Das Feuerwehrwesen in Österreich ist weitgehend auf Basis Freiwilliger Feuerwehren (FF) organisiert, die ehrenamtlich von der ansässigen Bevölkerung gestellt werden. Nur sechs große Städte haben Berufsfeuerwehren (BF) und einige Großbetriebe haben Betriebsfeuerwehren (BTF). Die Ortsfeuerwehren spielen auch die zentrale Rolle im Katastrophenschutz und im technischen Hilfsdienst (Unfalleinsätze und Ähnliches).
Rechtlich ist das Feuerwehrwesen Angelegenheit der einzelnen Bundesländer. Dementsprechend sind auch die Organisationsformen in den einzelnen Bundesländern verschieden. Während zum Beispiel in Kärnten die Ortsfeuerwehr als Hilfsorgan der Gemeinde untersteht, ist in Niederösterreich und dem Burgenland jede einzelne Freiwillige Feuerwehr als Körperschaft des öffentlichen Rechts eine juristische Person.Österreichischer Bundesfeuerwehrverband: Rechtsformen der Feuerwehren Dazwischen sind verschiedene Modelle möglich. Alle Feuerwehren, die für den öffentlichen Brandschutz zur Verfügung stehen, sind im Feuerwehrregister des jeweiligen Bundeslands angeführt.
Hingegen ist jede Gemeinde nach dem jeweiligen Feuerpolizei- oder Feuerwehrgesetz verpflichtet, den örtlichen Brandschutz und Gefahrenschutz auszuführen. Die einzelnen Feuerwehren sind eigenständig und müssen sich an die jeweiligen Landesgesetze und Dienstordnungen der Landesfeuerwehrverbände halten. Diese Verbände unterstützen die einzelnen Feuerwehren in der Ausbildung und Ausrüstung. Außerdem werden Dienstanweisungen und Standards bezüglich Ausrüstung, Bekleidung usw. vorgegeben. Nach dem Motto „Wer zahlt, schafft an“ weichen aber einzelne Feuerwehren bedingt von diesen Vorgaben ab.
Der Bund ist nur für die Gesamtkoordination des Zivilschutzes zuständig, in dem die Landesverbände über den Österreichischen Zivilschutzverband eingebunden sind. Die Landeszivilschutzzentralen sind oft an Standorten der Landesfeuerwehrschulen angesiedelt.
Organisationsformen Für die Feuerwehren gibt es verschiedene Organisationsformen:
Freiwillige Feuerwehr Prinzipiell kann jeder, der willens ist, in die Feuerwehr aufgenommen werden. Da die Feuerwehr aufgrund von Landesgesetzen organisiert ist, sind bundesländerabhängig manchmal auch andere Kriterien maßgebend. In ganz Österreich sind über 350.000 Männer und Frauen Mitglieder einer Freiwilligen Feuerwehr. Gemeinden, die aus mehreren Orten bestehen, verfügen meist außerhalb vom Hauptort über eine oder mehrere weitere Feuerwehren in anderen Ortschaften bzw. Orts- oder Stadtteilen. Meistens sind diese Feuerwehren eigenständig, nur in wenigen Fällen gibt es in räumlich getrennten Feuerwehrhäusern sogenannte Abgesetzte Züge, die organisatorisch in einer Hauptfeuerwehr integriert sind. Dieser Typ von Feuerwehr, bei dem alle Mitglieder freiwillig und damit unentgeltlich mitarbeiten, ist eine der tragenden Säulen des österreichischen Feuerwehrwesens.
Die Gründung von Freiwilligen Feuerwehren geht in Österreich auf die 1850er Jahre zurück. Als erste Freiwillige Feuerwehr in der gesamten damaligen Monarchie gilt die im Jahr 1851 vom pensionierten Offizier Ferdinand Leitenberger im böhmischen Reichstadt gegründete Freiwillige Bürgerwehr. 1853 wurde in Graz die erste städtische Feuerwehr gegründet. Anfangs nahmen sich insbesondere Turnvereine des Feuerwehrwesens an. Die Turner wurden für die Brandbekämpfung ausgerüstet und ausgebildet. In einigen Bundesländern verwendet die Feuerwehr noch immer den Turnergruß „Gut Heil“, auch das Turnerkreuz fand sich noch auf so manchem alten Feuerwehrhaus. Als die Umgestaltung der alten Feuerlöscheinrichtungen in echte Feuerwehren stattfand, konnten die meisten Turnvereine dies nicht aus eigenen Mitteln finanzieren. Die Feuerwehr ging so oft in die Gemeinde über oder wurde von Privaten finanziert und wurde freiwillig. Der Gedanke der Freiwilligkeit setzte sich immer mehr durch. Im Jahr 1900 zählte man im Gebiet des heutigen Österreichs bereits 2677 Freiwillige FeuerwehrenBernaschek/Speil 1956, S. 107, im Jahr 2009 waren es österreichweit 4528 Freiwillige Feuerwehren. Somit bestehen durchschnittlich fast zwei Feuerwehren pro Gemeinde.
Freiwillige Feuerwehren an Universitäten und Fachhochschulen („Uni-Feuerwehren“) Nach jahrelangen Planungsarbeiten wurde 2018 in der Steiermark durch eine Novelle des Steiermärkischen Feuerwehrgesetzes die Möglichkeit geschaffen, an Universitäten und Fachhochschulen eigene Freiwillige Feuerwehren zu gründen. Diese Feuerwehren gehören zur Gruppe der Freiwilligen Feuerwehren haben vom Gesetzgeber insbesondere folgende spezielle AufgabenSpezielle Aufgaben: Aufgaben der Freiwilligen Feuerwehr an einer Universität oder Fachhochschule zugewiesen erhalten:
Aus-, Fort- und Weiterbildung von Feuerwehrmitgliedern auf wissenschaftlichem Niveau, Forschungs- und Entwicklungsprojekte in den Bereichen Katastrophenschutz, Feuerwehr-, Brandschutz- und Zivilschutzwesen, Nutzung wissenschaftlicher Kenntnisse im Zuge der Unterstützung anderer Feuerwehren bei der Erfüllung ihrer Aufgaben,§ 2, auf ris.bka.gv.at insbesondere bei der Teilnahme an Einsatztätigkeiten.
Mitglieder einer Freiwilligen Feuerwehr an einer Universität oder Fachhochschule können Studierende, Bedienstete, Lehrende sowie Absolventinnen und Absolventen sein. Die Rolle des Bürgermeisters einer Gemeinde wird durch den Rektor/die Rektorin der jeweiligen Universität übernommen, da die Universität (ähnlich der Gemeinde) auch wesentliche Teile der Kosten übernimmt.
Die Freiwilligen Feuerwehren an Universitäten und Fachhochschulen unterstehen direkt dem Landesfeuerwehrkommandanten.
Für die Feuerwehren wird so ein niederschwelliger Zugang zu Wissenschaft und Forschung und dem an den Universitäten vorhandenen Expertenwissen und entsprechenden hochwertigen Ausbildungen geschaffen. Für die Universitäten ergibt sich so ein erleichterter Zugang zur praktischen Erprobung von Forschungs- und Entwicklungsarbeiten. Ebenso können die an Technik und Naturwissenschaften (MINT) interessierten jungen Feuerwehrangehörigen auch besser betreffend Berufs- und Studienwahl angesprochen werden.
Gemäß diesen Bestimmungen wurde am 4. Mai 2018 die Freiwillige Feuerwehr der Technischen Universität GrazFreiwillige Feuerwehr der Technischen Universität Graz und am 9. August 2018 die Freiwillige Feuerwehr der Universität Graz gegründet. Die Montanuniversität Leoben hat sich in der Leistungsvereinbarung 2019–2021 mit dem BMBWF verpflichtet, ebenfalls eine solche „Uni-Feuerwehr“ zu gründen.
Die sogenannten „Uni-Feuerwehren“ sind keine Betriebsfeuerwehren.
Berufsfeuerwehr Da es in Österreich derzeit noch kein Berufsbild des Feuerwehrmannes gibt, sind die Beschäftigten bei der jeweiligen Stadt angestellt und dem Feuerwehrdienst zugeteilt. Berufsfeuerwehren gibt es in Österreich in den folgenden sechs Landeshauptstädten:
Berufsfeuerwehr der Bundeshauptstadt Wien Berufsfeuerwehr der Landeshauptstadt Graz Berufsfeuerwehr der Landeshauptstadt InnsbruckBerufsfeuerwehr Innsbruck, auf feuerwehr-innsbruck.at, abgerufen am 17. Januar 2021 Berufsfeuerwehr der Landeshauptstadt Klagenfurt Berufsfeuerwehr der Landeshauptstadt Linz Berufsfeuerwehr der Landeshauptstadt SalzburgBerufsfeuerwehr Salzburg, auf feuerwehrmagazin.de, abgerufen am 17. Januar 2021 Die Feuerwehren in den übrigen Landeshauptstädten sind somit jeweils Freiwillige Feuerwehren, bei denen ebenfalls auch zum Teil dem Feuerwehrdienst zugeteilte Angestellte der Stadt den Dienst versehen. Ebenso werden dort zur Unterstützung Zivildiener eingesetzt.
Geschichte In Wien wurde bereits im Jahr 1685 eine Feuerlöschordnung mit angestellten Feuerknechten aufgestellt, sodass man die Wiener Berufsfeuerwehr als die weltweit älteste bezeichnen kann. 1889 wurde der Bundesfeuerwehrverband als Dachverband aller Feuerwehren in Österreich gegründet. Entsprechend den staatlichen Grenzen gehörten damals auch die heute tschechischen und schlesischen Feuerwehren mit dazu. So zählte man 1897 im damaligen Österreich-Ungarn neben 11.190 Freiwillige Feuerwehren rund 20 Berufsfeuerwehren.
Betriebsfeuerwehr mini|ATW Fürstenfeld – Die älteste gegründete Betriebsfeuerwehr in Österreich
In besonders gefährdeten Betrieben kann die Behörde eine Betriebsfeuerwehr (BtF) vorschreiben. Diese kann aus Mitarbeitern des jeweiligen Betriebes, welche die Feuerwehraufgaben nebenbei ausüben, oder aus hauptberuflichen Mitarbeitern in ständiger Bereitschaft bestehen. Je nach Größe wird die Betriebsfeuerwehr auch in den örtlichen Alarmplänen berücksichtigt und unterstützt bei Bedarf auch außerhalb des Betriebsgeländes die örtliche Feuerwehr. In manchen Orten verfügt die Betriebsfeuerwehr eines großen Betriebes sogar bessere Ausrüstung, z. B. eine Drehleiter, und ist damit Stützpunktfeuerwehr für die umliegenden Orte.
Auch wenn die Betriebsfeuerwehr nicht direkt vorgeschrieben wird, kann sich ein betriebseigener Brandschutz finanziell bei den Prämien der Feuerversicherungen mindernd auswirken. In Industriezentren kann eine gemeinsame Betriebsfeuerwehr für mehrere Betriebe zuständig sein, wobei die Mitglieder aus allen Betrieben rekrutiert werden.
Betriebe ohne Betriebsfeuerwehr müssen, falls von der Behörde vorgeschrieben, mindestens einen Brandschutzbeauftragten nominieren, der sich mit Brandschutzwarten um die Belange des innerbetrieblichen Brandschutzes kümmert.
Pflichtfeuerwehr Gemeinden ohne Freiwillige Feuerwehr können eine Pflichtfeuerwehr einrichten. Es gelten dieselben Bestimmungen wie für die Freiwilligen. Als einzigen Unterschied kann die Gemeinde geeignete Personen mittels Bescheid zum Feuerwehrdienst verpflichten.
In Niederösterreich ist dieser Passus seit dem Jahr 2000 aus dem NÖ-Feuerwehrgesetz gestrichen. Befindet sich in der Gemeinde eine Betriebsfeuerwehr, so ist diese heranzuziehen. Besteht diese auch nicht, so kann eine Gemeinde eine Nachbargemeinde ersuchen, die Aufgaben der Feuer- und Gefahrenpolizei wahrzunehmen.
Auch in der Steiermark besteht für eine Gemeinde ohne eigene Feuerwehr die Möglichkeit, den „Löschauftrag“ an die Feuerwehr einer Nachbargemeinde zu übertragen.
Überörtliche Strukturen mini|Neues Feuerwehrkennzeichen, österreichweit
Alle Feuerwehren sind organisatorisch im jeweiligen Landesfeuerwehrverband zusammengefasst. Die Organisation unterscheidet sich aufgrund der gesetzlichen Grundlagen von Bundesland zu Bundesland geringfügig (Dienstgrade, Dienstkleidung, Ausbildung). In jedem Bundesland gibt es eine eigene Feuerwehrschule.
Der Chef des jeweiligen Landesfeuerwehrverbandes ist der Landesfeuerwehrkommandant (Dienstgrad: Landesbranddirektor). Unterstützt wird er – je nach Bundesland – durch einen oder zwei Stellvertreter (Dienstgrad: Landesbranddirektor-Stellvertreter) und in manchen Bundesländern auch durch einen Landesfeuerwehrinspektor. Als Ausnahme gibt es im Bundesland Vorarlberg nur einen Landesfeuerwehrinspektor. Der Landesfeuerwehrkommandant und seine Stellvertreter werden jeweils von den Feuerwehrleuten gewählt, während der Landesfeuerwehrinspektor ein Beamter der jeweiligen Landesregierung ist.
Die Landesfeuerwehrverbände haben eine eigene Kommandostruktur. In allen Landesfeuerwehrverbänden gibt es ein Landesfeuerwehrkommando. Dieses ist die Geschäftsstelle des Verbandes und eine Art Servicestelle für die einzelnen Feuerwehren. Je nach Bundesland gibt es auch Bezirksfeuerwehrkommandos und Abschnittsfeuerwehrkommandos. Auf allen Ebenen gibt es eingeteilte Feuerwehrmitglieder (Sachbearbeiter), die für die Betreuung der Feuerwehren in ihrem Sachgebiet (zum Beispiel Ausbildung oder Atemschutz) zuständig sind. Der Bundesfeuerwehrverband hat keine Kommandostruktur. Er ist eine Dachorganisation der Landesfeuerwehrverbände und der Städte mit Berufsfeuerwehren.