mini|Diplomurkunde eines Absolventen des Studiengangs Aufbaustudium Kriminologie Diplom-Kriminologe (Abk. Dipl.-Krim.) ist ein akademischer Grad, der in Deutschland an Hochschulabsolventen des an der Universität Hamburg von 1984 bis 2005 angebotenen postgradualen Diplomstudiengangs Aufbaustudium Kriminologie verliehen wurde. Der Studiengang war forschungsorientiert und eröffnete seinen Absolventen den Zugang zur Promotion im Fach Kriminologie (Dr. phil.). Mit seiner sozialwissenschaftlichen Ausrichtung knüpfte das Studium an die Perspektiven der Kritischen Kriminologie an. Seit dem Jahr 2000 war es über das Institut für Kriminologische Sozialforschung institutionell am Fachbereich Sozialwissenschaften verankert.

Es handelte sich um das bundesweit erste eigenständige Hochschulstudium der Kriminologie. Hinsichtlich Zugangsvoraussetzungen und Studiendauer (Regelstudienzeit: vier Semester) entsprach das postgraduale Diplomstudium heutigen konsekutiven Masterstudiengängen – mit dem Unterschied, dass für die Zulassung kein heutiger Bachelor, sondern ein abgeschlossenes Vollstudium aus der Zeit vor den Bolognareformen (Magister, Diplom, Staatsexamen) erforderlich war. Den akademischen Grad Diplom-Kriminologe erwarb, wer, nachdem er alle vorgeschriebenen Leistungsnachweise erbracht hatte, eine sechsmonatige Diplomarbeit anfertigte und diese im Rahmen einer Disputation verteidigte. Der Diplomstudiengang wurde im Zuge der Bolognareformen ab 2005 durch den ebenfalls forschungsorientierten Nachfolgestudiengang Master Internationale Kriminologie (Abschluss M.A., 120 ECTS) ersetzt.

Erwerb des Grades: rechtliche Voraussetzungen und Studienverlauf Wer Diplom-Kriminologe werden wollte, musste das Aufbaustudium Kriminologie an der Universität Hamburg absolvieren. Dieses war im Jahr 1984 zunächst als Modellversuch gestartet worden und wurde 1988 in ein reguläres Studienangebot der Universität überführt.Serie: Kriminologische und kriminalpolitische Forschungsinstitute: Die Bestandsaufnahme. In: Neue Kriminalpolitik (NK) 7 (1995), S. 24–27, S. 26. Es handelte sich hierbei um das bundesweit erste eigenständige Hochschulstudium im Fach Kriminologie.Wolfgang Deichsel, Kriminologie als selbständiges interdisziplinäres Hochschulstudium. Ein Tagungsbericht. In: Monatsschrift für Kriminologie und Strafrechtsreform 69 (1986), S. 361-372, S. 361.

Rechtsgrundlagen Die bundesrechtliche Möglichkeit für postgraduale Studiengänge mit eigenem Diplom- bzw. Magistergrad ergibt sich aus § 12 des Hochschulrahmengesetzes („Postgraduale Studiengänge“). Diese Vorschrift sieht für Absolventen eines Hochschulstudiums die Möglichkeit postgradualer Aufbaustudiengänge, „insbesondere zur Heranbildung des wissenschaftlichen und künstlerischen Nachwuchses“, vor (§ 12 Abs. 1). Diese können zu einem eigenen Diplom- oder Magistergrad führen und sollen höchstens zwei Jahre dauern (§ 12 Abs. 2).Hochschulrahmengesetz, § 12.

Die unmittelbare Rechtsgrundlage für den Hamburger Studiengang war seit der Überführung des Modellversuchs in ein reguläres Studienangebot die Ordnung für das Aufbaustudium Kriminologie und Kontaktstudium Kriminologie an der Universität Hamburg vom 03. Juli 1989, zuletzt geändert am 14. November 2001.

Zulassungsvoraussetzungen und Studienverlauf mini|links|Studienmaterial für das Aufbaustudium Kriminologie (Sommersemester 2005) mini|rechts|Semesterplan für das Aufbaustudium Kriminologie (Sommersemester 2004) mini|rechts|Semesterplan für das Aufbaustudium Kriminologie (Wintersemester 2004/2005) Das postgraduale Aufbaustudium Kriminologie hatte eine Regelstudienzeit von vier Semestern und baute auf ein vorheriges abgeschlossenes Hochschulstudium der Soziologie, Psychologie, Pädagogik, Humanmedizin, Rechtswissenschaft oder verwandter Fächer auf.Mitteilungen, Monatsschrift für Kriminologie und Strafrechtsreform 87 (2004), S. 406. Es war von Beginn an explizit forschungsorientiert, sollte die Befähigung zu vertiefter interdisziplinärer wissenschaftlicher Arbeit fördern und auf Tätigkeiten in Praxis, Wissenschaft und Lehre vorbereiten.§9 Abs. 2 sowie §5 der Ordnung für das Aufbaustudium Kriminologie und Kontaktstudium Kriminologie an der Universität Hamburg vom 03. Juli 1989 („Studienziel“, „Veranstaltungen“) Die Zulassung erfolgte anfangs während des Modellversuchs (1984–1988) alle zwei Jahre zum Sommersemester (35 Studienplätze), nach der Überführung in ein reguläres Studienangebot sodann jährlich zum Sommersemester (25 Studienplätze).Gabriele Löschper: Das Aufbau- und das Kontaktstudium Kriminologie. In: Jörg-Martin Jehle (Hrsg.), Kriminologie als Lehrgebiet. Kriminologische Aus-, Fort- und Weiterbildung in verschiedenen Studienfächern und Berufsfeldern, Wiesbaden 1992, S. 173–198, S. 177. Zum Schluss (2004) standen jährlich 32 Studienplätze zur Verfügung.Informationen zum Zulassungsverfahren für das Aufbaustudium Kriminologie (Internetarchiv)

Von Beginn an waren mehrere Fachbereiche am Aufbaustudium Kriminologie beteiligt. Es handelte sich um die Fachbereiche Rechtswissenschaft I, Rechtswissenschaft II, Medizin, Philosophie, Sozialwissenschaften, Erziehungswissenschaft und Psychologie.§ 3 Abs. 1 der Ordnung für das Aufbaustudium Kriminologie und Kontaktstudium Kriminologie an der Universität Hamburg vom 03. Juli 1989 (Organisation) Eine Besonderheit des Studienfaches war zudem die Gemeinsame Kommission für das Aufbau- und das Kontaktstudium Kriminologie, die den interdisziplinären Charakter der kriminologischen Ausbildung sicherstellen sollte. Ihr gehörten neben Professoren der oben genannten Fachbereiche auch studentische Mitglieder und wissenschaftliche Mitarbeiter sowie – mit beratender Stimme – Vertreter der Berufspraxis an.Aufbaustudium Kriminologie. Programm und Studieninformation. Stand: Oktober 2004, S. 14.§ 3 Abs. 2 der Ordnung für das Aufbaustudium Kriminologie und Kontaktstudium Kriminologie an der Universität Hamburg vom 03. Juli 1989 (Organisation)

Der Studiengang knüpfte an die Perspektiven der Kritischen Kriminologie an und war zuletzt um die beiden Themenschwerpunkte Policing und Gewalt herum konzipiert. Zu den beiden Themenschwerpunkten Gewalt und Policing wurden jeweils drei aufeinander aufbauende Schwerpunktseminare (Einführung, Theorie und Kontrolle) angeboten.Aufbaustudium Kriminologie. Programm und Studieninformation. Stand: Oktober 2004, S. 7 f. Ergänzt wurden diese durch Grundlagenveranstaltungen zur Kriminologie, Seminare zum Strafrecht und zu alternativen Reaktionen auf Kriminalität sowie Lehrveranstaltungen zu Institutionen der sozialen Kontrolle wie Justiz, Strafvollzug und Forensik.Aufbaustudium Kriminologie. Programm und Studieninformation. Stand: Oktober 2004, S. 3 Zusätzlich wurden weitere Seminare zu wechselnden Themen angeboten. Insgesamt mussten im Verlauf des Studiums zunächst sieben Leistungsnachweise („Scheine“) in Form von Hausarbeiten und/oder Referaten erworben werden, bevor die Studierenden sich zur Diplomprüfung anmelden konnten.Aufbaustudium Kriminologie. Programm und Studieninformation. Stand: Oktober 2004, S. 12 Durch die Ableistung eines freiwilligen sechswöchigen Praktikums nebst Praktikumsbericht konnten zwei der sieben Leistungsnachweise ersetzt werden.§ 15 Abs. 2 der Ordnung für das Aufbaustudium Kriminologie und Kontaktstudium Kriminologie an der Universität Hamburg vom 03. Juli 1989 in der Fassung der Bekanntmachung vom 26. April 1993 (S. 7).

Abgeschlossen wurde das Studium mit einer sechsmonatigen Diplomarbeit sowie einer sich an diese anschließenden mündlichen Prüfung (Disputation). In der Disputation sollte über die Diplomarbeit hinaus auch die allgemeine Kenntnis kriminologischen Wissens geprüft werden.Aufbaustudium Kriminologie. Programm und Studieninformation. Stand: Oktober 2004, S. 13. Insbesondere sollte der Kandidat nachweisen, das Thema der Diplomarbeit in den Gesamtzusammenhang der Kriminologie einordnen zu können.§ 17 der Ordnung für das Aufbaustudium Kriminologie und Kontaktstudium Kriminologie an der Universität Hamburg vom 03. Juli 1989 (Disputation) Im Anschluss an die Disputation wurde im Falle des Bestehens sodann der akademische Grad eines Diplom-Kriminologen bzw. einer Diplom-Kriminologin vergeben.Aufbaustudium Kriminologie. Programm und Studieninformation. Stand: Oktober 2004, S. 12 Hierbei setzte sich die Gesamtnote aus der Note für die Diplomarbeit und der Note für die Disputation zusammen, wobei die Diplomarbeit doppelt gewichtet wurde.§ 18 Abs. 3 der Ordnung für das Aufbaustudium Kriminologie und Kontaktstudium Kriminologie an der Universität Hamburg vom 03. Juli 1989 (Bewertung der Prüfungsleistungen)

Wie alle Universitätsdiplome berechtigt auch der akademische Grad Diplom-Kriminologe (nach Maßgabe der jeweiligen Promotionsordnung oft bei Einhaltung bestimmter Notengrenzen, in der Regel der Notengrenze "gut") zur Promotion. Ab dem Jahr 2000 wurde Kriminologie aufgrund der mittlerweile erfolgten institutionellen Anbindung an den Fachbereich Sozialwissenschaften der Universität Hamburg zudem zu einem offiziellen Promotionsfach (Dr. phil.).Aufbaustudium Kriminologie. Programm und Studieninformation. Stand: Oktober 2004, S. 1 und S. 13.

Während der Modellversuchsphase (1984–1988) galt noch eine andere Studien- und Prüfungsordnung, nämlich die Ordnung für das Aufbaustudium Kriminologie und das Kontaktstudium Kriminologie an der Universität Hamburg vom 24. November 1983. Die Bearbeitungszeit für die Diplomarbeit betrug während des Modellversuchs zunächst ein Jahr (ab 1989 sodann sechs Monate). Zudem waren in der Modellversuchsphase zwei vierwöchige Pflichtpraktika vorgesehen.§ 10 und § 17 der Ordnung für das Aufbaustudium Kriminologie und das Kontaktstudium Kriminologie an der Universität Hamburg vom 24. November 1983 (Praktikum und Diplomarbeit)§ 10 der Ordnung für das Aufbaustudium Kriminologie und Kontaktstudium Kriminologie an der Universität Hamburg vom 03. Juli 1989, Änderung vom 13. Juli 1992 (Praktikum) Dafür sah die ursprüngliche Ordnung für das Aufbaustudium vom 24. November 1983 noch keine Leistungsnachweise (Scheine) als Voraussetzung für die Anmeldung zur Diplomprüfung vor. Mit dem Ende des Modellversuchs und der regulären Studienordnung vom 3. Juli 1989 wurden dann zunächst drei „Scheine“ plus ein sechswöchiges Praktikum nebst Praktikumsbericht verpflichtend. 1993 wurde die Zahl der während des Studiums zu erbringenden Leistungsnachweise sodann auf sieben erhöht. Das sechswöchige Praktikum war seitdem nur noch fakultativ, konnte aber zwei der sieben Leistungsnachweise ersetzen.

Institutionelle Verankerung und Nachfolgegrad