Das Kreisgericht Schneidemühl war von 1849 bis 1878 ein preußisches Kreisgericht mit Sitz in Schneidemühl.

Geschichte In Schneidemühl bestand bis 1849 das Land- und Stadtgericht Schneidemühl. Nach der Märzrevolution wurde dieses Gericht aufgehoben und in der ganzen Provinz Posen einheitlich Kreisgerichte gebildet.Verordnung über die Aufhebung der Privatgerichtsbarkeit und des eximirten Gerichtsstandes sowie über die anderweitige Organisation der Gerichte von 2. Januar 1849 (PrGS S. 1–13; insbes. §§ 18, 19–23; erlassen in Ausführung von Art. 88 der Verfassung von 1848) In Schneidemühl entstand so das Kreisgericht Schneidemühl. Es war eines von neun Kreisgerichten im Sprengel des Appellationsgerichts Bromberg. In Chodziesen und Margonin wurden Gerichtskommissionen eingerichtet.

Der Sprengel des Kreisgerichts Schneidemühl umfasste den Kreis Chodziesen mit den Städten Budsin, Chodziesen, Margonin, Samotschin, Schneidemühl und Usch mit 50.218 Gerichtseingesessenen (1861). Das Kreisgericht Schneidemühl war das zuständige Schwurgericht für die Kreisgerichte Lobsens, Schneidemühl und Schönlanke. Gerichtstage wurden in Budsin gehalten. Das Gericht bestand aus einem Direktor und neun Kreisrichtern.

Im Rahmen der Reichsjustizgesetze wurde das Gerichtswesen in Deutschland 1879 vereinheitlicht. Damit wurde das Kreisgericht Schneidemühl aufgehoben und das königlich preußische Amtsgericht Schneidemühl mit Wirkung zum 1. Oktober 1879 als eines von 13 Amtsgerichten im Bezirk des Landgerichtes Schneidemühl als Nachfolger gebildet.Verordnung, betreffend die Bildung der Amtsgerichtsbezirke vom 5. Juli 1879, GS Nr. 30, S. 451, Digitalisat

Literatur Jahrbuch der preussischen Gerichtsverfassung mit den Anciennetätslisten der Justizbeamten, Band 5, 1861, S. 192 f., Digitalisat.

Einzelnachweise

Schneidemuhl Kategorie:Organisation (Piła) Kategorie:Gerichtsgründung 1849 Kategorie:Aufgelöst 1879