Estatuto do Indígena (dt. „Indigenenstatut“) ist die Bezeichnung für verschiedene Rechtsurkunden, in denen die Rechte, vor allem aber die Pflichten der indigenen Bevölkerung der portugiesischen Kolonien festgelegt sind.
Das erste Statut war das Estatuto Político, Social e Criminal dos Indígenas de Angola e Moçambique (politische, soziale und strafrechtliche Statut der indigenen Bevölkerung Angolas und Mosambiks) von 1926, das Ato Colonial (Kolonialgesetz) von 1930, die Carta Orgânica do Império Colonial Português e Reforma Administrativa Ultramarina (Organische Charta des portugiesischen Kolonialreichs und die Verwaltungsreform der Überseegebiete) von 1933 und schließlich das Estatuto dos Indígenas Portugueses das Províncias da Guiné, Angola e Moçambique (Statut der portugiesischen indigenen Bevölkerung der Provinzen Guinea, Angola und Mosambik), verabschiedet durch das Gesetzesdekret vom 20. Mai 1954 (Decreto-lei de 20 de Maio de 1954),Decreto-Lei n.º 39,666 de 20 de Maio de 1954 fd.unl.pt. ein Gesetz, das auf die „Assimilation“ der indigenen Bevölkerung in die koloniale europäische Kultur abzielte. Das Statut wurde 1961 – durch das Gesetzesdekret Nr. 43893 vom 6. September im Zuge der von Adriano Moreira eingeführten Reformen während seiner Amtszeit als Minister für Überseegebiete (Ministério do Ultramar) abgeschafft, mit dem Ziel, den indigenen Bevölkerungen einen leichteren und umfassenderen Zugang zur portugiesischen Staatsbürgerschaft und den damit verbundenen Rechten zu ermöglichen.
Bis zur Einführung des Statuts besaßen die Ureinwohner praktisch keine bürgerlichen Rechte und keine Staatsbürgerschaft. Mit dem neuen Gesetz wurden drei Bevölkerungsgruppen gebildet: Ureinwohner, Assimilierte und Weiße („os indígenas, os assimilados, os brancos“). Um assimiliert zu werden, mussten die Ureinwohner eine Reihe von Voraussetzungen erfüllen (z. B. Lesen und Schreiben können, sich kleiden und zur gleichen Religion wie die Portugiesen bekennen sowie einen Lebensstandard und ähnliche Bräuche wie die Europäer pflegen). Diese Voraussetzungen mussten erfüllt werden, um den Status „assimiliert“ zu erlangen und die Rechte zu genießen, die nicht assimilierten Ureinwohnern verwehrt blieben.
Einzelnachweise
Weblinks Estatuto dos indígenas portugueses das Províncias da Guiné, Angola e Moçambique. governodosoutros.files.wordpress.com O ‘indígena’ africano e o colono 'europeu': a construção da diferença por processos legais. ces.uc.pt.
Kategorie:Portugiesische Kolonialgeschichte Kategorie:Rechtsgeschichte (Portugal) Kategorie:Indigene Völker