Die Anerkennungszahlungen der Evangelischen Kirche in Deutschland an Betroffene sexualisierter Gewalt sind Zahlungen der Gliedkirchen der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) und ihrer angeschlossenen diakonischen Werke an Personen, die in einer der verfassten Gliedkirchen oder in einer diakonischen Einrichtung sexualisierte Gewalt erfahren haben.

Hintergrund Im Rahmen der Aufarbeitung der sexualisierten Gewalt in der Evangelischen Kirche in Deutschland zahlen die Gliedkirchen an die Betroffenen keine Entschädigungen für einen entstandenen Schaden zur Wiedergutmachung. Stattdessen zahlen sie Anerkennungsleistungen, die das Leid, das die Betroffenen sexualisierter Gewalt erlitten haben, anerkennen.Analyse Missbrauch evangelisch Das kann gut werden eulenmagazin.de, 21. März 2025Richtlinie der Evangelischen Kirche in Deutschland zur Anerkennung sexualisierter Gewalt (Anerkennungsrichtlinie-EKD) § 1 (1) Bisher hatten die Gliedkirchen unterschiedliche Anerkennungsverfahren und es kam zu deutlichen Unterschieden bei der Höhe der Anerkennungszahlungen.Evangelische Kirche reformiert Zahlungen für Missbrauchsopfer NDR, 21. März 2025EKD stimmt für einheitliche Anerkennungszahlungen, SZ, 21. März 2025 Die großen Unterschiede zwischen den Zahlungen der Gliedkirchen und die fehlende Einheitlichkeit des Antragsverfahrens wurden in der ForuM-Studie kritisiert.Zusammenfassung der Ergebnisse, Schlussfolgerungen und Empfehlungen für Prävention, Intervention und Aufarbeitung

Kirchenrechtliche Grundlage für die Zahlungen Im Jahr 2012 wurde von der EKD die Orientierungshilfe zu Unterstützungsleistungen an Betroffene sexuellen Kindesmissbrauchs in Anerkennung ihres Leids beschlossen. Im Jahr 2021 wurde von der EKD die Musterordnung für Unterstützungsleistungen an Betroffene sexuellen Kindesmissbrauchs beschlossen. Diese beinhaltet eine Mindeststumme in Höhe von 5.000 € und eine Höchstsumme in Höhe von 50.000 €.EKD regelt Zahlungen für Missbrauchsbetroffene neu, SZ, 28. September 2021 Im Jahr 2024 wurde die heute gültige Richtlinie der Evangelischen Kirche in Deutschland zur Anerkennung sexualisierter Gewalt (Anerkennungsrichtlinie-EKD) beschlossen.Evangelische Kirche reformiert Zahlungen für Missbrauchsopfer NDR, 21. März 2025

Höhe der Anerkennungsleistungen Die Anerkennungsleistungen bestehen aus zwei Teilen. Der erste Teil ist eine individuelle Leistung, die die Tat und ihre Folgen und das Verhalten der Institution berücksichtigt.Richtlinie der Evangelischen Kirche in Deutschland zur Anerkennung sexualisierter Gewalt (Anerkennungsrichtlinie-EKD) § 7 (3) a) Der zweite Teil ist eine pauschale Leistung in Höhe von 15.000 € für den Fall, dass die Tat zum Tatzeitpunkt oder zum Zeitpunkt der Zahlung gemäß dem 13. Abschnitt des Strafgesetzbuches strafbar war.Richtlinie der Evangelischen Kirche in Deutschland zur Anerkennung sexualisierter Gewalt (Anerkennungsrichtlinie-EKD) § 7 (3) b), (4) Am 18. Dezember 2025 wurde bekannt, dass der Anhaltskatalog nicht fertiggestellt wurde.

Die Höhe der individuellen Leistung wird anhand eines sogenannten Anhaltskatalogs bestimmt.Richtlinie der Evangelischen Kirche in Deutschland zur Anerkennung sexualisierter Gewalt (Anerkennungsrichtlinie-EKD) § 8 (7) Der Anhaltskatalog ist von dem Beteiligungsforum Sexualisierte Gewalt und den Vorsitzenden der Anerkennungskommissionen erstellt. In der Katalog sollen hypothetische Fälle mit entsprechenden Beispielsummen aufgelistet sein, die sich an der Spruchpraxis von Zivilgerichten orientieren.EKD Anerkennungsrichtlinie der EKD Was sind die wichtigsten Änderungen durch die Anerkennungsrichtlinie?

Verfahren zum Erhalt der Anerkennungsleistungen Um eine Anerkennungsleistung zu bekommen, muss eine Person bei einer Anerkennungskommission der Gliedkirche einen entsprechenden Antrag stellen.Richtlinie der Evangelischen Kirche in Deutschland zur Anerkennung sexualisierter Gewalt (Anerkennungsrichtlinie-EKD) § 3 (1) Die antragstellende Person muss die Tat gegenüber der Anerkennungskommission plausibel machen. Die Plausibilität einer Tatschilderung, insbesondere zu beschuldigter Person, Tatort, Tatzeit und Tathergang, als Voraussetzung für den Erhalt von Anerkennungsleistungen ist dann gegeben, wenn sie objektiven Tatsachen nicht widerspricht und im Übrigen bei Würdigung aller Umstände eine überwiegende Wahrscheinlichkeit für ihre Richtigkeit spricht.Richtlinie der Evangelischen Kirche in Deutschland zur Anerkennung sexualisierter Gewalt (Anerkennungsrichtlinie-EKD) § 5 (1) Wenn die antragstellende Person mit der Entscheidung der Anerkennungskommission unzufrieden ist, kann sie innerhalb von sechs Monaten eine Gegenvorstellung an die Anerkennungskommission richten.Richtlinie der Evangelischen Kirche in Deutschland zur Anerkennung sexualisierter Gewalt (Anerkennungsrichtlinie-EKD) § 6 (2) Sollte die antragstellende Person mit der erneuten Entscheidung der Anerkennungskommission weiterhin unzufrieden sein, kann sie eine erneute Gegenvorstellung an die Koordinierungskommission richten, die erneut über den Antrag entscheidet.Richtlinie der Evangelischen Kirche in Deutschland zur Anerkennung sexualisierter Gewalt (Anerkennungsrichtlinie-EKD) § 6 (4) Die Koordinierungskommission besteht aus den Vorsitzenden der Anerkennungskommissionen.Richtlinie der Evangelischen Kirche in Deutschland zur Anerkennung sexualisierter Gewalt (Anerkennungsrichtlinie-EKD) § 6 (5)

Bisher geleistete Zahlungen

Beispiele für die Höhe von Zahlungen

Die Evangelisch-lutherische Landeskirche Hannovers zahlte im Jahr 2012 2.500 € an einen Betroffenen, der während seines Konfirmandenunterrichts körperliche Annäherungen und Übergriffe mit sexuellem Gehalt durch den Pastor erfahren hatte. Der Fall wurde von der unabhängigen Kommission als „individueller Härtefall“ eingestuft.StGB Entscheidung der Unabhängige Kommission zur Prüfung von Leistungen in Anerkennung des Leids an Opfer sexualisierter Gewalt der Landeskirche Hannovers vom 05.12.2012, Vertuschung beenden.de, 12. September 2024 Die Evangelische Kirche in Hessen und Nassau zahlte im Jahr 2023 130.000 € an eine Pfarrerstochter, die von ihrem eigenen Vater sexuell missbraucht wurde.Missbrauch: Evangelische Kirche zahlt Pfarrerstochter 130.000 Euro, Kirche + Leben, 18. Januar 2024 Diese Summe ist die höchste bekannte Summe, die eine evangelische Kirche in Deutschland je gezahlt hat.Anerkennungszahlungen – Willkür nach Gutdünken, Vertuschung Beenden / 12/09/2024 Durchschnittlich erhielten Betroffene sexualisierter Gewalt bisher 13.370 € von der evangelischen Kirche.Anerkennungszahlungen variieren, Kirchen zahlen bei Missbrauchsfällen unterschiedlich, evangelisch.de, 25.01.2023 Zum Vergleich: Die höchste Summe, die die römisch-katholische Kirche in Deutschland je gezahlt hat, liegt bei 500.000 €.

Gesamtsumme der geleisteten Zahlungen Bis zum Jahr 2024 zahlten die Gliedkirchen der EKD 14 Millionen Euro an die Betroffenen sexualisierter Gewalt aus. Zum Vergleich: Alleine im Zeitraum vom 1. Januar 2021 bis zum gleichen Zeitpunkt im Jahr 2024 zahlte die katholische Kirche in Deutschland ca. 56 Millionen Euro an Betroffene aus.NDR Info Ein Jahr nach der ForuM-Studie - Sexualisierte Gewalt in der evangelischen Kirche vertikal horizontal. Glaubens- und Gewissensfragen · 26.01.2025StGB Claus: Evangelische Anerkennungsleistungen nicht transparent, evangelisch.de, 29.08.2024

Kritik Die Fachanwältin für Strafrecht, Martina Lörsch, die an der Aufarbeitung des Ahrensburger Missbrauchsskandals beteiligt war, kritisiert, dass ein Verknüpfen von einer Anerkennungsleistung an eine Strafbarkeit realitätsfern und ungerecht sei. Sie gibt an, dass eine Strafbarkeit häufig beispielsweise an das Vorliegen eines Schutzbefohlenenverhältnisses gebunden sei. Das Vorliegen eines Schutzbefohlenenverhältnisses könne alleine davon abhängen, ob eine Tat nach dem Konfirmandenunterricht im Pfarrhaus (kein Schutzbefohlenenverhältnis) oder auf einer Konfirmandenfreizeit in der Jugendherberge (Schutzbefohlenenverhältnis) geschehen sei.VB030 Gespräch mit der Fachanwältin für Strafrecht Martina Lörsch, Vertuschung Beenden, 6. März 2025 Außerdem sei die pauschale Zahlung in Höhe von 15.000 € bei Taten, bei denen eine strafrechtliche Relevanz vorlag, insofern nicht fair, da der 13. Abschnitt des StGB Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung in sehr verschiedenen Schweregraden beinhalte. So werde bei einem einmaligen „Grabschen“ bei einer erwachsenen Person, das gemäß § 184i (1) StGB strafbar ist,StGB § 184i (1) ebenso 15.000 € gezahlt wie auch bei einem schweren sexuellen Missbrauch von Kindern.StGB § 176

Die Unabhängige Bundesbeauftragte gegen sexuellen Missbrauch von Kindern und Jugendlichen (UBSKM) Kerstin Claus kritisierte, dass die Zahlungen der evangelischen Kirche nicht transparent seien und ein klarer Bezug auf die Taten fehle.StGB Claus: Evangelische Anerkennungsleistungen nicht transparent evangelisch.de, 29.08.2024 Weiter ist Claus der Meinung, dass Taten von der Kirche nach einem ethisch-moralischen Standard bewertet werden sollten und nicht nach Kriterien des Strafrechts.EKD-Zahlungen an Missbrauchsbetroffene: Kritik an neuen Hürden Evangelische Zeitung, 12.11.2024 Weiter äußerte Claus, dass die evangelische Kirche im Vergleich zur katholischen um Jahre hinterherhinken würde.

Einzelnachweise

Kategorie:Sexueller Missbrauch in den evangelischen Kirchen Kategorie:Evangelische Kirche in Deutschland