte ihn am Essener Hauptbahnhof gebeten hatte, an dessen Handy über die DB App eine Verbindung nach Velbert suchen zu können. Die Fahnder identifizierten dort drei Objekte als möglichen Aufenthaltsort. Am Abend des nächsten Tages wurde in einer leer stehenden Wohnung im angrenzenden Heiligenhaus der Tatverdächtige festgenommen. Dabei leistete er Widerstand und zog sich leichte Verletzungen zu. Aufgrund des Verdachts auf einen islamistisch motivierten Anschlag übernahm die Bundesanwaltschaft die Ermittlungen. Neben Kontakten zu einer Moscheegemeinde in Bielefeld, die unauffällig waren, stand er auch in Verbindung zu Personen, die als relevante Personen im islamistischen Spektrum eingestuft werden. Die Hinweise darauf, dass er aus einer islamistischen Motivation gehandelt hat, haben sich laut Bundesanwaltschaft verdichtet. Der Tatverdächtige erklärte per Übersetzungs-App, dass er mit dem „Islamischen Staat“ (IS) sympathisiere. In seinem Zimmer fanden Ermittler handschriftliche Notizen in arabischer Sprache, die auf eine intensive Auseinandersetzung mit einer salafistischen Auslegung des Islam hinweisen. Zudem wurde ein handgezeichneter Zettel mit einem schwarzen Banner gefunden, einer Flagge, die von islamistischen Gruppen wie al-Qaida und dem IS verwendet wird.

Anfang Juni 2025 wurden die Ermittlungen intensiviert. Auf Anordnung des Generalbundesanwalts wurde ein über 30-köpfiges Ermittlerteam unter der Leitung von Experten des Bundeskriminalamts (BKA) zusammengestellt.

Der Tatverdächtige soll sich bereits 2014 in Syrien dem IS angeschlossen und für diesen bis zum Frühjahr 2016 unter anderem als Wach- und Grenzposten im Raum al-Raqqa gearbeitet haben. Er stand in Kontakt mit Personen im Ausland, die möglicherweise dem IS angehörten. Nach seiner Einreise entschloss er sich, im Namen des IS in Deutschland möglichst viele willkürlich ausgewählte Menschen zu töten. Die Bundesanwaltschaft wirft ihm versuchten Mord, gefährliche Körperverletzung und die Mitgliedschaft in einer ausländischen terroristischen Vereinigung vor. Am 25. Juni 2025 erließ ein Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs einen neuen Haftbefehl. Ein vor der Tat aufgenommenes Bekennervideo, worin er sich zum IS bekannte, verschickte er vor der Tat an mehrere Personen. Auf TikTok stand er in Kontakt zu islamistischen Radikalen, welche ihm versprachen, sein Bekennervideo an die Medienstelle des IS zu schicken. Sie wollten ihm außerdem helfen, in die Niederlande zu fliehen. Das Bekennervideo verschickten sie jedoch nicht, da es keine Toten gab.

Tatverdächtiger Bei dem Tatverdächtigen handelt es sich um den Syrer Mahmoud M. aus ar-Raqqa. Laut seinem Pass wurde er am 1. Januar 1990 geboren. Gemäß Informationen des Spiegels gab er gegenüber den deutschen Behörden an, er habe zunächst vier Jahre in der Türkei gelebt und sei dann mit einem Schleuser, größtenteils zu Fuß, über Bulgarien, Serbien, Ungarn, Slowakei und Tschechien im August 2023 nach Deutschland gekommen, wo er erstmals Asyl beantragt habe. In den Transitländern sei er offenbar nicht registriert worden. Als Grund für seinen Asylantrag habe er Angst vor Kriegshandlungen und Verfolgung durch das Assad-Regime genannt. Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge lehnte sein Asylgesuch ab, gewährte ihm jedoch im Dezember 2023 subsidiären Schutz und eine bis Februar 2027 befristete Aufenthaltserlaubnis. Er war in einer Flüchtlingsunterkunft in Harsewinkel untergebracht, etwa 30 Kilometer von Bielefeld entfernt. Einträge im Vorstrafenregister lagen vor dem Messerangriff nicht vor.

Anklage und Prozess Am 26. November 2025 erhob die Bundesanwaltschaft vor dem Staatsschutzsenat des Oberlandesgerichts Düsseldorf Anklage wegen Mitgliedschaft in einer ausländischen terroristischen Vereinigung, des vierfachen Mordversuchs und gefährlicher Körperverletzung. Neben der oben erwähnten Aufgabe als Wach- und Grenzposten soll er Aufgaben in der IS-Immobilienverwaltung übernommen haben und für den IS als Kämpfer tätig gewesen sein.

Am 2. März 2026 begann die Hauptverhandlung. Am ersten Verhandlungstag wurden die Anklageschrift verlesen und ein psychiatrischer Sachverständiger angehört. Dieser erklärte, der Angeklagte habe die Tat gestanden und die Tötung von „Ungläubigen“ zur Tatzeit als Teil eines vermeintlichen Dschihads (heiligen Krieges) gerechtfertigt. Zudem habe er westliche Regierungen für die Zerstörung Syriens verantwortlich gemacht und angegeben, sich für die aus seiner Sicht bestehende Ungerechtigkeit rächen zu wollen.

Am 1. Juni 2026 wurde Mahmoud M. zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt; das Gericht stellte die besondere Schwere der Schuld fest und ordnete anschließende Sicherungsverwahrung an. Mit dem Anschlag habe er seine dschihadistischen Ziele verfolgt. Der Angeklagte habe auf verfestigter ideologischer Grundlage die Lebensweise freiheitlicher westlicher Gesellschaften abgelehnt und teile die Auffassung des IS, dass der Dschihad gegen vermeintlich „Ungläubige“ weltweit gewaltsam geführt werden müsse. Die Mordmerkmale der Heimtücke und der niedrigen Beweggründe waren verwirklicht. M. legte Revision gegen das Urteil ein."Cutie-Attentäter legt Revision ein" wdr.de, 8. Juni 2026

Reaktionen Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) erklärte nach dem Messerangriff, dass sich die Anhaltspunkte für ein islamistisches Motiv verdichtet hätten. In diesem Zusammenhang wies sie darauf hin, dass islamistischer Terrorismus zu den größten Gefahren für die Bundesrepublik zähle. Bei Einwohnern von Bielefeld sorgte die Tat für Verunsicherung und Sorge vor einer Zunahme an Messerattacken. Anhänger des Fußballvereins Arminia Bielefeld würdigten einen verletzten Fan, der sich dem Täter entgegengestellt haben soll, mit einem Graffito.

Auf Antrag der AfD-Bundestagsfraktion fand am 21. Mai 2025 im Bundestag eine Debatte über innere Sicherheit und Messerangriffe in Deutschland statt. Der stellvertretende innenpolitische Sprecher der AfD-Fraktion, Martin Hess, sprach von explodierender Messerkriminalität in Deutschland. Die Zahlen belegten, Messerkriminalität sei eine „überwiegend importierte Kriminalität“. Aus den anderen Fraktionen kam heftiger Widerspruch. So nannte es Clara Bünger von der Linkspartei „widerwärtig“, wie die AfD den aktuellen Fall in Bielefeld ausschlachte, um gegen Migranten zu hetzen.

Am 21. Mai 2025 gab es zudem auf Antrag der Bielefelder SPD-Abgeordneten Christina Kampmann im Landtag Nordrhein-Westfalens eine Fragestunde zu der Tat. Innenminister Herbert Reul (CDU) sprach von einer „Glanzleistung der Polizei“, den mutmaßlichen Täter so schnell gefasst zu haben. Die Ministerin für Flucht und Integration Josefine Paul (Bündnis 90/Die Grünen) gab bekannt, nach aktuellem Ermittlungsstand habe der mutmaßliche Attentäter acht Aliasnamen gehabt. Drei davon seien dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge bekannt gewesen. Am 28. Mai berichtete Paul gegenüber dem Landtag, der tatverdächtige Syrer habe nicht versucht, die Behörden über seine Identität zu täuschen. Die unterschiedlichen Namen und Nationalitäten seien durch behördliche Vorgänge und Transkriptionsfehler aus dem Arabischen entstanden.

Am 24. Mai 2025 wurden in Bielefeld drei Demonstrationen abgehalten. Laut Polizei meldete eine Privatperson eine Versammlung mit etwa 200 Personen am Hauptbahnhof unter dem Motto „Anteilnahme mit den Opfern“ und „Remigration“ an. Kurz darauf registrierte ein „Bündnis gegen Rechts“ eine Mahnwache am Tatort, der Cutie-Bar. Darüber hinaus riefen linksextreme Gruppen zu einer Gegenkundgebung am Hauptbahnhof sowie zu aktivem Widerstand gegen die rechtsextreme Demonstration auf. Am Veranstaltungstag versammelten sich vor der Cutie-Bar rund 300 Menschen. Zur rechtsextremen Demonstration erschienen lediglich etwa 40 Personen. Zum Organisationsteam zählte unter anderem der rechtsextreme Aktivist Daniel Kokott. Parallel dazu beteiligten sich rund 300 Menschen an der Gegendemonstration. Etwa 15 Personen versuchten, die rechte Versammlung aktiv zu stören, was zu verbalen Auseinandersetzungen und kleineren Handgreiflichkeiten führte. Als Pyrotechnik in Richtung der Einsatzkräfte sowie der rechten Demonstration gezündet wurde, setzte die Polizei Pfefferspray ein.

Anfang Oktober wurden von Hendrik Wortmann, Betreiber des „Cuties“, mehr als 29.000 Euro aus einer Online-Spendenkampagne an die Opfer ausgezahlt."29.000 Euro: Große Solidarität für Opfer der Bielefelder Messerattacke vor dem "Cutie"" radiobielefeld.de, 7. Oktober 2025

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