Die Stiftung Zürcher Kunsthaus ist die Eigentümerin der Liegenschaften des Kunsthauses Zürich. Sie wurde 1954 gegründet.Vertrag zwischen der Stadt Zürich und der Zürcher Kunstgesellschaft über die Errichtung einer Stiftung zur Verwaltung des Kunsthauses (AIt- und Neubau) und die sich daraus ergebenden gegenseitigen Verpflichtungen vom 29. Mai 1953 mit Änderungen bis 2. März 1988. Inkrafttreten 7. Februar 1954. In: Stadt Zürich. Abgerufen am 7. April 2025. Die Stiftung überlässt die Gebäude dauernd und kostenlos dem Trägerverein des Museums, der Zürcher Kunstgesellschaft zur Nutzung.Benedikt Loderer: Die grosse Halle: Der Pfisterbau. In: Die Baugeschichte des Kunsthaus Zürich. 1910–2020. Einfache Gesellschaft Kunsthaus-Erweiterungsbau, Zürcher Kunstgesellschaft / Kunsthaus Zürich (Hrsg.), Vermerk: «Diese Publikation erscheint anlässlich der Eröffnung der Erweiterung des Kunsthaus Zürich im Herbst 2021». Scheidegger & Spiess, Zürich 2020, S. 32. Zudem ist sie verantwortlich für die Erstellung und den Unterhalt der Liegenschaften sowie für Vermietungen von Räumlichkeiten des Kunsthauses. Präsident der Stiftung ist Kaspar E. A. Wenger. Von der Stadt Zürich erhält sie für die Instandhaltung der Gebäude – Stand 23. September 2026 – einen jährlichen Beitrag von 4,88 Millionen Schweizer Franken.
Das Zürcher Stimmvolk entscheidet am 27. September 2026 über eine Erhöhung der Subventionen für das Kunsthaus Zürich um 40 Prozent von insgesamt 18,5 Millionen auf 25,8 Millionen Franken, also einen jährlichen Beitrag von zusätzlich 7,3 Millionen, wovon die Stiftung Zürcher Kunsthaus 3,3 Millionen erhalten soll.
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