mini|Dienstsitz der Generalstaatsanwaltschaft Hamburg (2013) Die Generalstaatsanwaltschaft Hamburg ist eine von 24 Generalstaatsanwaltschaften in der Bundesrepublik Deutschland und die einzige in der Freien und Hansestadt Hamburg. Ihren Sitz hat die Generalstaatsanwaltschaft in der Ludwig-Erhard-Straße 22 in Hamburg-Neustadt. Generalstaatsanwalt ist Jörg Fröhlich.
Geschichte Die Generalstaatsanwaltschaft Hamburg wurde 1879 im Zuge der Reichsjustizreform gegründet und entwickelte sich seither zu einer zentralen Institution der Strafverfolgung in der Hansestadt. Ihr erster Leiter war Theodor Braband, der zuvor als Oberstaatsanwalt tätig war.
Im Rahmen der Gleichschaltung der Justiz wurde die Justizverwaltung Hamburgs zentralisiert. Zum Kriegsende verantwortete der Generalstaatsanwalt Hans Haack die Vertuschung von NS-Verbrechen mit, indem dieser die Vernichtung von unzähligen Strafakten, insbesondere zu Hochverrätern, politischen Gefangenen und „Volksschädlingen“, auf Befehl von Heinrich Himmler beaufsichtigte. Nach der Zeit des Nationalsozialismus wurde Walter Klaas von der Militärregierung als Generalstaatsanwalt eingesetzt, nachdem die Hamburger Gerichte ihre Arbeit wieder aufnehmen durften.
Erste weibliche Generalstaatsanwältin war Angela Uhlig-van Buren, welche wesentlich an der Modernisierung und Umgestaltung der Generalstaatsanwaltschaft beteiligt war.
Behördenleiter Behördenleiter ist der Hamburger Generalstaatsanwalt. Neben der Behördenleitung der Generalstaatsanwaltschaft obliegen ihm Personalangelegenheiten sowie die Erteilung von Presseauskünften für die Staatsanwaltschaft Hamburg.
1879–1887: Theodor Braband [...] 1921–1933: Franz Lang (im Zuge der Gleichschaltung der Justiz abgesetzt) 1933–1944: Erich Drescher 1944–1945: Hans Haack (nach Kapitulation des NS-Staats abgesetzt) 1945–1947: Walter Klaas 1947–1956: Otto Feyen 1956–1958: Gerhard Kramer 1958–1967: Ernst Buchholz 1967–1985: Heinrich Backen 1985–1991: Günter Wittke 1991–1999: Arno Weinert 1999–2009: Angela Uhlig-van Buren (seit 2008 vertreten) 2010–2016: Lutz von Selle seit 2016: Jörg Fröhlich
Organisation und Zuständigkeit Die Generalstaatsanwaltschaft ist im Bezirk des Hanseatischen Oberlandesgerichts zuständig für die Dienst- und Fachaufsicht über die Staatsanwaltschaft Hamburg. Zu ihren Aufgaben zählt neben Entscheidungen über Beschwerden gegen Verfügungen der Staatsanwaltschaft insbesondere auch berufsgerichtliche Verfahren gegen Rechtsanwälte und Steuerberater, Auslieferungssachen, Haftprüfungssachen und die eigenständige Führung von Ermittlungsverfahren in Staatsschutzsachen im Bereich der Freien und Hansestadt Hamburg, sofern nicht der Generalbundesanwalt sachlich zuständig ist.
Abteilungen (Quelle: )
Generalstaatsanwalt Abteilung I – Verwaltung Dezernat 1 – Ständiger Vertreter des Generalstaatsanwalts Dezernat 2 – IT, Haushalt, Personal Dezernat 3 – Personal, Datenschutz, Korruption Dezernat 4 – Pressestelle Dezernat 5 – Personal, Justizverwaltung Abteilung II – Rechtssachen Dezernat 6 – Rechtssachen, Grundsatzfragen, Revision und Rechtsbeschwerden Dezernat 7 – Rechtssachen Dezernat 8 – Rechtssachen Dezernat 9 – Rechtssachen, Erprobung Abteilung III – Rechtssachen Dezernat 10 – Rechtssachen, Erprobung Dezernat 11 – Personal, Grundsatzfragen des Berufsrechts Dezernat 12 – Rechtssachen Dezernat 13 – Rechtssachen Dezernat 14 – Rechtssachen, Erprobung Abteilung IV – Zentralstelle Staatsschutz Dezernat 15 – Grundsatzfragen, Gremienarbeit Dezernat 16 – Terrorismusfinanzierung, Islamismus Dezernat 17 – Auslandsterrorismus, Islamismus Dezernat 18 – IT-Ermittlungen, Islamismus Dezernat 19 – Rechtsterrorismus, Islamismus
Literatur Ehlers, Geschichte der GenSta [sic] Hamburg in: Mitteilungen des Hamburgischen Richtervereins, Heft 4/2013.
Siehe auch Liste deutscher Staatsanwaltschaften
Einzelnachweise
Hamburg Kategorie:Behörde (Hamburg) Kategorie:Recht (Hamburg) Kategorie:Hamburg-Neustadt Kategorie:Behördengründung 1879