Der zweite Reichstag in Worms 1192 war eine ReichsversammlungDie begriffliche Unterscheidung zwischen Hof- und Reichstagen sowie Reichsversammlungen oder Synoden war im Mittelalter noch nicht ausgeprägt. Diese Versammlungen waren alle Treffen der Herrscher mit führenden Trägern politischer Macht im Reich., die Kaiser Heinrich VI. zu Pfingsten 1192 in Worms abhielt. Pfingsten fiel auf den 24. Mai 1192. Es war nach einer ersten Reichsversammlung im Januar die zweite in diesem Jahr, die der Kaiser in Worms abhielt.

Vorgeschichte Während der – letztendlich gescheiterten – Belagerung von Neapel im Sommer 1191 durch Kaiser Heinrich VI. hatte Heinrich von Braunschweig das Heeresaufgebot verlassen, nachdem schnell sich ausbreitende Malaria- und Darminfektionen bereits zahlreiche Tote gefordert hatten.Ehlers, S. 262. Seitens des Kaisers wurde dieses Verhalten als Verstoß Heinrichs von Braunschweig gegen dessen Verpflichtung zur Heerfolge gesehen.

Der Kaiser reiste wahrscheinlich aus Frankfurt am Main nach Worms, wo er die letzte zuvor von ihm unterzeichnete und mit einer Ortsangabe versehene Urkunde am 13. Mai 1192 ausstellte.RI IV,3 n. 216. In: Regesta Imperii online; abgerufen am 27. April 2025. Anschließend begab er sich nach Gelnhausen, von wo eine nächste, auf den 30. Mai 1192 datierte Urkunde, erhalten ist.RI IV,3 n. 220. In: Regesta Imperii online; abgerufen am 27. April 2025.Allerdings gibt es eine Urkunde, die in Gelnhausen ausgestellt wurde und auf den gleichen Tag datieren soll (RI IV,3 n. 217. In: Regesta Imperii online; abgerufen am 27. April 2025).

Inhalt Die Quellen zu der Reichsversammlung sind spärlich – vor allem sind Urkunden nicht erhalten, die dort ausgestellt wurden und deren Zeugenlisten belegen könnten, wer teilnahm. Darstellungen in der Literatur sind deshalb ebenfalls sehr knapp gehalten.Vgl. etwa: Ehlers, S. 262.

Die Versammlung verhängte die Reichsacht über Heinrich von Braunschweig.Ehlers, S. 262. Dass dies erst fast ein Jahr nach dem ausschlaggebenden Ereignis erfolgte, lag sowohl daran, dass der Kaiser erst kurz vor dem Jahreswechsel aus Italien zurückgekehrt war, als auch an den erforderlichen – gegebenenfalls mehrmaligen – Ladungen und dabei einzuhaltenden Fristen, bevor eine Reichsacht verhängt werden konnte.

Weitere Ereignisse dieser Reichsversammlung waren: die Belehnung Herzog Leopolds von Österreich mit dem Herzogtum Steyer.RI IV,3 n. 218a. In: Regesta Imperii online; abgerufen am 27. April 2025. angeblich die Schwertleite Herzog Konrads II. von Schwaben, eines Bruders des Kaisers.Konrad war damals bereits 20 Jahre alt, eine Schwertleite erfolgte in der Regel früher. Vielleicht liegt eine Verwechslung vor und es handelte sich um seine Einsetzung als Herzog von Schwaben, einen Titel, der ab diesem Zeitpunkt seine bis dahin verwendete Bezeichnung als Herzog von Rotenburg ablöste (Hansmartin Schwarzmaier: Konrad von Rothenburg, Herzog von Schwaben. Ein biographischer Versuch. In: Württembergisch Franken Bd. 86 (2002), S. 13–36 (29)). die Schwertleite Herzog Ludwigs von Bayern.

Neben den bereits Genannten nahm auch Erzbischof Johann I. von Trier an der Reichsversammlung teil.RI IV,3,2 n. N203. In: Regesta Imperii online; abgerufen am 27. April 2025.

Siehe auch Liste der Reichsversammlungen in Worms

Literatur Joachim Ehlers: Heinrich VI. (1190–1197). In: Bernd Schneidmüller, Stefan Weinfurter (Hg.): Die Deutschen Herrscher des Mittelalters. Beck, München 2003. ISBN 3-406-50958-4, S. 258–271.

Anmerkungen

Einzelnachweise

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