Das zu versteuernde Einkommen (zvE) bildet in Deutschland die Bemessungsgrundlage für die Steuerfestsetzung bei der Einkommensteuervgl. Abs. 5 S. 1 EStG und der Körperschaftsteuer.vgl. Abs. 1 S. 1 KStG
In der Schweiz ist dafür der Begriff steuerbares Einkommen üblich.vgl.
Deutschland
Einkommensteuer in Deutschland
miniatur
Maßgeblich für die Einkommensteuer in Deutschland ist das zu versteuernde Einkommen, das der Steuerpflichtige im Veranlagungszeitraum (Kalenderjahr) bezogen hat (Bemessungsgrundlage).
Es gibt in Deutschland insgesamt sieben Einkunftsarten. Je nach Einkunftsart werden von den Einnahmen die Werbungskosten oder die Betriebsausgaben abgezogen (objektives Nettoprinzip). Beispielsweise werden vom Bruttoarbeitslohn aus nichtselbständiger Arbeit die tatsächlichen Werbungskosten oder die Werbungskostenpauschale abgezogen. Die Einnahmen aus selbständiger Arbeit werden um die Betriebsausgaben reduziert und ergeben den Gewinn. Das Ergebnis dieser Rechnung sind die Einkünfte.
Aus den Einkünften (nach EStG) wird danach das zu versteuernde Einkommen berechnet, indem diese im Wesentlichen um folgende Beträge vermindert werden (subjektives Nettoprinzip): den Alleinerziehendenentlastungsbetrag ( EStG), die Sonderausgaben wie beispielsweise Vorsorgeaufwendungen und Kirchensteuer ( Abs. 1 Nr. 4 EStG), die außergewöhnlichen Belastungen ( EStG), die Freibeträge für Kinder ( Abs. 6 EStG), falls diese günstiger als das Kindergeld sind, und um die sonstigen vom Einkommen abzuziehenden Beträge.
Letztere sind beispielsweise freibleibende Beträge (bis 410 € bzw. bis 820 € für Nichtarbeitseinkünfte von Arbeitnehmern) im Rahmen des Härteausgleich nach Abs. 3 und 5 EStG mit EStDV für Pflichtveranlagungen.
Körperschaftsteuer
Die Körperschaftsteuer bemisst sich nach dem zu versteuernden Einkommen der Körperschaft ( Abs. 1 KStG). Ausgangsbasis ist regelmäßig der Gewinn, der nach verschiedenen Korrekturen – vor allem wegen nicht abziehbarer Betriebsausgaben – das Einkommen bildet. Nach Abzug der Freibeträge nach und KStG ergibt sich das zu versteuernde Einkommen.
Einzelnachweise
Kategorie:Einkommensteuerrecht (Deutschland) Kategorie:Einkommen