Ein Freistellungsbescheid ist ein Bescheid zu einer Freistellung und hat in folgenden Bereichen eine Bedeutung:
Im Gemeinnützigkeitsrecht der Bescheid über die Steuerbefreiung gemeinnütziger Körperschaften, siehe Gemeinnützigkeit#Feststellung durch das Finanzamt Im allgemeinen Steuerrecht ein Bescheid über die volle oder teilweise Freistellung von einer Steuer, siehe Steuerbescheid Im Eisenbahnrecht der abschließende Bescheid über die Freistellung einer Betriebsanlage einer Eisenbahn, siehe Freistellung (AEG)
siehe auch: Freistellungsbescheinigung