mini|Franziskanerkloster Maria Enzersdorf, Österreich, 1451 gegr., barocker Neubau von 1727/29. mini|Franziskanerkloster St. Pölten, Österreich, gegr. 1455, barocker Neubau von 1757 bis 1768. mini|Franziskanerkloster Maria Lankowitz, Österreich, gegr. 1455, barocker Neubau von 1656/65. mini|Ehemaliges Franziskanerkloster Paradies, Österreich, 1455 gegr., 1529 von den Türken zerstört und nicht wieder aufgebaut. mini|Ehemaliges Franziskanerkloster Langenlois, Österreich, gegr. 1455, barockzeitliche Umbauten. mini|Ehemaliges Franziskaner Feldsberg, heute Valtice, Tschechien, gegr. 1455, barocker Neubau. mini|Ehemaliges Franziskanerkloster Kalisz, Polen, gegr. 1465, barockzeitlich umgestaltet. mini|Ehemaliges Franziskanerkloster Kobylin, Polen, gegr. 1456, barocker Umbau. mini|Bernhardinerkloster Krakau, Polen, gegr. 1453, barocker Neubau. mini|Bernhardinerkloster Przeworsk, gegr. 1465, neuzeitlicher Bau. mini|Bernhardinerkloster Lublin, Polen, starke barockzeitliche Umgestaltung. mini|Ehemaliger Klosterkirche des Franziskanerklosters Lemberg, heute Lwiw, Ukraine, gegr. 1460, barocker Neubau, heute Basilianer-Kloster. mini|Franziskanerkloster Leobschütz, heute Głubczyce, Polen, gegr. 1448, 1453 zum Vikariat, Gebäude: barocker Neubau von 1753/70. mini|Franziskanerkloster Tachau, Tachov, Tschechien, gegr. 1465, Neubau von 1748. mini|Ehemaliges Franziskanerkloster Olmütz, Olomouc, Tschechien, gegr. 1453. mini|Ehemaliges Franziskanerkloster Pilsen, Plzeň, Tschechien, gegr. 1459/60. mini|Ehemalige Klosterkirche des Franziskanerklosters Brünn, Brno, Tschechien, gegr. 1451. mini|Ehemalige Klosterkirche des Minoritenklosters Cosel, heute Koźle, Polen, 1431 gegr., 1453 zur Observanz, 1520/30 aufgegeben, 1629 von Minoriten wieder besiedelt, Kirche barocker Neubau 1744/1751.

Das Österreichisch-Böhmische Observantenvikariat (vicaria Austriae et Bohemiae), in der Literatur auch nicht ganz korrekt Österreichisch-Böhmische Observantenprovinz oder Österreichisch-Böhmisch-Polnische Observantenprovinz genannt, war eine Kongregation von Klöstern innerhalb des Franziskanerordens, die sich der strengen Observanz unterworfen hatten. Das Vikariat wurde 1452 von Johannes Capistranus mit Erlaubnis von Papst Nikolaus V. gegründet. Der Schwerpunkt der geographischen Verbreitung dieser Klöster lag in der Böhmisch-Polnischen und in der Österreichischen Ordensprovinz des damals noch ungeteilten Franziskanerordens, dehnte sich bald auch in Randgebiete der Sächsischen Franziskanerprovinz (Saxonia) hinein aus und expandierte auch in die litauisch-belarussisch-ukrainischen Gebiete hinein. 1453 ging das kleine Oberschlesische Observantenvikariat im Österreichisch-Böhmischen Observantenvikariat auf.

Vor allem durch Neugründungen wuchs das Vikariat sehr rasch an und wurde 1467/69 dreigeteilt in ein Böhmisches Observantenvikariat, ein Polnisches Observantenvikariat und ein Österreichisches Observantenvikariat. Nach der Teilung des Franziskanerordens 1517 entstanden aus diesen drei Vikariaten die Böhmische, Polnische und Österreichische Franziskanerordensprovinz. Aus der ursprünglichen Böhmisch-Polnischen Ordensprovinz entstanden durch Teilung die Böhmische und die Polnische Minoritenprovinz.

Geschichte Der vom hl. Franziskus gegründete Orden der Minderen Brüder (Ordo fratrum minorum) wurde um 1210 von Papst Innozenz III. als Orden bestätigt. Er wird forschungsgeschichtlich zu den Bettelorden gerechnet. Die Tatsache, dass die Franziskaner (zunächst) Besitz (Armutsprinzip), sozialen Aufstieg und auch (zunächst) höhere Kirchenämter ablehnten und sie sich vor allem um Menschen der unteren Schichten und um Außenseiter kümmerten, machte den Orden und seine Ansiedlungen in Städten besonders attraktiv. Auch ihre Kirchenbauten und Klöster sollten nach dem Willen des Gründers ärmlich sein. In einer ersten Gründungswelle bis kurz nach 1300 wurden in Europa und dem Nahen Osten geschätzt über 1500 Niederlassungen gegründet.

Bereits im Verlauf des 13. Jahrhunderts wurde das Armutsprinzip im Franziskanerorden aufgeweicht. Die Klosterkirchen wurden oft prächtig ausgestattet durch Adelsfamilien, die in den Klosterkirchen ihre Grablege hatten. Reichliche Spenden für Jahrtags- und Messstipendien, Vermächtnisse von Personen, die den Konventen Grundstücke, Häuser und jährliche Zinsen vermachten, ließen manche Konvente vergleichsweise reich werden. Daher gab es schon im 13. Jahrhundert mahnende Stimmen, die z. B. die zunehmende Pracht der franziskanischen Ordenskirchen kritisierten.

Im 14. Jahrhundert kam eine Bewegung im Orden auf, die wieder eine strenge Beachtung der Ordensregeln (regularis observantia, „Observanz“) forderte und die daher als Observanzbewegung oder kurz als Observanz bezeichnet wurde. Vor allem im 15. Jahrhundert nahm diese Bewegung Fahrt auf. Prominente Prediger der Observanzbewegung wie Bernhardin von Siena, Johannes von Capestrano und Jakobus von der Mark gewannen immer mehr Anhänger. Unter dem Begriff der Observanz(-Bewegung) sind allerdings verschiedene Strömungen vereinigt. Die meisten der im 13. und Anfang des 14. Jahrhunderts gegründeten Konvente beharrten jedoch auf ihrem bisherigen Ordensleben; sie wurden ganz allgemein die Konventualen genannt. Die aufkommenden Konflikte zwischen Observanten und Konventualen führten letztendlich 1517 zur Teilung des Franziskanerorden in Observanten (oder allgemein Franziskaner genannt) und Konventualen (oder nun Minoriten genannt), von Papst Leo X. am 29. Mai 1517 durch die Bulle Ite et vos verfügt.

Ein erster Schritt zu dieser Trennung von Observanten und Konventualen erfolgte bereits 1414. Das Konzil von Konstanz erlaubte 1414 mit der Konstitution Supplicationibus Ordensbrüdern, die die strenge Observanz (stricta observantia regularis) beachteten, in allen Provinzen des Ordens neue Konvente zu gründen. Die Konstitution erlaubte ihnen zudem, diese Klöster aus der untersten Hierarchieebene der Ordensverwaltung (Kustodien) herauszunehmen und sie auf der Ebene der Ordensprovinzen eigenen Provinzvikaren zu unterstellen.

1430 versuchte Papst Martin V. durch einen Kompromiss, die beiden Richtungen des Ordens wieder zu vereinen. Dieser Kompromiss, die nach Papst Martin V. genannten Martinianischen Konstitutionen, sahen vor, dass die Klöster ihren Besitz formal abgaben, diesen dem Hl. Stuhl unterstellten und ihn von weltlichen Kuratoren verwalten ließen. Die Erlöse dieses Besitzes sollten den Konventen zukommen. Die Einschränkung über die Verfügungsgewalt des Klosterbesitzes ging den Observanten jedoch nicht weit genug. Die Teilung des Ordens konnte dadurch nicht aufgehalten werden.

In der Österreichischen und der Böhmisch-Polnischen Ordensprovinz setzte dieser Prozess der Separation der beiden Ordenszweige kurz vor und nach der Mitte des 15. Jahrhunderts ein, als ein Österreichisch-Böhmisches Observantenvikariat das parallel zur bestehenden Provinzeinteilung bzw. über die Grenzen der bestehenden Ordensprovinzen hinweg gebildet wurde.

Das Österreichisch-Böhmische Observantenvikariat war aber kein völlig neuartiges Organisationsgebilde in der Böhmisch-polnischen und der Österreichischen Ordensprovinz. Bereits in den 1430er Jahren gab es kleinere Vorläuferorganisationen der Observanzbewegung in Oberschlesien und Österreich sowie in Ungarn, die aber (zunächst) jeweils nur eine beschränkte Anzahl von Klöstern aufnehmen durften. Sie waren aus der untersten Ebene der Hierarchie der Provinzen herausgenommen und unterstanden nicht dem eigentlich zuständigen Kustos (oder auch dem Provinzial), sondern erhielten einen besonderen Oberen, Vikar genannt, der zunächst von höherer Stelle ernannt wurde (Generalvikar), später vom Provinzkapitel (richtiger müsste es eigentlich Vikariatskapitel heißen) gewählt wurde (Provinzvikar). Daher auch die Bezeichnung Vikariate für diese Klosterzusammenschlüsse.

Das Oberschlesische Observantenvikariat Vermutlich war es der später heiliggesprochene Jakob von der Mark, ein Schüler Bernhardins von Siena und einer der großen Proponenten der Observanzbewegung außerhalb Italiens, der von Papst Eugen IV. am 25. August 1436 mit der Bulle Sacrae religionis die Erlaubnis erhielt, zwei (Observanten-)Klöster in der Böhmisch-Polnischen Provinz und jeweils drei (Observanten-)Klöster in der Österreichischen und in der Ungarischen Ordensprovinz (1444: Vicaria Hungariae Observatium) zu gründen. Die Klöster sollten in erster Linie durch ihre Prediger zum ideologischen Kampf gegen die Hussiten beitragen.

Aus einer weiteren Bulle von Papst Eugen IV. vom 6. September 1443 geht hervor, dass tatsächlich zwei Klöster in der Kustodie Oppeln der Böhmisch-Polnischen Ordensprovinz zur Observanz übergetreten waren. Nach Lucius Teichmann und ihm folgend Petr Hlaváček waren dies die Klöster Beuthen und Cosel, die allerdings nach der Aufgabe der Klöster in der Reformation im 17. Jahrhundert von Minoriten wiederbesiedelt wurden.

Diese oberschlesischen Observanten unterstanden nicht mehr dem Provinzial der Böhmisch-Polnischen Provinz, sondern hatten einen eigenen, vom Breslauer Bischof im Auftrag des Baseler Konzils eingesetzten Generalvikar als Oberen. Das Kloster in Cosel wuchs sehr rasch, und Papst Eugen IV. erlaubte nun in der schon oben genannten Bulle vom 6. September 1443 dem Observantenvikariat in Oberschlesien die Aufnahme von drei weiteren Klöstern, entweder durch Reform eines bestehenden Klosters oder auch durch Neugründung. 1448 kam dann durch die Neugründung des Leobschützer Konvents ein weiteres Kloster an das Observantenvikariat. Um 1450 wurde dieses Oberschlesische Observantenvikariat von Generalvikar Nikolaus von Glatz geleitet. Es wurde 1453 an das Österreichisch-polnische Observantenvikariat angeschlossen (s. u.).

Die Gründung des Österreichisch-Böhmischen Observantenvikariats Papst Nikolaus V. gestattete Johannes Capistranus mit der Bulle Inter ecclesiasticos vom 14. Oktober 1449 die Errichtung von 20 neuen Observantenklöstern an beliebigen Orten, die aber in die „cismontane Observantenkongregation“ (also südlich der Alpen) eingegliedert werden sollten. Diese Bulle war sicher die Initialzündung für das nun wenige Jahre später gegründete Österreichisch-Böhmische Observantenvikariat.

1452 erhielt Johannes Capistranus dann von Papst Nikolaus V. die Erlaubnis zur Gründung eines Österreichisch-Böhmischen Observantenvikariats (vicaria Austriae et Bohemiae), also in der „ultramontanen Kongregation“, und das ohne Beschränkung der Zahl der Klöster. Der Brief des Papstes mit der Vollmacht für Capistranus ist ausgestellt in Rom am 4. Mai 1452. Capistranus durfte also so viele Klöster in sein Vikariat aufnehmen, wie er für die Observanzbewegung gewinnen konnte.

Das Österreichisch-Böhmische Observantenvikariat war also keine Ordensprovinz des Franziskanerordens i. e. S., wie in der älteren Literatur oft zu lesen ist. Die Ordensprovinzen des Franziskanerordens waren streng regional begründet. Das Vikariat war hingegen eine Vereinigung von Klöstern, die die strengere Observanz angenommen hatten, über letztendlich drei regionale Provinzen des Franziskanerordens hinweg. Diese Observantenklöster unterstanden daher nicht (mehr) dem Provinzminister (kurz auch Provinzial), sondern einem Provinzvikar. Im Grunde handelte es sich um ein organisatorisches Gebilde, das in etwa einer Kongregation, einem Zusammenschluss selbständiger Klöster, entspricht.

Schwieriger Beginn