Der Nutzungsplan ist ein Instrument der Schweizer Raumplanung zur allgemeinverbindlichen Regelung der Bodennutzung (). Der geläufige Begriff Nutzungsplanung bezeichnet die Ausgestaltung von zusammengehörigen Nutzungsplänen.
Das Raumplanungsgesetz des Bundes (RPG) definiert die wesentlichen Eigenschaften der Nutzungspläne. Es gibt vor, dass Nutzungspläne vorab Bau-, Landwirtschafts- und Schutzzonen unterscheiden müssen (). Nutzungspläne sind hauptsächlich Aufgabe der Gemeinden, allerdings können auch Kantone () und der Bund () Nutzungspläne aufstellen. Dabei müssen sie die Bevölkerung informieren und mitwirken lassen (), sowie ein Rechtsmittel dagegen ermöglichen (). Der Kanton genehmigt die Nutzungspläne der Gemeinden, sodass sie grundeigentümerverbindlich werden. Dabei prüfen die Kantone die Übereinstimmung der Nutzungspläne mit den übergeordneten Vorgaben, insbesondere des kantonalen Richtplans ().
Die Kantone und wiederum die Gemeinden konkretisieren die bundesrechtlichen Vorgaben zu den Nutzungsplänen. Deshalb unterscheidet sich die Handhabung und Gestaltung der Nutzungspläne je nach Kanton und Gemeinde teilweise deutlich, wobei der Bund Richtlinien zur digitalen Darstellung vorgibt ().
Die Raumplanungslehre in der Schweiz unterscheidet die kommunalen Nutzungspläne in Rahmen‑ und Sondernutzungspläne, allerdings ohne dass diese Einteilung auf einer bundesrechtlichen Grundlage beruht. Die Nutzungspläne der Gemeinden bilden zusammen mit den kommunalen Richtplänen die Ortsplanung, die in etwa der Gemeindeplanung in Deutschland oder Österreich entspricht.
Rahmennutzungsplan Der Rahmennutzungsplan besteht aus dem Zonenplan und dem zugehörigen Baureglement einer Gemeinde. Er wird oft auch als Bau- und Zonenordnung (BZO) bezeichnet.
Einzelnachweise
Kategorie:Raumplanung (Schweiz)