mini|hochkant=0.9|Namensstifter der Verträge: George Bancroft, US-Gesandter beim Norddeutschen Bund, später beim Deutschen Reich, in Berlin. Die Bancroft-Verträge ( oder auch Bancroft Conventions) waren völkerrechtliche Übereinkünfte, die im späten 19. und frühen 20. Jahrhundert zwischen den Vereinigten Staaten von Amerika und europäischen und amerikanischen Staaten geschlossen wurden. Sie bestimmten, dass die von einem Staat eingebürgerte Person nach fünfjährigem Aufenthalt im Staat der neuen Staatsangehörigkeit von dem Herkunftsstaat nicht mehr als eigener Staatsangehöriger betrachtet werden durfte. Zugleich sahen die Verträge vor, dass eingebürgerte Personen, die dauerhaft in ihr Herkunftsland zurückkehrten, sich auf die neue Staatsangehörigkeit nicht mehr berufen konnten.

Die Bancroft-Verträge waren die ersten internationalen Abkommen, mit denen die nachteiligen Wirkungen von Mehrstaatigkeit begrenzt werden sollten. Trotz der formalen Reziprozität der Verträge waren nahezu ausschließlich Einwanderer in die Vereinigten Staaten betroffen, die aus Europa stammten und nach Einbürgerung in den US-Staatsverband kurzzeitig oder dauerhaft in ihr Heimatland zurückkehrten.Dzialoszynski, S. 85; Hecker in FS/Menzel, S. 201; Hecker, WGO 2000, 409 (410).

Ausgangslage Zwischen 1820 und 1920 wanderten neben Briten, Iren und anderen Nationen über sechs Millionen Deutsche nach Amerika aus.Thomas Piltz (Hrsg.): Zweihundert Jahre deutsch-amerikanische Beziehungen. Two Hundred Years of German-American Relations. 1776–1976. München 1975, S. 33. Allein um 1850 kamen fast eine Million Deutsche in die Vereinigten Staaten, darunter Tausende von politischen Flüchtlingen als Folge der 1848er-Revolutionen in Europa. Viele Einwanderer wurden in den amerikanischen Staatsverband eingebürgert, verloren dadurch aber regelmäßig nicht ihre ursprüngliche Staatsangehörigkeit.

mini|hochkant=0.9|„Schanghaien“ oder „Pressen“ von Seeleuten, , Karikatur um 1780 Denn zu dieser Zeit herrschte in der Völkergemeinschaft der Grundsatz vor, dass auch die längere Abwesenheit vom Heimatland oder gar die erfolgte Einbürgerung durch das Land der Einwanderung die bisherige Staatsangehörigkeit nicht erlöschen ließ.Fritzemeyer S. 46/47. Anders z. B. in Frankreich: Schon die erste französische Verfassung vom 3. September 1791 stellte den Grundsatz auf: „La qualité de français se perd par la naturalisation en pays étranger.“ – deutsch: Die Eigenschaft als Franzose geht durch die Einbürgerung in einem fremden Land verloren; zitiert nach Dzialoszynski, S. 3. Im britischen Recht galt das Prinzip der ewigen Treue (Perpetual Allegiance) zum Souverän, und nur der König konnte seine Untertanen aus der Staatsangehörigkeit entlassen.Dzialoszynski, S. 6. Man ging davon aus, dass King George mit dem britisch-amerikanischen Friedensvertrag von 1783, der den amerikanischen Unabhängigkeitskrieg beendete, dem Verlust der Untertanenschaft seiner rebellierenden Kolonisten zustimmte. In dem Friedensvertrag sah der König aber keine automatische Erlaubnis für spätere Einwanderer, ihre Zugehörigkeit zum Vereinigten Königreich aufzugeben. Die Marine seiner Majestät stoppte auf der Suche nach Personal während der napoleonischen Kriege amerikanische Schiffe und rekrutierte Matrosen zwangsweise in den königlichen Dienst mit der Begründung, King George habe ihrer Einbürgerung nie zugestimmt. Im englischen Recht galt der Grundsatz „dass niemand eigenmächtig aus dem Unterthanenverbande, dem er einmal angehört, sich losreißen kann (once a subject always a subject)“.Munde S. 102; . Die britischen Maßnahmen trugen dazu bei, 1812 den Zweiten Unabhängigkeitskrieg auszulösen.Martin, Dual Nationality, Abschnitt „Background: the Rise and Fall of Perpetual Allegiance“.

Kurz nach dem amerikanischen Bürgerkrieg flammte die Kontroverse erneut auf, als sich eine Handvoll eingebürgerter Amerikaner 1866 der Fenian-Bewegung angeschlossen hatte, um durch Überfälle auf die britischen Kolonien in Kanada für die irische Unabhängigkeit zu kämpfen. Die Amerikaner wurden festgenommen und vor Gericht gestellt, wobei sie englischen Verfahren und Strafen unterworfen wurden, die eigentlich nur für britische Untertanen galten, nicht aber für Ausländer, als die sie sich selbst betrachteten. Die öffentliche Meinung auf amerikanischer Seite über diese Behandlung war erbost. Großbritannien antwortete auf die diplomatischen Proteste der Amerikaner, indem es ihnen die Urteile von US-Bundesgerichten vorhielt, in denen weiterhin davon ausgegangen wurde, dass ein Souverän einem Wechsel der Staatsbürgerschaft zustimmen müsse.

Der amerikanische Kongress nahm dies zum Anlass, der innerstaatlichen Anwendung von Völkergewohnheitsrecht ein Ende zu setzen und verabschiedete den Expatriation Act (Auswanderungsgesetz) von 1868.Gesetz vom 27. Juli 1868, 15 Stat. 223–224, (online abrufbar [PDF]); Rev. Stat. § 1999; 8 U.S.C. § 1481. In der Präambel des Gesetzes wird ausgeführt, „… dass das Recht auf Auswanderung ein natürliches und angeborenes Recht aller Menschen ist, das für die Ausübung der Rechte auf Leben, Freiheit und das Streben nach Glück unverzichtbar ist; … dass diese Regierung in Anerkennung dieses Grundsatzes Einwanderer aus allen Nationen frei aufgenommen und ihnen die Rechte der Staatsbürgerschaft verliehen hat; … dass behauptet wird, dass diese amerikanischen Staatsbürger und ihre Nachkommen Untertanen ausländischer Staaten sind und diesen Regierungen Treue schulden; … dass es zur Aufrechterhaltung des öffentlichen Friedens notwendig ist, diese Behauptung der ausländischen Treuepflicht unverzüglich und endgültig zurückzuweisen“ (… the right of expatriation is a natural and inherent right of all people, indispensable to the enjoyment of the rights of life, liberty, and the pursuit of happiness; … in the recognition of this principle this government has freely received emigrants from all nations, and invested them with the rights of citizenship; … it is claimed that such American citizens, with their descendents, are subjects of foreign states, owing allegiance to the governments thereof; … it is necessary to the maintenance of public peace that this claim of foreign allegiance should be promptly and finally disavowed).

Der Kongress beschloss, „dass jede Erklärung, Anweisung, Stellungnahme, Anordnung oder Entscheidung von Beamten dieser Regierung, die das Recht auf Ausbürgerung verweigert, einschränkt, beeinträchtigt oder in Frage stellt, hiermit für unvereinbar mit den Grundprinzipien dieser Regierung erklärt wird“. Der Kongress beschloss weiter, dass eingebürgerte Amerikaner im Ausland denselben diplomatischen Schutz erhalten wie gebürtige Amerikaner.

Letztlich verpflichtete das Gesetz, „wenn einem US-Bürger durch oder unter der Autorität einer ausländischen Regierung zu Unrecht seine Freiheit entzogen“ wurde, den Präsidenten, „von dieser Regierung unverzüglich die Gründe für diese Inhaftierung zu verlangen, und wenn sich herausstellt, dass diese unrechtmäßig ist und die Rechte der amerikanischen Staatsbürgerschaft verletzt, so hat der Präsident unverzüglich die Freilassung dieses Bürgers zu verlangen, und wenn die so verlangte Freilassung unangemessen verzögert oder verweigert wird, so ist es die Pflicht des Präsidenten, alle ihm notwendig und angemessen erscheinenden Mittel, die keine Kriegshandlungen darstellen, einzusetzen, um diese Freilassung zu erwirken oder durchzusetzen, und alle diesbezüglichen Tatsachen und Verfahren sind vom Präsidenten so bald wie möglich dem Kongress mitzuteilen“.Marjorie Whiteman: Digest of international law, Washington D.C., 1963, 15 Bände, speziell Band 8, S. 99–101.

Hinsichtlich einer Einbürgerung galt und gilt völkerrechtlich bis heute, dass eine vorherige Entlassung aus der bisherigen Staatsangehörigkeit nicht erforderlich ist.Friedrich Berber: Lehrbuch des Völkerrechts, Band 1, München 1975, S. 378. Es gibt auch keine Norm des allgemeinen Völkerrechts, die dem Aufenthaltsstaat irgendwelche Rücksichtnahmen auf den Staat der bisherigen Staatsangehörigkeit bei der Einbürgerung auferlegte.Helmut Rittstieg: Doppelte Staatsangehörigkeit im Völkerrecht, in: NJW 1990, 1401 (1403).

mini|hochkant=0.9|Eidesleistung anlässlich einer Einbürgerung in New York im Jahre 1910 Amerikanischen Einbürgerungsbewerbern verlangten die USA seit 1795 lediglich den Eid ab,

dass ich jedem ausländischen Fürsten, Potentaten, Staat oder jeder Souveränität, dessen/deren Untertan oder Bürger ich bisher war, absolut und vollständig abschwöre und ihm/ihr alle Treue und Loyalität verweigere…; Martin, Dual Nationality, Abschnitt „The Other Side of the Coin“; Dzialoszynski, S. 8.

Den Staat der bisherigen Staatsangehörigkeit interessierte dieser Vorgang aber nicht. Die Rechtsordnungen der Heimatstaaten kannten keinen Verzicht auf die bisherige Staatszugehörigkeit durch einseitige Erklärung des Untertans oder Bürgers.Anders später Art. 6 des Haager Übereinkommens über bestimmte Fragen der Kollision von Staatsangehörigkeitsgesetzen von 1930 und heute das deutsche Recht in StAG. Die bisherige Staatsangehörigkeit bestand für den Eingebürgerten vielmehr fort und löste vor allem bei der Militärpflicht immer wieder Konflikte aus.Abg. Meier (Bremen) in der Sitzung des Reichstags vom 2. April 1868, zitiert bei Munde, S. 11 und bei Bendix, S. 357. Keiner der betroffenen Staaten wollte einen Staatsangehörigen aus seiner Loyalität entlassen und damit einen potenziellen Soldaten verlieren.Roberto Cordova, Nationality Including Statelessness: Report on Multiple Nationality, United Nations, in: Yearbook of the International Law Commission, Volume II, New York, 1954 (A/CN.4/83), S. 44 (Nr. 10), (englisch) (online abrufbar).