Der Reichstag zu Worms 1153 war die erste ReichsversammlungDie begriffliche Unterscheidung zwischen Hof- und Reichstagen sowie Reichsversammlungen oder Synoden war im Mittelalter noch nicht ausgeprägt. Diese Versammlungen waren alle Treffen der Herrscher mit führenden Trägern politischer Macht im Reich. unter dem im Vorjahr gewählten König Friedrich I. (Barbarossa), die in Worms stattfand. Sie fand im Juni 1153 statt.
Vorgeschichte Der König hatte Ostern, das in diesem Jahr auf den 19. April fielOtto von Freising / Rahewin: Gesta Frederici, S. 298, Anm. 55., in Bamberg verbracht. Schon dort befanden sich zwei Kardinallegaten an seinem Hof, Bernhard von San Clemente und Gregor von Jacinto von Sant’Angelo in Pescheria. Sie sollten im Auftrag von Papst Eugen III. im deutschen Episkopat „aufräumen“.Otto von Freising / Rahewin: Gesta Frederici, S. 298f. Zusammen mit dem König und seinem Hof begaben sie sich nach Worms, wo sich alle zu Pfingsten, das in diesem Jahr auf den 7. Juni fielOtto von Freising / Rahewin: Gesta Frederici, S. 298, Anm. 55., aufhielten.Otto von Freising / Rahewin: Gesta Frederici, S. 298f.
Die wenigen zeitgenössischen Quellen zu dem Treffen verwenden keinen der damals gängigen Begriffe für eine Reichsversammlung. Der Aufenthalt des Königs, die Anwesenheit der Kardinallegaten und zahlreicher hoher Adeliger zusammen mit den bedeutenden Entscheidungen, die getroffen oder zumindest beraten wurden, geben aber ganz das Bild einer solchen Reichsversammlung ab. Insofern wird das Zusammentreffen als Reichsversammlung gewertet. Hubertus Seibert: Worms, Reichstage und Synoden. In: Lexikon des Mittelalters Band 9. LexMA Verlag, München 1998, ISBN 3-89659-909-7, Sp. 334–336 (335).
Inhalt Eine Entscheidung, die angestrebt wurde, war es, den Streit von Heinrich dem Löwen und Heinrich Jasomirgott – Cousin und Onkel König Friedrich I. – um das Herzogtum Baiern beizulegen. Da aber Heinrich Jasomirgott rügte, dass er nicht ordnungsgemäß geladen worden sei und nicht erschien, konnte die Sache einer Entscheidung nicht zugeführt werden.Otto von Freising / Rahewin: Gesta Frederici, S. 298f.
Eine wichtige Personalentscheidung war die Absetzung des Mainzer Erzbischofs Heinrich I. Offizielle Begründung war, er habe Kirchengut verschleudert.Otto von Freising / Rahewin: Gesta Frederici, S. 298f. Tatsächlich hatte er sich aber im Jahr zuvor gegen die Wahl Friedrichs I. zum König gestellt und sich vorher schon mit Papst Eugen III. überworfen. Im Amt des Erzbischofs von Mainz wurde er sofort durch Arnold von Selenhofen ersetzt, der seit 1151 bereits Kanzler des deutschen Reichsteils war. Weiter abgesetzt wurden: Bischof Burchard von Eichstätt, angeblich wegen Altersschwachheit und „Unbrauchbarkeit“.Otto von Freising / Rahewin: Gesta Frederici, S. 298f. Allerdings gehörte auch er zu den Opponenten Friedrich I. und Eugen III. Bischof Heinrich I. von Minden. Die Hintergründe scheinen nicht ganz klar.Otto von Freising / Rahewin: Gesta Frederici, S. 299, Anm. 62. Eventuell: Bernhard I. von Hildesheim.So etwa Otto von Freising / Rahewin: Gesta Frederici, S. 299, Anm. 62. Das aber ist umstritten, andere Autoren gehen davon aus, dass er zurückgetreten ist.Hans Goetting: Das Bistum Hildesheim 3: Die Hildesheimer Bischöfe von 815 bis 1221 (1227) = Germania Sacra N. F. 20. de Gruyter, Berlin / New York 1984. ISBN 978-3-11-010004-4, S. 375–377.
Die beiden Kardinallegaten wollten zudem weiter Wichmann, VerwalterOtto von Freising / Rahewin: Gesta Frederici, S. 298f, spricht vom „Magdeburger Bischof“. Wichmann erhielt das Amt aber erst im Folgejahr. des Erzbistums Magdeburg (und ab 1154 dessen Erzbischof), „und einige andere Bischöfe“ absetzen. Sie wurden aber „vom König daran gehindert und heimgeschickt“.Otto von Freising / Rahewin: Gesta Frederici, S. 298f.
Teilnehmer Die heute noch bekannten Teilnehmer der Reichsversammlung ergeben sich aus den Zeugenlisten zweier erhaltener Urkunden, die während der Versammlung von Friedrich I. ausgestellt wurden.RI IV,2,1 n. 180 vom 14. Juni 1153. In: Regesta Imperii Online; abgerufen am 15. März 2025 (König Friedrich I. verbrieft Erzbischof Arnold II. von Köln die Unveräußerlichkeit der erzbischöflichen Tafelgüter). – RI IV,2,1 n. 182 vom Juni 1153. In: Regesta Imperii Online; abgerufen am 15. März 2025 (König Friedrich I. belehnt Silvius von Clérieux und dessen Erben mit der Burg Clérieux). Dies waren:
Siehe auch Liste der Reichsversammlungen in Worms
Literatur Bischof Otto von Freising und Rahewin: Gesta Frederici seu rectius cronica / Die Taten Friedrichs oder richtiger Cronica. (Übersetzt von Adolf Schmidt, hg. von Franz-Josef Schmale). Wissenschaftliche Buchgesellschaft, Darmstadt 1965.
Anmerkungen
Einzelnachweise
Kategorie:1153 Kategorie:Geschichte (Worms) Kategorie:Deutsche Geschichte (12. Jahrhundert) #::::1153