Das Kreisgericht Schönlanke war von 1849 bis 1878 ein preußisches Kreisgericht mit Sitz in Schönlanke.

Geschichte In Schönlanke bestand bis 1849 das Land- und Stadtgericht Schönlanke. Nach der Märzrevolution wurde dieses Gericht aufgehoben und in der ganzen Provinz Posen einheitlich Kreisgerichte gebildet.Verordnung über die Aufhebung der Privatgerichtsbarkeit und des eximirten Gerichtsstandes sowie über die anderweitige Organisation der Gerichte von 2. Januar 1849 (PrGS S. 1–13; insbes. §§ 18, 19–23; erlassen in Ausführung von Art. 88 der Verfassung von 1848) In Schönlanke entstand so das Kreisgericht Schönlanke. Es war eines von neun Kreisgerichten im Sprengel des Appellationsgerichts Bromberg. In Czarnikau und Filehne wurden Gerichtskommissionen eingerichtet.

Der Sprengel des Kreisgerichts Schönlanke umfasste den Kreis Czarnikau mit den Städten Czarnikau, Schönlanke und Filehne mit 64.047 Gerichtseingesessenen (1861). Das Kreisgericht Schneidemühl war das zuständige Schwurgericht für das Kreisgericht Schönlanke. Das Gericht bestand aus einem Direktor und neun Kreisrichtern.

Im Rahmen der Reichsjustizgesetze wurde das Gerichtswesen in Deutschland 1879 vereinheitlicht. Damit wurde das Kreisgericht Schönlanke aufgehoben und das königlich preußische Amtsgericht Schönlanke mit Wirkung zum 1. Oktober 1879 als eines von 13 Amtsgerichten im Bezirk des Landgerichtes Schneidemühl als Nachfolger gebildet.Verordnung, betreffend die Bildung der Amtsgerichtsbezirke vom 5. Juli 1879, GS Nr. 30, S. 451, Digitalisat

Literatur Jahrbuch der preussischen Gerichtsverfassung mit den Anciennetätslisten der Justizbeamten, Band 5, 1861, S. 193, Digitalisat.

Einzelnachweise

Schonlanke Kategorie:Gmina Trzcianka Kategorie:Gerichtsgründung 1849 Kategorie:Aufgelöst 1879