Das Königliche und Fürstlich Lippesche Gesamtgericht Lippstadt war ein gemeinsames Gericht des Fürstentums Lippe und des Königreichs Preußen mit Sitz in Lippstadt.

Geschichte Im Großherzogtum Berg bestand in Lippstadt das Friedensgericht Lippstadt, welches dem Tribunal erster Instanz Hamm nachgeordnet war (siehe hierzu die Gerichtsorganisation im Großherzogtum Berg). Nach dem Ende der Franzosenzeit wurde auf dem Wiener Kongress das preußisch-lippische Kondominium wieder hergestellt. Mit der Preußisch-lippischen Convention vom 30. November 1817 einigten sich Lippe und Preußen darauf, dass in Lippe ein gemeinsames Eingangsgericht eingerichtet werden sollte, das im Namen des Fürsten von Lippe und des preußischen Königs Recht sprechen solle. Da Lippstadt eine Exklave in der preußischen Provinz Westfalen war, war das Gericht zweiter Instanz das preußische Oberlandesgericht Hamm und nicht das Lippische Hofgericht.

Das Königliche und Fürstlich Lippesche Gesamtgericht Lippstadt wechselte zum 1. Januar 1839 vom Oberlandesgericht Hamm zum Oberlandesgericht Arnsberg.Organisation der Untergerichte im Departement des Königl. Oberlandesgerichts zu Arnsberg: Veröffentlichung des Präsidenten des Oberlandesgerichts Arnsberg Rettler vom 31. Oktober 1838; in: Carl Albert Christoph Heinrich von Kamptz (Hrsg.): Jahrbücher für die Preußische Gesetzgebung, Rechtswissenschaft und Rechtsverwaltung, Bd. 52, 1838, S. 530 f., Digitalisat. Das Gericht hatte zu diesem Zeitpunkt 3834 Gerichtseingesessene und bestand aus einem Gesamtrichter, einem Actuar und einem Boten.Bekanntmachung der anderweitigen Organisation der Königlich Preußischen Untergerichte des Oberlandesgerichtsbezirks Arnsberg; in: Fürstlich-Waldeckisches Regierungsblatt, Bd. 28, 1838, S. 137 f. konkret 145, Digitalisat.

Am 17. Mai 1850 verzichtete Lippe in einem Vertrag mit Preußen gegen eine Entschädigung auf die Herrschaft in Lippstadt, das dadurch preußisch wurde. Die heutigen Ortsteile Lipperode und Cappel blieben jedoch auch nach dem Ende des Kondominiums beim Fürstentum Lippe.

In Lippstadt entstand so das preußische Kreisgericht Lippstadt im Sprengel des Appellationsgerichts Arnsberg.Verordnung über die Aufhebung der Privatgerichtsbarkeit und des eximirten Gerichtsstandes sowie über die anderweitige Organisation der Gerichte von 2. Januar 1849 (PrGS S. 1–13; insbes. §§ 18, 24–26, erlassen in Ausführung von Art. 88 der Verfassung von 1848) Auch für Lipperode und Cappel bildete dieses Gericht das Eingangsgericht.

Siehe auch Liste der Gerichte im Fürstentum Lippe

Einzelnachweise

Lippstadt Kategorie:Recht (Fürstentum Lippe) Kategorie:Lippstadt Kategorie:Gerichtsgründung 1817 Kategorie:Aufgelöst 1850